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BGH, 30.11.2000 - III ZR 79/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Makler - Provisionsanspruch - Hauptvertrag - Zustandekommen - Ausführung - Anfängliches Unvermögen - Eigentumsverschaffung - Schadensersatz - Risikoverteilung - Grundstück - Eigentum
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 852
Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt vom Hauptvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Maklerprovision bei gescheiteter Grundstücksübertragung
Verfahrensgang
- OLG Köln, 15.02.2000 - 24 U 141/99
- BGH, 30.11.2000 - III ZR 79/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1936 (Ls.)
- NJW-RR 2001, 562
- NZM 2001, 248
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.07.2009 - III ZR 104/08
Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. "großen Schadensersatzes" wegen …
Dem entspricht es, dass Umstände, die lediglich die Leistungspflicht aus dem wirksam zustande gekommenen Vertrag beseitigen - wie einverständliche Aufhebung des Vertrags, nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung oder Rücktritt -, die Provisionspflicht unberührt lassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249 ; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967 ; vom 14. Juli 2005 - III ZR 45/05 - NJW-RR 2005, 1506; Senatsbeschluss vom 30. November 2000 - III ZR 79/00 - NJW-RR 2001, 562). - BGH, 14.07.2005 - III ZR 45/05
Rechtsfolgen der Nichterfüllung des nachgewiesenen Hauptvertrages für die …
Zu den zuletzt genannten, nur die Durchführung des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts betreffenden Umständen zählt es auch und gerade, daß der Partner des - wirksam zustande gekommenen - Hauptvertrages die übernommenen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber des Maklers nicht erfüllt (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 30. November 2000 - III ZR 79/00 = NJW-RR 2001, 562, betreffend anfängliches Unvermögen des Verkäufers zu Eigentumsverschaffung nach §§ 440, 325 BGB a.F.). - OLG Köln, 08.03.2005 - 24 U 114/04
Pflichten des Maklers bei ungesicherter Finanzierung des Kaufpreises für ein …
- OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16
Maklerprovision: Anspruch aus einer Provisionsteilungsabrede betreffend …
Insoweit ist auch unerheblich, inwiefern der Maklerprovisionsanspruch der GbR gegen die damaligen Käufer im Falle der Rückabwicklung nach Rücktritt, sofern wie hier im Maklervertrag nichts Abweichendes geregelt ist, hiervon unberührt blieb (vgl. BGH NJW-RR 2001, 562;… Palandt, BGB, 73. Aufl., § 652, Rn. 39 m.w.N.), was im vorliegenden Fall wegen des dem Hauptvertrag möglicherweise von vornherein anhaftenden Makels der Anfechtbarkeit in Frage gestanden haben könnte (vgl. Urteil des Senats vom 07.12.2011, 3 U 135/11; BGH vom 14.12.2000, III ZR 3/00, NJW 2001, 966 m.w.N.).