Rechtsprechung
BGH, 21.09.1989 - III ZR 55/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweislastumkehr bei Besitz eines unentwerteten Sparbuchs - Erfüllung eines Rückzahlungsanspruch durch die Bezeichnung "aufgelöst" eines Sparkontos im Stockregister
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.09.1987 - 2 O 24/87
- OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 1 U 216/87
- BGH, 21.09.1989 - III ZR 55/89
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01
Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos
Es gibt auch keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen läßt (BGH, Beschluß vom 21. September 1989 - III ZR 55/89, NJW-RR 1989, 1518). - OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04
Auszahlungsanspruch für Sparguthaben gegen eine Bank: Beweislast für Guthaben auf …
Es gibt bei einer solchen Fallgestaltung auch keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr hat vornehmen lassen (…BGHZ, a.a.O., 50/51; BGHR BGB § 607, Beweislast 2). - OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
Beweislast für die Auszahlung eines Sparguthabens
Der Bundesgerichtshof (III ZR 55/89, Beschluss vom 21. September 1989, NJW-RR 1989, 1518) hat eine Beweislastumkehr ebenfalls abgelehnt, weil der Kläger das unentwertete Sparbuch noch in den Händen hatte und keine Umstände dargetan seien, die darauf schließen ließen, die Beklagte sei aus Gründen, die dem Kläger zuzurechnen seien, an der Entwertung gehindert gewesen. - BGH, 18.01.2022 - XI ZR 380/20
Vorlage eines Ausschließungsbeschlusses als Indiz für Entwertung eines Sparbuchs
Wird ein nicht entwertetes Sparbuch vorgelegt und ist - wie hier - nur streitig, ob der Anspruch auf Auszahlung dieses Guthabens von dem Kreditinstitut bereits erfüllt worden ist, trägt das Kreditinstitut die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1989 - III ZR 55/89, juris Rn. 2; Senatsurteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 361/01, BGHZ 151, 47, 49; OLG Zweibrücken WM 2020, 2424).Eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Auszahlung kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen ließ oder - jedenfalls nach dem Vorbringen des Kreditinstituts - die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist (BGH, Beschluss vom 21. September 1989 - III ZR 55/89, juris Rn. 2; Senatsurteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 361/01, BGHZ 151, 47, 50 f.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2011, 1095, 1096; OLG Zweibrücken WM 2020, 2424 f.).
Denn in der bisherigen Rechtsprechung wird die Ablehnung einer Beweislastumkehr maßgeblich darauf gestützt, dass der jeweilige Anspruchsteller das nicht entwertete Sparbuch in Händen hatte und keine Umstände dargetan oder ersichtlich waren, die darauf schließen ließen, das beklagte Kreditinstitut sei aus Gründen, die dem Anspruchsteller zuzurechnen seien, an der Entwertung gehindert gewesen (BGH, Beschluss vom 21. September 1989 - III ZR 55/89, juris Rn. 2; Senatsurteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 361/01, BGHZ 151, 47, 50).
- LG Dortmund, 27.10.2017 - 3 S 1/17
Auszahlungsanspruch aus einem Sparbuch auf Grundlage eines Sparvertrags …
Es gibt auch keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen lässt (…vgl. BGH, Urt. v. 04.06.2002 - XI ZR 361/01 = NJW 2002, 2707; Urt. v. 21.09.1989 - III ZR 55/89 = NJW-RR 1989, 1518;… so auch OLG Celle, Urt. v. 18.06.2008 - 3 U 39/08 = BKR 2008, 525; OLG Frankfurt…, Urt. vom 22.12.1988 - 1 U 216/87 = NJW-RR 1989, 1517; OLG München…, Urt. vom 04.10.2000 - 3 U 3574/00 -, juris;… OLG Köln, a.a.O.).