Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2216
BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75 (https://dejure.org/1976,2216)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1976 - III ZR 57/75 (https://dejure.org/1976,2216)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1976 - III ZR 57/75 (https://dejure.org/1976,2216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs gegen die Erben - Enterbung der zweiten Ehefrau durch Zuweisung eines Betriebes des Erblassers und seiner wertvollen Grundstücke an seine Tochter - Vermächtnis in Gestalt eines Wohn- und Unterhaltsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 584 (Ls.)
  • MDR 1977, 295
  • DB 1977, 1598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75
    Die Gebühren eines Rechtsanwalts, der einen Miterben im Erbschein-Einziehungsverfahren vertritt, sind regelmäßig nach dem Wert des von dem Vertretenen beanspruchten Erbteils zu berechnen (Ergänzung zu BGH NJW 1968, 2334).

    Das gilt allerdings nur, soweit sich die Gegenstände der gerichtlichen und der anwaltlichen Tätigkeit decken (Senatsbeschluß in NJW 1968, 2334; Gerold/Schmidt, BRAGO 5. Aufl. § 9 Rdn. 1, § 10 Rdn. 1; Schumann/Geißinger, BRAGO 2. Aufl. § 9 Rdn. 2; Riedel/Sußbauer, BRAGO 3. Aufl. § 9 Rdn. 1; Lauterbach/Hartmann, Kostengesetze 18. Aufl. BRAGO § 9 Anm. 2).

    Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Erbschein- Erteilungs verfahren entspricht seinem Wert nach grundsätzlich nur dem materiellen Interesse des von ihm vertretenen Verfahrensbeteiligten, also in aller Regel dem Umfang des von diesem Beteiligten geltend gemachten Erbteils (Senatsbeschluß in NJW 1968, 2334).

  • BGH, 17.10.1956 - IV ZR 270/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75
    Auch bei anderen erbrechtlichen Auseinandersetzungen hat die Rechtsprechung den Wert eines nicht im Streit befindlichen Erbteils nicht mitberücksichtigt bzw auf das wirtschaftliche Interesse des klagenden Miterben abgestellt; so bei der Klage eines Miterben auf Auflassung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks (BGH NJW 1972, 909), bei der Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (Senatsurteil in NJW 1975, 1415) und bei dem Streit um die Gültigkeit eines Testamentes (BGH in NJW 1956, 1877).
  • BGH, 23.02.1972 - IV ZR 95/71
    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75
    Auch bei anderen erbrechtlichen Auseinandersetzungen hat die Rechtsprechung den Wert eines nicht im Streit befindlichen Erbteils nicht mitberücksichtigt bzw auf das wirtschaftliche Interesse des klagenden Miterben abgestellt; so bei der Klage eines Miterben auf Auflassung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks (BGH NJW 1972, 909), bei der Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (Senatsurteil in NJW 1975, 1415) und bei dem Streit um die Gültigkeit eines Testamentes (BGH in NJW 1956, 1877).
  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft -

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75
    Auch bei anderen erbrechtlichen Auseinandersetzungen hat die Rechtsprechung den Wert eines nicht im Streit befindlichen Erbteils nicht mitberücksichtigt bzw auf das wirtschaftliche Interesse des klagenden Miterben abgestellt; so bei der Klage eines Miterben auf Auflassung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks (BGH NJW 1972, 909), bei der Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (Senatsurteil in NJW 1975, 1415) und bei dem Streit um die Gültigkeit eines Testamentes (BGH in NJW 1956, 1877).
  • Drs-Bund, 22.06.1988 - BT-Drs 11/2545
    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - III ZR 57/75
    Insoweit paßt die für § 19 Abs. 7 BRAGO maßgebende Erwägung des Gesetzgebers nicht (BT-Drucksache 11/2545, S. 239; Riedel/Sußbauer a.a.O. § 19 Rdn. 13), die bei der Festsetzung von Rahmengebühren notwendige weite Ermessensausübung solle nicht dem Gericht übertragen werden, vor dem der Rechtsanwalt aufgetreten sei.
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    Voraussetzung für die Anwendung des § 32 Abs. 1 RVG ist demgemäß, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen hat, der auch der gerichtlichen Tätigkeit zugrunde lag (BGH, Beschluss vom 30. September 1968 - III ZB 11/67, NJW 1968, 2334; Urteil vom 11. November 1976 - III ZR 57/75, Rpfleger 1977, 59, 60; BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - 8 B 81/04, nv Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21

    Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten

    Insbesondere gilt der Grundsatz des § 32 RVG, wonach die gerichtliche Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts auch für die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmend ist, nur insoweit, als sich der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit derjenigen des Rechtsanwalts deckt (BGH, Urteil vom 11.11.1976 - III ZR 57/75 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 250/07

    Rechtsschutzbedürfnis eines Anwalts für eine im eigenen Namen erhobene

    Eine solche Situation besteht etwa dann, wenn der Anwalt nur einige von mehreren Streitgenossen vertritt und gegen die Streitgenossen unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urt. v. 11. November 1976 - III ZR 57/75, MDR 1977, 295; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. § 32 RVG Rdn. 7).
  • BGH, 14.07.1988 - III ZR 3/88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

    Ohne Erfolg beruft die Revision sich auch auf das Urteil des Senats vom 11. November 1976 - III ZR 57/75 - JurBüro 1977, 189 ff.
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 24/87

    Feststellung des Erbprätendenten - Prätendent als Inhaber des umstrittenen

    Zudem ist die Beklagte hier sogar zusätzlich verurteilt worden, den Erbschein an das Nachlaßgericht (§ 2362 Abs. 1 BGB) herauszugeben (vgl. BGH Urt. v. 15.01.1975 - IV ZR 124/73 = LM ZPO § 3 Nr. 50; Beschl. v. 17.10.1956 - IV ZR 270/56 = NJW 1956, 1877; vgl. ferner BRAGebO § 9 Nr. 1; Urt. v. 11.11.1976 - III ZR 57/75 = LM BRAGebO § 9 Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht