Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,801
BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66 (https://dejure.org/1968,801)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1968 - III ZR 67/66 (https://dejure.org/1968,801)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1968 - III ZR 67/66 (https://dejure.org/1968,801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herbeiführung des Nacherbfalls - Tötung des Vorerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 162 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2051
  • MDR 1968, 826
  • DB 1968, 1623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66
    Bach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes muß die Rechtskraft eines Urteils weichen, wenn sie sittenwidrig herboigeführt ist oder ausgenutzt wird (vgl» BGHZ 26, 391; 34, 174; 40, 130; BGH Urt.v. 27» März 1968 - VIII ZR 141/65, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt)» Damit wird nicht das rechtskräftige Urteil aufgehoben, .sondern cs wird nur dem Gedanken von Treu und Glauben, der die ganze Rechtsordnung beherrscht, in einer besonderen Situation Geltung verschafft».

    hatten die Parteien die Möglichkeit, alle rech bekräftig entschiedenen Streitfragen immer wieder einer erneuten gerichtlichen Nachprüfung unterziehen zu lassen, was nicht zulässig sein darf (BGH NJW 1964, 1672; BGHZ 40; 130; BGH Urt v" 27. Mürz 1968 - VIII ZR 141/65), Ein solcher Pall liegt hier vorj Rer Justizsenator hat die Vorwürfe der Beklagten bereits bei Erlaß dos Ancrkcrmungsbeschoides von 2" November 1953 geprüfte Er hat darüber hinaus auf eingehende Gegenvorstellungen der Beklagten den ganzen Sachverhalt, den die Beklagte jetzt insoweit wieder vorträgt, einer nochmaligen Prüfung unterzogen, aber in den sorgfältig begründeten Bescheid vom 2 0 Juli 1954 keinen Anlaß gefunden, den ersten Bescheid aufzuhebeno Damit hat die Beklagte Gelegenheit gehabt, ihre Bedenken gegen die nachträgliche Anerkennung der Klägerin als Ehefrau von Kurt H a f H H p bei der zuständigen Stelle und in den dafüx vorgesehenen Verfahren vorzutragen« Sic bringt insoweit jetzt keine neuen Tatsachen vor, so daß ihrem Vortrag nur noch zu entnehmen ist, daß sie die Entscheidung dos Justizsenators für falsch hält« Sic hat nichts Neues dafür vorgebracht, daß die Klägerin eine falsche Entscheidung "erschlichen" habe oder eine inzwischen als falsch erkannte Entscheidung in einer Treu und Glauben widersprechenden Weise zu ihren Gunsten ausbeuten wolle Bei einem solchen Verfahrensablauf muß die Be3:lagtc, deren Anfechtungsklage von den Verwaltungsgcrichtcn rechtskräftig als unzulässig abgewieson ist, die Bestandskraft des Bescheides gegen sich gelten lassen, da Gründe für eine Nichtigkeit des Vorwaltungsaktes nicht ersichtlich sind« - 25.

  • BGH, 01.04.1968 - III ZR 218/65

    Allgemeine von der Rechtsprechung entwickelte Entschädigungsgrundsätze -

    Auszug aus BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66
    Zur Begründung hatte ec u q ausgeführt; Der Erblasser Georg H a U B B h a b e seine Söhne zu Vorerben eingesetzt; das ergebe sich aus dem Zusammenhang der verschiedenen Anordnungen dos Testamentes" Dagegen habe Dr«, Kurt Ha( infolge der Ausschlagung seines Bruders Werner Ha| hinsichtlich dessen Erbteil scinon Vater endgültig und unbeschränkt beerbt«, Hinsichtlich des anderen, Kurt H ( H P alu Vorerbe sugcfallencn Erbteils sei jedoch die Klägerin nicht zur Bacherbin berufene Der Anerkennungsbescheid des Senators für Justiz habe rückwirkend dieses Erbrecht der Klägerin nicht begründen können«, Es lasse sich auch nicht feststollen, daß Georg wenn er bei der Errichtung seiner letstwilligen Verfügung die späteren Ereignisse vorausgeschen hätte, die Klägerin als nicht standesamtlich angotraute Ehefrau als Nacherbin unter Ausschluß der weiteren Nacherben eingesetzt hätte«, Auf die Revision der Beklagten und die Anschluß» revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof durch den auch jetzt erkennenden Senat (III ZR 218/65) am 8, März 1965 die Revision der Klägerin gegen das vor» bczoichncto Urteil des Kammergerichts zurückgewiesen, .soweit sie die Abweisung des Antrages auf Feststellung betroffen hat, daß der am 5® Juni 1942 verstorbene Rechts» anwalt Dr« Kurt H a U H H l au3 Berlin Vollerbe des ganzen Nachlasses seines an 17« November 1933 verstorbenen Vaters Georg n a f l B B B sei«.
  • BGH, 05.06.1963 - IV ZR 136/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66
    Bach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes muß die Rechtskraft eines Urteils weichen, wenn sie sittenwidrig herboigeführt ist oder ausgenutzt wird (vgl» BGHZ 26, 391; 34, 174; 40, 130; BGH Urt.v. 27» März 1968 - VIII ZR 141/65, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt)» Damit wird nicht das rechtskräftige Urteil aufgehoben, .sondern cs wird nur dem Gedanken von Treu und Glauben, der die ganze Rechtsordnung beherrscht, in einer besonderen Situation Geltung verschafft».
  • BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63
    Auszug aus BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66
    hatten die Parteien die Möglichkeit, alle rech bekräftig entschiedenen Streitfragen immer wieder einer erneuten gerichtlichen Nachprüfung unterziehen zu lassen, was nicht zulässig sein darf (BGH NJW 1964, 1672; BGHZ 40; 130; BGH Urt v" 27. Mürz 1968 - VIII ZR 141/65), Ein solcher Pall liegt hier vorj Rer Justizsenator hat die Vorwürfe der Beklagten bereits bei Erlaß dos Ancrkcrmungsbeschoides von 2" November 1953 geprüfte Er hat darüber hinaus auf eingehende Gegenvorstellungen der Beklagten den ganzen Sachverhalt, den die Beklagte jetzt insoweit wieder vorträgt, einer nochmaligen Prüfung unterzogen, aber in den sorgfältig begründeten Bescheid vom 2 0 Juli 1954 keinen Anlaß gefunden, den ersten Bescheid aufzuhebeno Damit hat die Beklagte Gelegenheit gehabt, ihre Bedenken gegen die nachträgliche Anerkennung der Klägerin als Ehefrau von Kurt H a f H H p bei der zuständigen Stelle und in den dafüx vorgesehenen Verfahren vorzutragen« Sic bringt insoweit jetzt keine neuen Tatsachen vor, so daß ihrem Vortrag nur noch zu entnehmen ist, daß sie die Entscheidung dos Justizsenators für falsch hält« Sic hat nichts Neues dafür vorgebracht, daß die Klägerin eine falsche Entscheidung "erschlichen" habe oder eine inzwischen als falsch erkannte Entscheidung in einer Treu und Glauben widersprechenden Weise zu ihren Gunsten ausbeuten wolle Bei einem solchen Verfahrensablauf muß die Be3:lagtc, deren Anfechtungsklage von den Verwaltungsgcrichtcn rechtskräftig als unzulässig abgewieson ist, die Bestandskraft des Bescheides gegen sich gelten lassen, da Gründe für eine Nichtigkeit des Vorwaltungsaktes nicht ersichtlich sind« - 25.
  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

