Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,648
BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06 (https://dejure.org/2006,648)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - III ZR 52/06 (https://dejure.org/2006,648)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 (https://dejure.org/2006,648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Provision rechtfertigende Nachweisleistung des Maklers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer rechtfertigenden Nachweisleistung für die Maklerprovision; Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision für einen Kaufvertrag nach dem Scheitern eines vorherigen Vertrags durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers vom Zweitinteressenten bei Rücktritt des Erstinteressenten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerlohn bei Vermittlung im zweiten Anlauf; Maklerprovision; Nachweisleistung; Rücktrittsrecht

  • Judicialis

    BGB § 652 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652 Abs. 1
    Provisionspflicht für einen zunächst abgelehnten und erst nach Rücktritt eines anderen Interessenten zustande gekommenen Kaufvertrag

  • RA Kotz

    Maklerprovision - Anspruch auch bei späterem zustande kommen des Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Provision auch bei nachträglichem Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maklerprovision auch dann, wenn Kaufvertrag erst nach Rücktritt von bereits bestehendem Vertrag zustande kommt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückskäufer tritt vom Vertrag zurück - Dadurch kommt der erste Kaufinteressent zum Zug: Muss er der Maklerin Provision zahlen?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Wann entsteht eine Verkaufsgelegenheit neu? Zur Frage, wann eine Nachweisleistung eines Maklers endet

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Maklerprovision auch nach Weiterverkauf durch zurücktretendes Unternehmen weiterhin gegeben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die späte Provision (IMR 2007, 90)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 402
  • MDR 2007, 580
  • DNotZ 2007, 367
  • NZM 2007, 371
  • NZM 2008, 21
  • VersR 2007, 495
  • WM 2007, 1075
  • BauR 2007, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73

    Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
    Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695).
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
    Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
    Dementsprechend entsteht ein Provisionsanspruch nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, diese Verkaufsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f und vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950).
  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
    Dementsprechend entsteht ein Provisionsanspruch nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, diese Verkaufsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f und vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691 m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung).
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
    Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 294/98

    Rückabwicklung eines maklerähnlichen Vertrages nach Rücktritt vom Kauvertrag

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
    Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695).
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (vgl. - zuletzt - Senatsurteil vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (z.B. Senatsurteile BGHZ 141, 40, 45; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403 Rn. 13 und vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691 m.w.N.).

    Ein Provisionsanspruch entsteht allerdings nicht, wenn der Makler seinem Auftraggeber eine Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, es aber gleichwohl unter veränderten Umständen später zum Vertragsschluss kommt (Senatsurteile BGHZ aaO S. 46; und vom 23. November 2006 aaO Rn. 14; BGH, Urteile vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950 und vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 753 für den Fall, dass der Verkäufer Auftraggeber des Maklers war und der Käufer seine Erwerbsabsicht aufgegeben hat).

  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 82/08

    Entstehen eines Maklerprovisionsanspruchs bei generellem Interesse des

    Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist deshalb, dass der Makler dem Kunden einen Interessenten benennt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. zu den Anforderungen an einen Nachweis z.B. die Senatsurteile BGHZ 141, 40, 46 ; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403, Rn. 13; vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f, Rn. 13; BGH, Urteile vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 170/87 - NJW-RR 1988, 1397, 1398 und vom 14. Januar 1987 - IVa ZR 206/85 - NJW 1987, 1628, 1629 ; Ibold, Maklerrecht, 2003, Rn. 77; Roth, aaO, Rn. 95 f).
  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 69/19

    Voraussetzungen der Annahme einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen

    Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, diese Verkaufsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - III ZR 52/06, NJW-RR 2007, 402 Rn. 14 mwN).

    Dieser Sichtweise entspricht es, dass der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (BGH, NJW-RR 2007, 402 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 153/09

    Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers: Anforderungen an eine Nachweistätigkeit;

    Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist dabei, dass der Makler dem Kunden einen möglichen Vertragspartner, der zum Vertragsschluss bereit ist, grundsätzlich mit vollständigem Namen und Anschrift, zur Kenntnis bringt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. zu den Anforderungen an einen Nachweis z.B. die Senatsurteile BGHZ 141, 40, 46; vom 15. Mai 2008 - III ZR 256/07 - NJW-RR 2008, 1281, Rn. 11; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403, Rn. 13; vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f; Rn. 13; vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114; Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 5. Aufl. 2008, Rn. 235 f; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. 2009, § 652, Rn. 96; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653, Rn. 35; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, § 652, Rn. 25, 26).
  • BGH, 15.05.2008 - III ZR 256/07

    Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg (Senatsurteil vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18

    Verlängerungsklausel trotz unwirksamer Verweisungsklausel wirksam?

    Der Vortrag des Beklagten, wonach sich die Eigentümerin unter neuer Beurteilung der Marktsituation erst in 2016 zum Verkauf zu einem Preis von lediglich 520.000,00 EUR entschieden habe, nachdem ein erster Verkauf Ende 2015 rückabgewickelt worden sei, stünde der Kausalität einer Nachweisleistung allenfalls dann entgegen, wenn diese Nachweisleistung bereits vor dem Ende 2015 vorgenommenen Verkauf an Dritte erfolgt wäre und wenn nach der Rückabwicklung dieses Verkaufs alsdann die neuerliche Kontaktaufnahme von C oder G-### ausgegangen wäre (BGH, Urt. vom 16.5.1990, IV ZR 337/88, MDR 1990, S. 906f., Tz. 23; Urt. vom 23.11.2006, Az. III ZR 52/06, NJW-RR 2007, Tz. 15).
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH in NJW-RR 2007, 402 darauf hinweist, dass eine wesentliche Maklerleistung dann immer noch vorliege, wenn der nachgewiesene Dritte die Hauptvertragsabsicht aufgebe und erst später unter geänderten Umständen wieder aufnimmt und dies doch erst recht gelten müsse, wenn wie hier der Umfang der Lohnfertigung seitens der Beklagten gegenüber der Anfangsphase der Zusammenarbeit ab dem Jahr 2001 "substantiell zugenommen" (vgl. Bl. 267 d.A.) habe, kann die Berufung hieraus nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern nur für einen Arbeitserfolg (BGH NJW-RR 2007, 402, 403, Rd. 13).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 7 U 158/16

    Anforderungen an den Nachweis eines Grundstückgeschäfts durch den Makler

    Der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht; der Makler muss den Anstoß zum Abschluss des Vertrages gegeben haben (vgl. BGH NJW 2008, 651-653, Tz. 14; BGH NJW-RR 2007, 402-403, Tz. 13).
  • OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18

    Nachweis einer Maklerangelegenheit

    Dem gegenüber ist nicht von einer Unterbrechung des Kausalverlaufs auszugehen, wenn der Maklerkunde seine Vertragsabsicht vorübergehend aufgegeben hatte, während der nachgewiesene Interessent seinerseits vertragsbereit geblieben war (BGH, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/98, Rz. 13; Urteil vom 23.11.2006 - III ZR 52/06, Rz. 15; Urteil vom 13.12.2007 - III ZR 163/07, Rz. 14).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 4/22

    Maklervertrag: Zustandekommen und Nachweisleistung

    Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist deshalb, dass der Makler dem Kunden einen Interessenten benennt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25.02.1999 - III ZR 191/98, juris; vom 23.11.2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403; vom 06.07.2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 ff.).
  • OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07

    Geltendmachung eines Honoraranspruchs auf Grundlage eines Maklervertrages;

  • OLG Celle, 21.01.2014 - 11 U 231/13

    Maklervertrag - Provisionsanspruch bei Vorkenntnis des Kunden

  • LG Hamburg, 02.07.2009 - 309 O 477/08

    Keine Maklerprovision bei Aufgabe der Verkaufsabsicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht