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   BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12   

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https://dejure.org/2013,17258
BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17258)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - III ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17258)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - III ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17258)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 271 BGB, § 288 BGB, § 291 BGB, § 319 Abs 1 S 2 BGB, § 353 HGB
    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der betroffenen Forderung bis zur Vorlage des Gutachtens; Übergang der zur Bemessung der geschuldeten Leistung erforderlichen Tatsachenfeststellung auf das Gericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer stillschweigenden Vereinbarung in einem Schiedsgutachtenvertrag hinsichtlich der Nichtgeltendmachung der betroffenen Forderung für die Dauer der Erstattung des Gutachtens

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    BGB §§ 288, 291, 319 Abs. 1 Satz 2; HGB § 353
    Fälligkeit der von einem Schiedsgutachtenvertrag betroffenen Forderung; Verzinsung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Fälligkeit einer Forderung, die durch ein Schiedsgutachten im engeren Sinne oder durch gerichtliche Entscheidung nach § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB festgestellt werden soll

  • Betriebs-Berater

    Zur Fälligkeit der von einem Schiedsgutachtenvertrag betroffenen Forderung

  • Anwaltsblatt

    § 288 BGB, § 291 BGB, § 319 BGB, § 353 HGB
    Schiedsgutachtenvertrag schiebt Fälligkeit der Forderung auf

  • rewis.io

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der betroffenen Forderung bis zur Vorlage des Gutachtens; Übergang der zur Bemessung der geschuldeten Leistung erforderlichen Tatsachenfeststellung auf das Gericht

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bemessung der Erfolgsvergütung nach Kündigung eines Beteiligungsmanagementvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 319 Abs. 1 S. 2
    Vorliegen einer stillschweigenden Vereinbarung in einem Schiedsgutachtenvertrag hinsichtlich der Nichtgeltendmachung der betroffenen Forderung für die Dauer der Erstattung des Gutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Klageerhebung während Schiedsgutachtenerstattung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Verzinsung bei Schiedsgutachtenvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Fälligkeit der von einem Schiedsgutachtenvertrag betroffenen Forderung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 288 BGB, § 291 BGB, § 319 BGB, § 353 HGB
    Schiedsgutachtenvertrag schiebt Fälligkeit der Forderung auf

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fälligkeit der Forderung bei Schiedsgutachtenvereinbarung erst mit Vorlage des Gutachtens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz für Steinschlag bei Mäharbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einseitiges Schiedsgutachten ohne Wirkung! (IBR 2013, 578)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 492
  • MDR 2013, 1019
  • WM 2013, 1452
  • BB 2013, 1793
  • DB 2013, 1715
  • AnwBl 2013, 940
  • AnwBl Online 2013, 450
 
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Wird zitiert von ... (77)

  • BGH, 17.10.2019 - III ZR 42/19

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage

    Nach den anerkannten Auslegungsgrundsätzen hat der Tatrichter bei seiner Willenserforschung insbesondere den mit der Absprache verfolgten Zweck und die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen, ferner die sonstigen Begleitumstände, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12, WM 2013, 1452, 1460 Rn. 79 mwN).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Auch insoweit darf das Revisionsgericht lediglich nachprüfen, ob eine Verletzung gesetzlicher Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) vorliegt, ob also der Tatrichter alle für die Auslegung erheblichen Umstände umfassend gewürdigt und seine Erwägungen in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar dargelegt hat (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12, NJW-RR 2014, 492 Rn. 79).

    Das Berufungsgericht hat bei seiner Auslegung allein auf den Wortlaut der Nachricht des Beklagten abgestellt, jedoch den für die Auslegung maßgeblichen Begleitumstand (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12, NJW-RR 2014, 492 Rn. 79) außer Acht gelassen, dass die E-Mail eine Antwort auf das Schreiben vom 18. März 2010 war, mit dem der Beklagte - wie die Vorinstanz insoweit selbst ausgelegt hat - seinen Anspruch aus § 666 Fall 3 BGB umfassend geltend gemacht hatte.

  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 26/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege -

    Hingegen geht es nicht darum, dass die Schiedsperson Tatsachen oder Tatbestandsmerkmale für die Vertragspartner verbindlich feststellt (vgl Senatsurteil vom 25.11.2010 - BSGE 107, 123 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 5, RdNr 35 mwN; zu Schiedsgutachten im engeren und weiteren Sinne vgl BGH Urteil vom 4.7.2013 - III ZR 52/12 - Juris RdNr 27 ff; vgl dazu auch Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl 2016, § 317 RdNr 3 und 6 und § 319 RdNr 3 f) .
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