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   BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72   

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https://dejure.org/1974,1479
BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72 (https://dejure.org/1974,1479)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1974 - III ZR 66/72 (https://dejure.org/1974,1479)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1974 - III ZR 66/72 (https://dejure.org/1974,1479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs aus einem Schuldanerkenntnis - Selbstständige Verpflichtung zur Zahlung des gesamten anerkannten Betrages - Anforderungen an die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1821
  • MDR 1974, 1001
  • DB 1974, 1621
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 30.01.1908 - VI 154/07

    Darlehn zu Spielzwecken

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72
    Dies darzulegen ist Sache des Schuldners, hier des Beklagten (vgl. RGZ 67, 355, 361; BGB RGRK 11.Aufl. zu § 780 Anm. 13 und zu § 781 Anm. 7).

    War das Spiel aber erlaubt, so sind die im Zusammenhang damit etwa geschlossenen Darlehens- oder Gesellschaftsverträge - gleichgültig ob die Parteien gemeinsam spielten oder der Beklagte allein - nicht ohne weiteres entsprechend § 762 BGB unwirksam; sie sind vielmehr wirksam, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen (§ 138 BGB; vgl. RGZ 67, 355; LM zu BGB § 762 Nr. 1).

    Die von der Revision angeführten Stellen des Schrifttums (LM zu BGB § 762 Nr. 1; RGZ 67, 355; Staudinger/Brändl BGB 11. Aufl. zu § 762 Rdn. 39) tragen ihre Auffassung nicht.

  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB,

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72
    Vielmehr geht aus dem unstreitigen Tatbestand hervor, daß die Parteien zum Spiel staatlich konzessionierte Spielbanken besuchten, daß sie weder minderjährig, noch am Ort des Spielkasinos wohnhaft waren (vgl. BGHZ 37, 363, 365); auch sonstige Gründe, die das Spiel zu einem verbotenen hätten machen können (siehe Verordnung über öffentliche Spielbanken vom 27. Juli 1938 - RGBl I 955 - z.B. Spielen außerhalb der Spielstunden, an bestimmten Feiertagen oder Teilnahme an einem nicht zugelassenen Spiel), sind nicht vorgetragen und nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72
    Für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht bedarf es nicht eines ausdrücklichen Eingehens auf jeden einzelnen Punkt des Verhandlungsergebnisses und einer ausdrücklichen Auseinandersetzung damit, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175).
  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72
    Die Voraussetzungen hierfür darzutun, ist Sache des Beklagten, der sich auf die Nichtigkeit berufen möchte (BGHZ 53, 369, 379).
  • BGH, 20.04.1967 - III ZR 59/65

    Inanspruchnahme aus einem selbstständigen Schuldversprechen - Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72
    Denn allein der Tatrichter hat - ohne Bindung an Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen - zu beurteilen, ob er aufgrund des Parteivortrages und der Beweisaufnahme die erforderliche Überzeugung gewinnen kann (BGH in DRiZ 1967, 239).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    c) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die von der Streithelferin berechneten Fallpauschalen in einem auffälligen Mißverhältnis zum Marktpreis für vergleichbare Operationen in anderen reinen Privatkliniken stehen, hat das Berufungsgericht zutreffend der Beklagten auferlegt, da sie die Nichtigkeit der Krankenhausaufnahmeverträge gemäß § 138 BGB einwendet (vgl. BGHZ 53, 369, 379; BGH, Urteile vom 4. Juli 1974 - III ZR 66/72 - NJW 1974, 1821 unter II 3; vom 26. Februar 2002 - IX ZR 226/01 - ZIP 2002, 701 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 334/97

    Staatlich genehmigte Sportwetten sind rechtsverbindlich

    Dieser Rechtsgedanke rechtfertigt es, § 763 Satz 1 BGB über die dort ausdrücklich genannten Lotterien und Ausspielungen hinaus auf andere aleatorische Veranstaltungen entsprechend anzuwenden, wenn diese staatlich genehmigt worden sind (RGZ 93, 348, 349 f.; MünchKomm/Habersack aaO Rdn. 7; Jauernig/Vollkommer aaO Rdn. 3; Henssler, Risiko als Vertragsgegenstand, 1994, S. 521 f.; ebenso im Ergebnis für staatlich konzessionierte Spielbanken BGH, Urteil vom 4. Juli 1974 - III ZR 66/72, NJW 1974, 1821; a.M. Staudinger/Engel, 13. Bearb. BGB § 762 Rdn. 8).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für Aktien; Beendigung der Beteiligung

    Darlegungs- und beweispflichtig für die objektiven und subjektiven Umstände einer Sittenwidrigkeit ist derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes beruft (BGH 23.2.1995 - IX ZR 29/94 = NJW 1995, S. 1425 (1429); BGH 4.7.1974 - III ZR 66/72 = NJW 1974, S. 1821 (1821); Heinrichs, in: Palandt, BGB, 62. Aufl., § 138 Rn. 23; Hefermehl, in: Soergel, BGB, 12. Aufl., § 138 Rn. 62).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 238/90

