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   BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90   

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https://dejure.org/1991,1243
BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90 (https://dejure.org/1991,1243)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1991 - III ZR 74/90 (https://dejure.org/1991,1243)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1991 - III ZR 74/90 (https://dejure.org/1991,1243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abzug der Einfuhrumsatzsteuer - Vorsatzsteuer - Frachtführer - Fehlende Auslieferung - Fehlende Annahme des Gegenstandes - Vorsteuerabzugsberechtigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 683
    Recht des Absenders zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 2
    Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 114, 248
  • NJW 1991, 2638
  • MDR 1991, 735
  • VersR 1991, 1037
  • WM 1991, 1518
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 18 U 104/80

    Empfänger; Frachtkosten; Geschäftführung; Zahlung; Frachtführer

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    a) Ob ein vertraglicher Erstattungsanspruch der Klägerin als Frachtführerin gegen die Beklagte als Empfängerin der Ware begründet sein könnte, wenn die Klägerin in den vorhergehenden Jahren häufig das für die Beklagte bestimmte Gut eingeführt, die Einfuhrumsatzsteuer verauslagt und von ihr stets Ersatz hierfür erhalten hätte, kann dahingestellt bleiben (vgl. Runge, Anm. zu OLG Düsseldorf, transportR 1982, 17 und Anm. zu AG Gütersloh, transportR 1982, 19; a.A. OLG Düsseldorf, transportR 1982, 13, 14 = NJW 1981, 1910 und VersR 1981, 556).

    Der Fremdgeschäftsführungswille muß in diesen Fällen nach außen erkennbar geworden sein (BGH Urteil vom 25. November 1981 - VIII ZR 299/80 - NJW 1982, 875, 877; OLG Düsseldorf VersR 1981, 556, 557).

    Damit scheidet ein Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger der Ware aus (OLG Düsseldorf VersR 1981, 556, 557; Staub/Helm aaO. §§ 407-409 Rn. 232; vgl. BGHZ 105, 365, 369).

  • OLG Stuttgart, 08.04.1976 - 7 U 91/75
    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    Bezieht der Käufer Waren von einem ausländischen Lieferanten und hat er die anfallende Einfuhrumsatzsteuer nicht auf diesen überbürdet, mag der Kaufvertrag für ihn die Nebenpflicht gegenüber seiner Vertragspartnerin begründen, die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, weil das Finanzamt die Steuer im Regelfall ihm und nicht dem Exporteur vergütet (vgl. OLG Stuttgart NJW 1976, 2079 [OLG Stuttgart 08.04.1976 - 7 U 91/75]).

    Durch ihr Verhalten hat die Klägerin zu erkennen gegeben, daß sie die Einfuhrumsatzsteuer für die Beklagte entrichtet hat (OLG Stuttgart NJW 1976, 2079 [OLG Stuttgart 08.04.1976 - 7 U 91/75]; vgl. OLG Hamm RIW 1982, 838, 840; vgl. OLG Celle, transportR 1985, 303; vgl. OLG Düsseldorf, transportR 1982, 13, 17; Koller, Transportrecht, Kommentar, 1990, § 407 HGB Rn. 59).

    Nach einer Ansicht ist ein Interesse des Empfängers gegeben, wenn er im Verhältnis zu seinem Vertragspartner die Verpflichtung hat, die Einfuhrumsatzsteuer zu tragen (OLG Stuttgart NJW 1976, 2079 [OLG Stuttgart 08.04.1976 - 7 U 91/75]; zweifelnd: Staub/Helm HGB 4. Aufl. §§ 407-409 Rn. 226-230).

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    Damit scheidet ein Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger der Ware aus (OLG Düsseldorf VersR 1981, 556, 557; Staub/Helm aaO. §§ 407-409 Rn. 232; vgl. BGHZ 105, 365, 369).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    aa) Eine Geschäftsführung für einen anderen setzt voraus, daß der Geschäftsführer das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, daß er also in dem Bewußtsein und mit dem Willen handelt, zumindest auch im Interesse eines anderen tätig zu werden (vgl. Senatsurteil vom 8. März 1990 - III ZR 81/88 - NJW 1990, 2058, 2059 = BGHR BGB § 683 Fremdgeschäft 1).
  • BFH, 25.11.1986 - V R 102/78

    Zum Zeitpunkt und zum Ort der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    Damit liegt der Tatbestand einer Einfuhr in das Erhebungsgebiet durch den Empfänger im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1980 vor (Bail/Schädel/Hutter § 15 UStG Rn. 22; BFHE 148, 547).
  • BFH, 24.04.1980 - V R 52/73

