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   BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66   

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https://dejure.org/1968,3594
BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66 (https://dejure.org/1968,3594)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1968 - III ZR 71/66 (https://dejure.org/1968,3594)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1968 - III ZR 71/66 (https://dejure.org/1968,3594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung durch Herausgabe eines Sparbuches - Verteilung der Verantwortlichkeit für einen entstandenen Schaden im Rahmen des Mitverschuldens des Geschädigten - Achtung der für das Verfahren geltenden Vorschriften durch die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1968, 1167
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Insoweit ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger sich im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB ein Verschulden des Rechtsanwalts, den er nach der Aushändigung des Sparbuches an seine Ehefrau mit der Wahrung seiner Interessen gegenüber dem Finanzamt beauftragt hatte, zurechnen lassen müßte (vgl. BGHZ 3, 46, 50 [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] ; 36, 329, 338 [BGH 05.02.1962 - II ZR 141/60] ; BGB RGRK 11. Aufl. zu § 839 Anm. 52).
  • BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54

    Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob der Tatrichter alle Unterlagen ordnungsgemäß festgestellt und alle für die Abwägung wesentlichen Umstände vollständig und richtig berücksichtigt hat oder der Abwägung sonst rechtsirrige Erwägungen zugrunde liegen (BGHZ 20, 290, 293 [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54] ; LM zu BGB § 254 G Nr. 1; vgl. LM zu StVO § 13 Nr. 5), die wenigstens mit der Möglichkeit eines Rechtsirrtums rechnen lassen (BGH Urteil vom 28. Mai 1962 - III ZR 46/61 -).
  • BGH, 10.11.1958 - III ZR 178/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Der Bürger darf grundsätzlich von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen; er darf darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun, und braucht - selbst in schwieriger läge - zunächst nicht in Betracht zu ziehen, daß die Behörde falsch handeln werde, solange er nicht hinreichenden Anhalt zu Zweifeln hat (LM zu BGB § 254 Da Nr. 19; BGB RGRK 11. Aufl. zu § 839 Anm. 52; vgl. BGH Urteil vom 10. November 1958 - III ZR 178/57 -).
  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58

    Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl.

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Dabei kommt es auf die rechtliche Natur eines Sparbuches nach deutschem (vgl. BGHZ 28, 368 [BGH 20.11.1958 - VII ZR 4/58] ; BGH WM 1965, 897, 900) oder dänischem Recht nicht entscheidend an; wesentlich ist allein, wie sich die Dinge für den Kläger in Wahrung eines wohlverstandenen eigenen Interesses darstellten.
  • BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60

    Güterauslieferung und Konnossement

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Insoweit ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger sich im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB ein Verschulden des Rechtsanwalts, den er nach der Aushändigung des Sparbuches an seine Ehefrau mit der Wahrung seiner Interessen gegenüber dem Finanzamt beauftragt hatte, zurechnen lassen müßte (vgl. BGHZ 3, 46, 50 [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] ; 36, 329, 338 [BGH 05.02.1962 - II ZR 141/60] ; BGB RGRK 11. Aufl. zu § 839 Anm. 52).
  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 46/61

    Mitteilungspflichten gegenüber dem Empfänger einer Abtretung von

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob der Tatrichter alle Unterlagen ordnungsgemäß festgestellt und alle für die Abwägung wesentlichen Umstände vollständig und richtig berücksichtigt hat oder der Abwägung sonst rechtsirrige Erwägungen zugrunde liegen (BGHZ 20, 290, 293 [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54] ; LM zu BGB § 254 G Nr. 1; vgl. LM zu StVO § 13 Nr. 5), die wenigstens mit der Möglichkeit eines Rechtsirrtums rechnen lassen (BGH Urteil vom 28. Mai 1962 - III ZR 46/61 -).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Deshalb - so folgert das Berufungsurteil - könne der Kläger verlangen, daß das beklagte Land ihn von dem Schadensersatzanspruch seiner Mutter befreie; er könne aber auch den seiner Mutter entstandenen Schaden aus dem Gesichtspunkt der Schadensliquidation im Drittinteresse, den die Rechtsprechung gerade im Falle der Obhut für eine fremde Sache anerkenne - hierfür bezieht das Berufungsurteil sich auf BGHZ 40, 91, 99 [BGH 10.07.1963 - VIII ZR 204/61] -, im eigenen Namen geltend machen.
  • BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63

    Mittels fernmündlicher Aufgabe eines Telegramms erfolgte Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Dabei kommt es auf die rechtliche Natur eines Sparbuches nach deutschem (vgl. BGHZ 28, 368 [BGH 20.11.1958 - VII ZR 4/58] ; BGH WM 1965, 897, 900) oder dänischem Recht nicht entscheidend an; wesentlich ist allein, wie sich die Dinge für den Kläger in Wahrung eines wohlverstandenen eigenen Interesses darstellten.
  • BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51

    Unrichtige Zeugenaussage. Revision

    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Wenn aber der Vollziehungsbeamte das Sparkassenbuch als eine "Beweisurkunde" (§ 31 Abs. 4 VollzA) an sich nahm, um damit den Zugriff auf das im Sparkassenbuch ausgewiesene Guthaben zu ermöglichen, so ergaben sich daraus zwangsläufig und unabhängig von dem Willen oder der Vorstellung der Behörde Obhutspflichten gegenüber dem Kläger (vgl. LM zu BGB § 668 Nr. 4 = NJW 1952, 658; BGH Urteil vom 20. März 1956 - III ZR 149/54 -), die eine Aushändigung des Sparbuches an einen Dritten ohne Anhörung des Klägers verboten.
  • BGH, 30.11.1964 - III ZR 231/63
    Auszug aus BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
    Da aber das Berufungsgericht, von seinem Standpunkt aus mit Recht, es bewußt unterlassen hat, den Kläger auf die Unstimmigkeit zwischen Vortrag und Antrag hinzuweisen (§ 139 ZPO), kann das Revisionsgericht, obwohl eine ausdrückliche Verfahrensrüge der Revision fehlt, die mangelnde Erörterung und Sachaufklärung nicht zum Nachteil des Klägers gehen lassen (vgl. BGH Urteil vom 30. November 1964 - III ZR 231/63 -).
  • RG, 12.12.1933 - III 186/33

    1. Inwieweit unterliegt Mastvieh der Pfändung? 2. Kann in der Nichtzahlung einer

  • BGH, 21.11.2013 - III ZR 113/13

    Haftung des für eine Bundesautobahn verkehrssicherungspflichtigen Landes für

    Der Bürger darf grundsätzlich von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen; er darf darauf vertrauen, dass die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun, und braucht zunächst nicht in Betracht zu ziehen, dass die Behörde falsch handeln werde, solange er nicht hinreichend Anlass zu Zweifeln hat (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1968 - III ZR 71/66, WM 1968, 1167, 1169; Beschluss vom 22. Februar 1989 - III ZR 41/87, Juris Rn. 7; Staudinger/Wöstmann, BGB, Neubearb. 2013, § 839 Rn. 253).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Der Satz, daß der Bürger grundsätzlich von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen und demgemäß darauf vertrauen darf, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (Senatsurteil vom 27. Juni 1968 - III ZR 71/66 - WM 1968, 1167; Beschluß vom 22. Februar 1989 - III ZR 49/87 - VersR 1989, 594), gilt grundsätzlich auch für die in einer atomrechtlichen Genehmigung enthaltenen Feststellungen; die Einstandspflicht der verantwortlichen Genehmigungsbehörde entfällt nicht ohne weiteres deshalb, weil auf der Antragstellerseite energiewirtschaftliche Unternehmen stehen, die über umfangreiche atomrechtliche Kenntnisse und große Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.
  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 80/93

    Direktanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH wegen Amtshaftung

    Der dem Kläger aufgrund der Amtspflichtverletzung entstandene Schaden besteht darin, daß der Kläger im Vertrauen auf die ihm von der Beklagten zu erteilende, aber nicht erteilte Nutzungsänderungsgenehmigung (zum Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Verwaltung vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juni 1968 - III ZR 71/66 = WM 1968, 1168, 1169) für die Zeit ab 1. März 1983 Mietaufwendungen hatte, ohne daß ihm zugleich - nach Behauptung des Klägers höhere - (Netto-) Einnahmen aus der Spielothek zugeflossen sind.
  • BGH, 22.02.1989 - III ZR 41/87

    Bauerlaubnisfehler - Mitverschulden - Baugenehmigung - Schadensersatzpflicht -

    Der Bürger darf zwar grundsätzlich von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen und demgemäß darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (Senatsurteil vom 27. Juni 1968 - III ZR 71/66 = WM 1968, 1167 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.09.1968 - III ZR 137/67

    Beeinträchtigung eines Grundeigentums durch die hoheitliche Untersagung des

    Denn das Gericht kann das eigene Vorbringen, Handlungen und Erklärungen einer Partei, ohne sie nach § 448 ZPO vernehmen zu müssen, als Grundlagen seiner Überzeugungsbildung nutzen, und diese prozessuale Befugnis wird dadurch, daß eine Beweisaufnahme vorgenommen, aber nicht zur Klärung geführt hat, nicht ausgeschlossen (LM zu ZPO § 286 B Nr. 4 und 11; BGH Urteil vom 27. Juni 1968 - III ZR 71/66 -).
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