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   BGH, 11.11.1982 - III ZR 67/81   

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https://dejure.org/1982,4464
BGH, 11.11.1982 - III ZR 67/81 (https://dejure.org/1982,4464)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1982 - III ZR 67/81 (https://dejure.org/1982,4464)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1982 - III ZR 67/81 (https://dejure.org/1982,4464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Überprüfbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Anrechnungsklausel bzgl. einer Schadensersatzpflicht aus einem Verkehrsunfall mit einem Dritten - Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Auslegung einer Klausel - Unbeachtlichkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 184
  • WM 1983, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1974 - VII ZR 28/72

    Geschäftsbedingungen: Ausschluß von Schadensersatz und Rücktritt bei Fehlschlagen

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - III ZR 67/81
    Wie das Berufungsgericht weiterhin übersehen hat, widerspricht seine Auslegung der sog. Unklarheitenregel, wonach Formularverträge bei Auslegungszweifeln gegen diejenige Vertragspartei auszulegen sind, die das Formular verwendet hat und sich klarer hätte ausdrücken können (vgl. BGHZ 62, 83, 89; jetzt: § 5 AGBG).
  • BGH, 25.11.1976 - III ZR 126/74

    Anspruch aus einer Garantieerklärung zur Deckung des Ausfuhrrisikos - Sicherheit

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - III ZR 67/81
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang oder nur eingeschränkt, nämlich auf Verstöße gegen Rechtssätze, Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze, überprüft werden können (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976 - III ZR 126/74 = WM 1977, 165, 166); denn die Auslegung durch das Berufungsgericht hält bereits einer solchen eingeschränkten Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 343/12

    Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung: Inhaltskontrolle für eine

    c) Anders als bei der vom III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu einer ähnlich lautenden Verrechnungsklausel im Rahmen eines Ausfuhrgarantieversprechens getroffenen Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1982 - III ZR 67/81, WM 1983, 151 unter II 1) lässt sich im Streitfall nicht feststellen, dass die Parteien der streitgegenständlichen Anrechnungsklausel ungeachtet des weiten Wortlauts übereinstimmend einen nur eingeschränkten Regelungsgehalt beigemessen hätten.

    Werden - wie § 5 Nr. 2.1 AVB dies vorsieht - die auf solche Geschäfte entfallenden, nach Beendigung des Versicherungsschutzes vom Kunden geleisteten Beträge im Versicherungsverhältnis stattdessen auf die versicherte Forderung angerechnet, hat dies wirtschaftlich zur Folge, dass der Versicherungsnehmer mittels auf eigenes Risiko neu erbrachter Leistungen seinen Versicherungsschutz schrittweise selbst abbaut und die Leistungspflicht des Versicherers ausräumt (vgl. zur ähnlichen Sachlage bei einem Garantieversprechen: BGH, Urteil vom 11. November 1982 - III ZR 67/81, WM 1983, 151 unter II 1).

  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 344/12

    Warenkreditversicherung: Auslegung und Unwirksamkeit einer formularmäßig

    c) Anders als bei der vom III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu einer ähnlich lautenden Verrechnungsklausel im Rahmen eines Ausfuhrgarantieversprechens getroffenen Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1982 - III ZR 67/81, WM 1983, 151 unter II 1) lässt sich im Streitfall nicht feststellen, dass die Parteien der streitgegenständlichen Anrechnungsklausel ungeachtet des weiten Wortlauts übereinstimmend einen nur eingeschränkten Regelungsgehalt beigemessen hätten.

    Werden - wie § 5 Nr. 2.1 AVB dies vorsieht - die auf solche Geschäfte entfallenden, vom Kunden geleisteten Beträge im Versicherungsverhältnis auf die versicherte Forderung angerechnet, hat dies wirtschaftlich zur Folge, dass der Versicherungsnehmer mittels auf eigenes Risiko neu erbrachter Leistungen seinen Versicherungsschutz schrittweise selbst abbaut und die Leistungspflicht des Versicherers ausräumt (vgl. zur ähnlichen Sachlage bei einem Garantieversprechen: BGH, Urteil vom 11. November 1982 - III ZR 67/81, WM 1983, 151 unter II 1).

  • BGH, 30.06.1983 - III ZR 84/82

    Rückzahlung von Garantieleistungen - Übernahme einer Ausfuhrgarantie durch die

    Die Zahlungen Böhmes von 40.000 DM und 16.000 DM sowie die Aufrechnung in Höhe von 9.122 DM erfüllen (mindestens zum Teil) die Voraussetzungen des in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) AB vorgeschriebenen Abzuges, denn es handelte sich dabei (mindestens teilweise) um Leistungen "auf Forderungen gegen den betreffenden Schuldner wegen des garantierten Leistungsgegenstandes innerhalb des Garantiezeitraumes" (Urteil des Senats vom 11. November 1982 - III ZR 67/81 = WM 1983, 151).

    Diese Auslegung widerspricht der sog. Unklarheitenregel, nach der Formularverträge bei Auslegungszweifeln gegen diejenige Vertragspartei auszulegen sind, die das Formular verwendet hat und sich klarer hätte ausdrücken können (vgl. BGHZ 62, 83, 89; Senatsurteil vom 11. November 1982 aaO).

    Der Anwendungsbereich der Anrechnungsklausel kann daher auch hinsichtlich etwaiger Zinszahlungen "nur so weit gezogen werden, wie ihn die Gegenseite nach Treu und Glauben hinnehmen muß, um die Klausel nicht leerlaufen zu lassen" (Senatsurteil vom 11. November 1982 aaO).

  • BGH, 07.11.1996 - IX ZB 15/96

    Rechtsweg für Rückforderungsansprüche aus einer Hermes-Bürgschaft

    Davon ist der Bundesgerichtshof schon bisher ausgegangen (vgl. Urt. v. 25. November 1976 - III ZR 126/74, S. 5 f des Umdrucks, in den Veröffentlichungen ist dieser Teil der Entscheidung nicht abgedruckt; vgl. ferner Urt. v. 11. November 1982 - III ZR 67/81, WM 1983, 151; v. 30. Juni 1983 - III ZR 84/82, WM 1983, 912), ohne das Problem vertiefen zu müssen.
  • OLG Hamburg, 16.10.2012 - 9 U 48/12

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für Warenkreditversicherungen: Wirksamkeit

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.11.1982 - III ZR 67/81) zugrundeliegenden Sachverhalt bietet weder der Wortlaut der Klausel noch das übereinstimmende Verständnis der Parteien einen Anhalt, die Klausel einschränkend auszulegen.
  • BGH, 22.09.1988 - III ZR 208/87

    Tragweite der allgemeinen Bedingungen für die Übernahme von Ausfuhrgarantien

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Auslegung der AB in vollem Umfange oder nur eingeschränkt, nämlich auf Verstöße gegen Rechtssätze, Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze, nachgeprüft werden kann (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1982 - III ZR 67/81 - LM § 133 [Fb] BGB Nr. 8 = WM 1983, 151).
  • BGH, 27.02.1986 - III ZR 76/85

    Auslegung von Garantiebedingungen - Vorliegen eines Garantiefalles

    Der Senat hat sich bisher zwar noch nicht mit der Auslegung der Allgemeinen Bedingungen für die Übernahme von Garantien für Kapitalanlagen im Ausland (AB) befaßt, wohl aber schon mehrfach mit den Allgemeinen Bedingungen für die Übernahme von Ausfuhrgarantien (vgl. Urteile vom 25. November 1976 - III ZR 126/74 = WM 1977, 165, vom 11. November 1982 - III ZR 67/81 = ZIP 1983, 184 und vom 30. Juni 1983 - III ZR 84/82 = WM 1983, 912).
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