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bezüglich der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer;

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    Eine Einfuhr für das Unternehmen des Abnehmers mit der Folge seiner Berechtigung zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer setzt zudem voraus, daß er im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzt (Bail/Schädel/Hutter § 15 UStG Rn. 21; Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz 2. Aufl. § 15 Anm. 39; UStR 1985 Abschn. 199 Abs. 4 Satz 2; BFH BStBl 1980 II S. 615, 617).
  • BGH, 20.10.1988 - IX ZR 47/87

    Auslegung einer Prozeßbürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    Auch im Wege der Auslegung des Vertrages der Beklagten mit der Firma R. SA, die unter Berücksichtigung der von den Vertragspartnern verfolgten Zwecke zu treffen ist (BGH Urteil vom 20. Oktober 1988 - IX ZR 47/87 - BGHR BGB § 328 Prozeßbürgschaft 1; vgl. BGH Urteil vom 29. November 1974 - V ZR 73/73 - NJW 1975, 344), ergibt sich nichts dafür, daß der Klägerin ein eigener Anspruch gegen die Beklagte zugewandt werden sollte.
  • BGH, 23.01.1970 - I ZR 35/69

    Anforderungen an die Angaben auf dem Frachtbrief bezüglich der Fracht -

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    Dem Frachtführer gegenüber ist der Empfänger zudem mit Annahme des beförderten Gutes nach § 436 HGB bzw. Art. 13 Abs. 2 CMR zur Zahlung der aus dem Frachtbrief zu entnehmenden Kosten verpflichtet, die nicht ziffernmäßig aufgeführt sein müssen (BGH Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 35/69 - NJW 1970, 604; vgl. RGZ 71, 342, 348; Baumbach/Duden/Hopt § 436 Anm. 3 und Art. 13 CMR Anm. 1).
  • BGH, 29.11.1974 - V ZR 73/73

    Vorliegen eines Vertrags zugunsten Dritter - Unterscheidung von vereinbarten

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    Auch im Wege der Auslegung des Vertrages der Beklagten mit der Firma R. SA, die unter Berücksichtigung der von den Vertragspartnern verfolgten Zwecke zu treffen ist (BGH Urteil vom 20. Oktober 1988 - IX ZR 47/87 - BGHR BGB § 328 Prozeßbürgschaft 1; vgl. BGH Urteil vom 29. November 1974 - V ZR 73/73 - NJW 1975, 344), ergibt sich nichts dafür, daß der Klägerin ein eigener Anspruch gegen die Beklagte zugewandt werden sollte.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1980 - 18 U 112/80
    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
    a) Ob ein vertraglicher Erstattungsanspruch der Klägerin als Frachtführerin gegen die Beklagte als Empfängerin der Ware begründet sein könnte, wenn die Klägerin in den vorhergehenden Jahren häufig das für die Beklagte bestimmte Gut eingeführt, die Einfuhrumsatzsteuer verauslagt und von ihr stets Ersatz hierfür erhalten hätte, kann dahingestellt bleiben (vgl. Runge, Anm. zu OLG Düsseldorf, transportR 1982, 17 und Anm. zu AG Gütersloh, transportR 1982, 19; a.A. OLG Düsseldorf, transportR 1982, 13, 14 = NJW 1981, 1910 und VersR 1981, 556).
  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

  • RG, 19.01.1923 - II 129/22

    Handelskauf. Fob-Klausel

  • RG, 16.06.1909 - I 318/08

    Kann die Eisenbahn eine von ihr nachträglich gemachte, aus dem Frachtbriefe nicht

  • RG, 28.02.1908 - II 486/07

    Frachturkundenstempel

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 240/14

    Übereignungsofferte "an den, den es angeht" im Zusammenhang mit der Erfassung von

    Denn eine Geschäftsführung für einen anderen setzt voraus, dass der Geschäftsführer das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, dass er also in dem Bewusstsein und mit dem Willen handelt, zumindest auch im Interesse eines anderen tätig zu werden (BGH, Urteil vom 25. April 1991 - III ZR 74/90, BGHZ 114, 248, 249 f.; RGZ 84, 390; RGRK/Steffen, BGB, 12. Aufl., vor § 677 Rn. 38; Soergel/Beuthien, BGB, 13. Aufl., § 677 Rn. 4; MüKoBGB/Seiler, 6. Aufl., § 677 Rn. 6).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).

    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109; BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.

    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).

  • BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08

    Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen

    Dieses Bewusstsein und der Wille, auch im Interesse eines anderen zu handeln, muss bei objektiv eigener Geschäftsführung hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, WM 1999, 2411, 2412).

    Bei einem objektiv eigenen ebenso wie bei einem neutralen Geschäft kann grundsätzlich nur dann eine Geschäftsführung für einen anderen vorliegen, wenn der Wille des Geschäftsführers zur vornehmlichen Wahrnehmung fremder Interessen nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung tritt (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, 1399).

  • OLG Saarbrücken, 31.03.2004 - 5 U 527/02

    Zu den Voraussetzungen von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag und zum

    Ein nur subjektiv fremdes Geschäft setzt voraus, dass der Fremdgeschäftsführerwille nach außen erkennbar geworden ist (vgl. BGH, U. v. 25.4.1991 - III ZR 74/90, NJW 1991, 2638, 2639).

    Sie hat sich auch nicht bei der Zahlung Belege aushändigen lassen, die der Beklagten einen Vorsteuerabzug ermöglichten (vgl. zu dieser Form der Dokumentation des Fremdgeschäftsführerwillens BGH, U. v. 25.4.1991, a.a.O.), sondern erst mit Schreiben vom 3.8.1999 (Bl. 19 ff. d. A.) der Beklagten angeboten, sich darum zu kümmern.

    Die Einfuhrumsatzsteuer bildete für die Beklagte grundsätzlich nur einen durchlaufenden Posten, weil sie diese als Abnehmerin gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG (in der 1997 geltenden Fassung) als Vorsteuer hätte abziehen können (vgl. BGH, U. v. 25.4.1991 - III ZR 74/90, NJW 1991, 2638 unter 2 b bb).

    Wegen der Unsicherheit über den Erhalt der Ware hat der Bundesgerichtshof (U. v. 25.4.1991, a.a.O.) in dem vergleichbaren Fall, dass der Spediteur die Einfuhrabgaben an der Grenze für den Abnehmer verauslagt, ein Interesse des Abnehmers an der Vornahme dieses Geschäfts und damit eine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 683 BGB abgelehnt (ebenso Koller, Transportrecht 5. Aufl., § 453 HGB Rn. 49).

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

    Der Fremdgeschäftsführungswille muß in diesen Fällen nach außen erkennbar geworden sein (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 248, 249/250 m.w.N.).
  • OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01

    Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis

    Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; WM 1998, 1356, 1358; NJW 2000, 72).

    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; WM 1998, 1356, 1358).

  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 411 HKO 14/17

    Darlehensvertrag: Abwicklung eines notleidenden Kredits; ungerechtfertigte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109; BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag voraus, dass der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.

    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).

  • OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08

    Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs

    Als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt, wer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern - mindestens auch - als fremdes besorgt, also mit dem Bewusstsein, der Erkenntnis und dem Willen handelt, (auch) im Interesse eines anderen tätig zu werden (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249f.; NJW 2000, 72; Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 3 m.w.N.).

    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (vgl. BGHZ 4, 28, 31; 82, 323, 330f.; 114, 248, 250; NJW 2000, 72, 73; siehe zu allem auch Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 6 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 18.05.2001 - 1 U 111/00

    Gefahrtragung bei Lieferung "frei Haus"

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 114, 248, 251 sowie auch BGH NJW 1997, 870, 872 unter II 1 b bb) hat bei Vereinbarung der Lieferung "frei Haus" der Verkäufer die Gefahr bis zur Ablieferung der Ware bei dem Käufer zu tragen.
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 323/98

    Erbensucher, kein Anspruch auf Aufwendungsersatz

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R

    Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 7 A 10624/18

    Versorgung eines aufgefundenen verletzten Tieres durch einen Tierarzt; Anspruch

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 102/90

    Gesetzliche Fiktion der Lieferung, des Lieferungszeitpunkts und des

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2009 - 8 U 446/08

    Schadensersatzansprüche bei Befüllung eines zum Teil mit Rapsöl gefüllten Tanks

  • SG Magdeburg, 02.09.2021 - S 7 AS 940/17

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Kosten für

  • VG Würzburg, 04.11.2019 - W 8 K 19.842

    Kein Anspruch der behandelnden Tierärztin auf Kostenerstattung für verletzte

  • OLG Braunschweig, 08.04.2015 - 2 U 123/13

    Zahlungspflicht des Empfängers von Frachtgut: Unvereinbarkeit erleichterter

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2008 - 16 U 39/08

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gerichtsstandes; Begriff des Erfüllungsorts

  • OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung,

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