    Auszug aus BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66
    Bach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes muß die Rechtskraft eines Urteils weichen, wenn sie sittenwidrig herboigeführt ist oder ausgenutzt wird (vgl» BGHZ 26, 391; 34, 174; 40, 130; BGH Urt.v. 27» März 1968 - VIII ZR 141/65, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt)» Damit wird nicht das rechtskräftige Urteil aufgehoben, .sondern cs wird nur dem Gedanken von Treu und Glauben, der die ganze Rechtsordnung beherrscht, in einer besonderen Situation Geltung verschafft».
  • OLG Nürnberg, 04.01.2018 - 12 U 1668/17

    Erblasser, Berufung, Unterhaltspflicht, Nachlass, Verwirkung, Verletzung,

    Insbesondere sind sowohl die in § 2333 Abs. 1 BGB aufgeführten Pflichtteilsentziehungsgründe als auch die in § 2339 Abs. 1 BGB aufgeführten Unwürdigkeitsgründe abschließend und einer Analogie nicht zugänglich (vgl. zu § 2333 BGB: BGH, Urteil vom 25. Oktober 1976 - IV ZR 109/74 - NJW 1977, 339, juris Tz. 20; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 15 U 61/12 - FamRZ 2014, 1149, juris Tz. 63; vgl. zu § 2339 BGB: BGH, Urteil vom 10. Juni 1968 - III ZR 67/66 - NJW 1968, 2051; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Oktober 2010 - 21 U 9/10 - FamRZ 2011, 1177, juris Tz. 44).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen der gesetzlich geregelten Erbunwürdigkeitsgründe

    Denn § 2339 BGB enthält nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes eine erschöpfende Regelung der Erbunwürdigkeit, die der Schaffung neuer Erbunwürdigkeitsgründe durch analoge Anwendung oder extensive Auslegung verschlossen ist (vgl. BGH NJW 1968, 2051; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2339 Rn. 2; Soergel-Damrau, a.a.O., § 2339 Rn. 2; teilweise einschränkend: MK-Helms, a.a.O., § 2339 Rn. 7; Staudinger-Olshausen, a.a.O., § 2339 Rn. 21).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.06.1968 (Az. III ZR 67/66, NJW 1968, 2051) ergibt sich nach Auffassung des Senats nichts Entgegenstehendes.

  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 13 U 45/16

    Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung als (nur) "derzeit unbegründet" im

    Es ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass dieser Rechtsgedanke bei vergleichbarer Interessenlage entsprechend anzuwenden ist (BGH, Urt. v. 10.06.1968, III ZR 67/66, juris Rn. 66).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2022 - 10 U 88/22

    Verwirkung des Pflichtteilsrechts

    Wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt, ist der Ausschluss von Ansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht durch die Rechtsinstitute der Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und der Pflichtteilsunwürdigkeit (§ 2345 Abs. 1, Abs. 2 BGB, §§ 2339 ff. BGB) grundsätzlich abschließend geregelt und einer Analogie nicht zugänglich (zu § 2333 BGB: BGH, Urt. vom 25.10.1976 - IV ZR 109/74 in NJW 1977, 339 und zu § 2339 BGB: BGH, Urt. vom 10.6.1968 - III ZR 67/66 in NJW 1968, 2051).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht