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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2)   

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BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2) (https://dejure.org/1999,240)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2) (https://dejure.org/1999,240)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - III ZR 56/98 (2) (https://dejure.org/1999,240)
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Geschenkte Investmentanteile

§ 812 BGB, Vorrang der Leistungskondiktion, § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Bereicherungshaftung - Schenkung - Wertpapiere

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bereicherungshaftung des durch einen seine Verfügungsmacht ausnutzenden Bevollmächtigten mit Wertpapieren Beschenkten

  • Judicialis

    BGB § 812

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Bereicherungshaftung des Beschenkten bei Vollmachtsmißbrauch des Schenkers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812
    Bereicherungshaftung des durch einen seine Verfügungsmacht ausnutzenden Bevollmächtigten mit Wertpapieren Beschenkten

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 929
    Bereicherungshaftung des durch einen seine Verfügungsmacht ausnutzenden Bevollmächtigten mit Wertpapieren Beschenkten

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Empfängerhorizont des Beschenkten bei Ausnutzung der Verfügungsvollmacht des Schenkenden; Vorrang der Leistungskondiktion vor der Nichtleistungskondiktion

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungshaftung des Beschenkten bei Ausnutzung der Verfügungsmacht eines Bevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1393
  • ZIP 1999, 435
  • MDR 1999, 689
  • WM 1999, 484
  • BB 1999, 658
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Eine Eingriffskondiktion kommt etwa in Betracht, wenn ein Bevollmächtigter Vermögensgegenstände pflichtwidrig zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten auf einen Dritten überträgt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98, NJW 1999, 1393).

    Der Bundesgerichtshof hat immer wieder betont, dass sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung verbietet und stattdessen in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falls für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 102/87, BGHZ 105, 365 [juris Rn. 11]; BGH, NJW 1999, 1393 [juris Rn. 20]).

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

    Ein Eingriff in die Rechtsposition des Klägers, der zu einer Bereicherung der Beklagten geführt hat, ist als von der Rechtsordnung im Sinne einer endgültigen Güterzuordnung gebilligt anzusehen, wenn und soweit sich die Eintragung der Beklagten im bereicherungsrechtlichen Sinne als eine Leistung an die Beklagte dargestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98, NJW 1999, 1393, 1394).

    Die dahingehende Bewertung entzieht sich indes jeder schematischen Betrachtung, sondern ist in erster Linie nach den Besonderheiten des Falles für eine sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zwischen den Beteiligten der Vermögensverschiebung zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 1999, 1393, 1394; Palandt/Sprau aaO § 812 Rn. 53).

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    In diesem Fall wäre wegen des Vorrangs der Leistungsbeziehung (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 - NJW 1999, 1393, 1394 mwN; MünchKomm-BGB/Schwab 5. Aufl. § 812 Rn. 58; Palandt/Sprau BGB 71. Aufl. § 812 Rn. 7) für einen etwaigen Bereicherungsausgleich insoweit ausschließlich auf das Verhältnis der Kläger zu ihrem Sohn abzustellen.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1998 - III ZR 56/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3298
BGH, 30.07.1998 - III ZR 56/98 (https://dejure.org/1998,3298)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - III ZR 56/98 (https://dejure.org/1998,3298)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 (https://dejure.org/1998,3298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1452
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Die Regelung betrifft nicht die Fälle, in denen sich der Wert des - unverändert gebliebenen - Streitgegenstands der ersten Instanz erhöht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1988 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 152; Beschluss vom 5. Oktober 1981 - II ZR 49/81, NJW 1982, 341).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Anderes folgt auch nicht aus § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG (vgl. BGH, Beschl. v. 30.07.1998 - III ZR 56/98 -, NJW-RR 1998, 1452; BVerwG, Beschl. v. 22.05.2013 - 7 KSt 5.13 - Beschl. v. 10.12.1992 - 6 B 42.92 -, Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 4).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 12/05

    Streitwert der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung im

    Für die Bemessung des Streitwerts ist deswegen auf den Umrechnungskurs bei Eingang der Rechtsbeschwerden im Januar 2005 abzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 - NJW-RR 1998, 1452 und OLG Hamburg JurBüro 1981, 1546).
  • BGH, 20.02.2017 - IX ZR 195/16

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung einer ergänzenden

    Die Höhe der weiteren Sicherheit bemisst der Senat auf der Grundlage eines Streitwerts von (bis zu) 470.000 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 1452; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, FamRZ 2010, 365) nach den möglichen Anwaltskosten für die dritte Instanz (für die Nichtzulassungsbeschwerde mit möglicher anschließender Revision: 2,3-Verfahrensgebühr in Höhe von 7.113,90 EUR, 1,5-Terminsgebühr in Höhe von 4.639,50 EUR, Auslagenpauschale in Höhe von 20 EUR, Umsatzsteuer in Höhe von 2.236,95 EUR, insgesamt 14.010,35 EUR).
  • OLG Stuttgart, 22.07.2021 - 19 U 135/20

    Stufenklage: Zurückverweisung der Sache bei erstinstanzlicher Entscheidung über

    Ausgehend von einem bei Eingang des Rechtsmittelschriftsatzes der Klägerin geschätzten - und daher maßgeblichen, § 40 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 30.7. 1998 - III ZR 56-98, NJW-RR 1998, 1452, beck-online zu § 15 GKG a. F.) - Wert des Nachlasses von 250.000 EUR ergibt sich bei einer Pflichtteilsquote von 1/8 zunächst ein Pflichtteilsanspruch der Klägerin von 31.250 EUR.
  • BGH, 18.12.2014 - III ZR 221/13

    Für Wert der Beschwer einer Revision Interesse des Rechtsmittelklägers an

    Dies ist im Fall der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der Entscheidung eines Berufungsgerichts der Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 1452 zur Revision; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, juris Rn. 2 zur Rechtsbeschwerde).
  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 5.13

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren nach den Anträgen des

    Außerdem kommt es für § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG nicht auf die Höhe des in der ersten Instanz festgesetzten, sondern des nach § 52 Abs. 1 GKG objektiv angemessenen Streitwertes an (Beschlüsse vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 3 S. 3 = Rechtspfleger 1989, 171 und vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 6 B 42.92 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 4 S. 2 = juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 - NJW-RR 1998, 1452).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZR 74/01

    Streitwert bei Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen

    Für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung entscheidend (§ 15 GKG a. F.), hier also des Eingangs der Revisionsschrift (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1998 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 1452; Markl/Meyer, 5. Aufl., GKG § 15 Rn. 3).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 7 KSt 5.13

    Streitwert; Streitigkeiten über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Außerdem kommt es für § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG nicht auf die Höhe des in der ersten Instanz festgesetzten, sondern des nach § 52 Abs. 1 GKG objektiv angemessenen Streitwertes an (Beschlüsse vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 3 S. 3 = Rechtspfleger 1989, 171 und vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 6 B 42.92 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 4 S. 2 = juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 - NJW-RR 1998, 452).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2022 - 3 W 3/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Abzug einer Nutzungsentschädigung in

    Für das erstinstanzliche Streitverfahren, hinsichtlich dessen der Streitwert hier in Frage steht, ist demnach der Eingang der Klageschrift vom 5. Oktober 2018 beim Landgericht Saarbrücken maßgeblich (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1452; OLG Koblenz, BeckRS 2003, 02814; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 942).
  • BGH, 11.09.2001 - IX ZR 46/01

    Abweichende Streitwertfestsetzung

  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 20 UF 122/15

    Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens im Sorgerechtsverfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 10 SF 2/12
  • BVerwG, 15.03.2013 - 7 KSt 2.13

    Streitigkeit über Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Festsetzung des Wertes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 141/11

    Gegenstandswert - Zahlungsantrag

  • OLG Schleswig, 11.05.2017 - 5 U 16/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Wirksamkeit

  • OLG Brandenburg, 14.09.2022 - 7 W 97/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Begrenzung des Werts eines

  • OVG Bremen, 09.01.2009 - 2 A 38/05

    Festsetzung der Höhe des Streitwertes bei einem Unfallausgleich

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