    Grob fahrlässiger Wechselerwerb bei Verdacht sittenwidriger Spieldarlehen

    Dadurch wird der Spieler in die Gefahr gebracht, immer tiefer in erhebliche Spielschulden zu geraten (BGH, Urteil vom 9. Februar 1961 - VII ZR 183/59, LM Nr. 1 zu § 762 BGB; BGH, Urteil vom 4. Juli 1974 - III ZR 66/73, NJW 1974, 1821).
  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 99/83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Prüfung

    Soweit sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Rechtsfragen stellen, sind sie durch die BGH-Urteile vom 9. Februar 1961 (VII ZR 183/59 = LM § 762 BGB Nr. 1) und vom 4. Juli 1974 (III ZR 66/72 = NJW 1974, 1821/22) hinreichend geklärt.

    Der Kläger handelte aber bei der Darlehensgewährung aus eigenem Gewinnstreben: Anders als der Darlehensgeber im Fall des Senatsurteils vom 4. Juli 1974 a.a.O. ließ der Kläger sich hier eine Gegenleistung versprechen, die in ihrer extremen Höhe (250.000 DM nach sechs Monaten, bei einer Umrechnung also 100 % Jahreszinsen) im inneren Zusammenhang mit dem Verwendungszweck des Darlehens stand; der Kläger wollte in dieser Form an den erwarteten hohen Spekulationsgewinnen des Beklagten teilhaben, ohne das Verlustrisiko mittragen zu müssen.

  • OLG Köln, 15.06.1983 - 2 U 72/82

    Anspruch auf Rückzahlung eines auf einem Girokonto eingeräumten

    Auf ein Darlehen, das zur Erfüllung einer Schuld aus einem unverbindlichen, aber nicht verbotenen Termin- und Differenzgeschäft verwandt wird, finden die Vorschriften der §§ 52 bis 59 BörsG und der §§ 764, 762 BGB keine Anwendung (vgl. BGH, LM § 762 BGB Nr. 1; BGH NJW 1974, 1821; Schwark, a.a.O. § 60 Rdn. 3).

    Es kann gemäß § 138 BGB nichtig sein, wenn es zu Spielzwecken gegeben ist, einen nicht unbedeutenden Betrag umfaßt und der Darlehensgeber den Kredit aus eigenem Gewinnstreben gewährt hat (BGH, LM § 762 BGB Nr. 1; BGH, NJW 1974, 1821).

  • LG Mönchengladbach, 14.07.1994 - 10 O 87/93
    Darlehen, die gegeben werden, um das Weiterspielen zu ermöglichen, seien nur dann nichtig, wenn sie nach besonderen erschwerenden Umständen des Falles gegen die guten Sitten verstoßen, wobei sich die Sittenwidrigkeit nicht aus dem Spiel als solchem ergibt (RG (6. Zivilsenat) RGZ 67, 355-362, 361; KG (9. Zivilsenat) OLGE 40, 335 f., 335; BGH WM 1961, 530 f., 530; mit Einschränkung auf staatlich genehmigte Spiele BGH NJW 1974, 1821 f., 1821).

    Insbesondere ist ein zu Spielzwecken gegebenes Darlehen wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Darlehensgeber aus eigenem Gewinnstreben gehandelt hat und wenn es sich um für den Darlehensnehmer nicht unbedeutende Beträge handelt (BGH WM 1961, 530 f., LS, 530; BGH NJW 1974, 1821 f.).

  • OLG Bremen, 03.09.1990 - 6 U 13/90

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Darlehensvertrages; Anforderungen an

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  • LAG Köln, 14.01.2010 - 7 SaGa 24/09

    Arrestantrag eines Vertriebsleiters zur Sicherung des Abfindungsanspruchs aus

    Besteht somit im nach derzeitiger Einschätzung für die Arrestbeklagte günstigsten Fall in tatsächlicher Hinsicht eine sog. Non-liquet-Situation, wird die Arrestbeklagte mit ihrem Sittenwidrigkeitseinwand gegen den Arrestanspruch keinen Erfolg haben können; denn die Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit trägt derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts beruft (BGH NJW 1995, 1429; BGH NJW 1974, 1821; BGH AZ 53, 379; Palandt/Ellenberger, § 138 BGB, Rdnr. 23).
  • LG Duisburg, 08.04.2013 - 4 O 376/11
    Die Darlegungslast bezüglich der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit trägt derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Geschäfts beruft (BGH, NJW 1995, 1429; BGH, NJW 1974, 1821).
  • BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84

    Inanspruchnahme einer Versicherung für einen Brandschaden vor Einlösung des

  • OLG Nürnberg, 19.01.1978 - 8 U 110/77

    Gewährung eines Darlehens zum Zwecke der Fortsetzung eines verbotenen Spiels ;

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