Rechtsprechung
BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 275 Abs 1 BGB, § 326 Abs 1 S 1 BGB, § 611 BGB
Vereinbarung über Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen: Objektiv unmögliche Leistung; Vergütungsanspruch - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erbringbarkeit einer überwiegend durch Kartenlegen zu leistenden Lebensberatung; Auswirkung einer objektiven Unmöglichkeit einer unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten zu erbringenden Leistung auf den Vergütungsanspruch
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Lebensberatung: magische Kräfte - Zahlungsverpflichtung
- zvi-online.de
BGB § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1, § 611
Pflicht zur Entlohnung einer Kartenlegerin - rabüro.de
Kartenlegerin hat Anspruch auf Honorar
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage der objektiven Unmöglichkeit einer Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), und der Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Anspruch auf Zahlung bei "Kartenlegen", § 275 BGB
- rewis.io
Vereinbarung über Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen: Objektiv unmögliche Leistung; Vergütungsanspruch
- ra.de
- rewis.io
Vereinbarung über Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen: Objektiv unmögliche Leistung; Vergütungsanspruch
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 275 Abs. 1; BGB § 326 Abs. 1 S. 1; BGB § 611
Auswirkung der objektiven Unmöglichkeit einer Lebensberatung mittels Kartenlegens auf den vereinbarten Vergütungsanspruch - streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Kartenlesen: Vergütungsanspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 275 Abs. 1; BGB § 326 Abs. 1 S. 1; BGB § 611
Erbringbarkeit einer überwiegend durch Kartenlegen zu leistenden Lebensberatung; Auswirkung einer objektiven Unmöglichkeit einer unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten zu erbringenden Leistung auf den Vergütungsanspruch - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Vergütungsfolgen hat das Versprechen unmöglicher Leistungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 138, 275 Abs. 1, 326 Abs. 1 S. 1 BGB
Heiße Luft darf verkauft werden (aber nicht beworben werden) - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gehalt fürs Kartenlegen: Nächste Runde
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Auch das Übersinnliche hat seinen Preis
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Lebensberatung durch Kartenlegen muss nicht kostenlos sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütung fürs Kartenlegen per Telefon
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Zum Wegfall eines Vergütungsanspruchs bei "Kartenlegen"
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vergütung für "Lebensberatung" durch Kartenlegen einklagbar
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen
- spiegel.de (Pressebericht)
Preis des Übersinnlichen
- haufe.de (Kurzinformation)
Ich sehe viel Geld: Magie und Übersinnliches als Vertragsgegenstand
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kartenlegen muss bezahlt werden?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kartenlegen muss bezahlt werden?
- focus.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.12.2010)
Wahrsagerei
- spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Kartenlegerin will Honorar erstreiten
Besprechungen u.ä. (5)
- zjs-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ein Blick in die Zukunft und der Blick ins Gesetz: Der BGH und die Hellseherei (Florian Bartels; ZIS 2011, 106)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Kartenlegen
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unmöglichkeit der Beratung durch Kartenlegen
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Magische Kräfte als Vertragsleistung - Kein Zahlungsanspruch für das Geschäft mit der Hoffnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Vergütungsfolgen hat das Versprechen unmöglicher Leistungen? (IBR 2012, 1069)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 188, 71
- NJW 2011, 756
- NJW 2017, 3091
- MDR 2011, 411
- VersR 2011, 1188
- WM 2011, 706
Wird zitiert von ... (23)
- BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit
Objektiv unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist eine Leistung zB dann, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann (…BGH 8. Mai 2014 - VII ZR 203/11 - Rn. 23, BGHZ 201, 148 [Ausschluss von Nickelsulfid-Einschlüssen in Glasscheiben]; 13. Januar 2011 - III ZR 87/10 - Rn. 10, BGHZ 188, 71 [Versprechen von Hilfe und Unterstützung durch Kartenlegen und Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten]) . - OLG Köln, 14.06.2021 - 1 U 9/21
Covid19-Pandemie: Bei pandemiebedingter Stornierung von Hotelzimmern hälftige …
a) Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung von niemanden, weder vom Schuldner noch von einem Dritten, erbracht werden kann (…vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 275 Rn. 13), wobei unter Leistung im genannten Sinne nicht nur die Leistungshandlung, sondern auch der Leistungserfolg gemeint ist; Unmöglichkeit liegt daher auch vor, wenn die Leistungshandlung weiterhin möglich ist, sie aber den Leistungserfolg nicht mehr herbeiführen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71, zitiert juris Rn. 10;… vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZM 2016, 408, zitiert juris Rn. 14 f;… MünchKomm-BGB/Ernst, 8. Aufl., § 275 Rn. 36;… BeckOGK/Riehm, Stand: 15. Oktober 2020, § 275 Rn. 83;… Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 275 Rn. 18). - BGH, 13.05.2015 - IV ZB 30/14
Pauschaler Zugewinnausgleich im Todesfall bei Zusammentreffen von deutschem …
Die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf hin zu überprüfen, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, Verfahrensvorschriften, anerkannte Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen und sich der Tatrichter mit dem Verfahrensstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12, NJW 2014, 294 Rn. 19; Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 Rn. 14).
- AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14
Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung: …
Vereinbaren die Parteien eine Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder unter Zuhilfenahme von Energetik und Chakren), ist die vertraglich übernommene Dienstverpflichtung nicht deshalb unmöglich i.S. des § 275 Abs. 1 BGB, weil sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann (entgegen BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71).Es sei für den Bereich des Rechts allgemein anerkannt und offenkundig, dass die Existenz magischer oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten nicht beweisbar sei, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahn angehöre; diese Kräfte und Fähigkeiten könnten, als nicht in der wissenschaftlichen Erkenntnis und Erfahrung des Lebens begründet, vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen erkannt werden, sondern seien in rechtlicher Beziehung nicht als Mittel zur Herbeiführung irgendwelcher Veränderung in der Welt des Tatsächlichen anzusehen (BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 757 Rn. 9 f. zur Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen unter Hinweis auf RG , Urt. v. 21.06.1900 - 1983/00, RGSt 33, 321, 322 f.;… zustimmend AG Mannheim, Urt v. 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris Rn. 4).
Vorliegend ist nach dem unstreitigen Vorbringen der Parteien nicht davon auszugehen und wäre im Hinblick auf die Höhe der vereinbarten Vergütung auch fernliegend, dass die Parteien nicht den Einsatz übernatürlicher Kräfte übereinstimmend vereinbart haben, sondern lediglich eine jahrmarktähnliche Unterhaltung geschuldet ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 757 Rn. 11; s. hierzu auch LG Ingolstadt, Beschl. v. 23.05.2005 - 2 Qs 69/05, NStZ-RR 2005, 313, 314).
Dabei sei zu beachten, dass die Annahme einer wirksamen Vergütungsvereinbarung nicht voraussetze, dass sich die Parteien darüber im Klaren waren, dass dem Dienstverpflichteten nach den Maßstäben des § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB und des § 275 Abs. 1 BGB von Rechts wegen keine Vergütung zustehe (BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 758 Rn. 16-19).
Im Schrifttum hat diese Auffassung des Bundesgerichtshofs zum Teil Zustimmung gefunden ( Faust , JuS 2011, 359, 361; Pfeiffer , LMK 2011, 314413;… Staudinger/ Feldmann/Löwisch , BGB, Neubearbeitung 2014, § 311a Rn. 18;… Prütting/Wegen/Weinreich/ Stürner / Medicus , BGB, 9. Aufl. 2014, § 326 Rn. 15; Windel , ZGS 2011, 218, 221;… Erman/ H. P. Westermann , 14. Aufl. 2014, § 275 Rn. 5, § 326 Rn. 11).
Da die Klägerin bei dieser Sachlage weder die tatsächliche Erreichung eines vertraglich vereinbarten Ziels versprochen noch die Gewähr für die Wirksamkeit der vereinbarten Tätigkeit übernommen hat, sondern die Parteien übereinstimmend die Erbringung einer Dienstleistung vereinbart haben, "deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind, sondern nur einer inneren Überzeugung, einem dahingehenden Glauben oder einer irrationalen, für Dritte nicht nachvollziehbaren Haltung entsprechen" (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 758 Rn. 17).
Die Partien und nicht die Allgemeinheit oder die Gerichte haben über die Sinnhaftigkeit des Vertrages zu entscheiden (zutreffend Grunewald , JZ 2001, 433, 434; Schermaier , JZ 2011, 633, 637; Windel , ZGS 2003, 466, 467 f.; ders. , ZGS 2011, 218, 220; in der Sache auch BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 758 Rn. 17).
Denn in diesem Zusammenhang dürfe nicht verkannt werden, dass sich viele der Dienstberechtigten, die einen Vertrag mit einem solchen Inhalt abschließen, in einer schwierigen Lebenssituation befänden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Personen handele (BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 758 Rn. 21 zustimmend Timme , MDR 2011, 397, 398).
- BGH, 26.01.2023 - IX ZR 17/22
P&R-Skandal: Revision nicht zugelassen
Es genügt, wenn der Gläubiger (im Streitfall: die Schuldnerin) nach dem Vertrag das Risiko für die Gefahr eines bestimmten Leistungshindernisses übernommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 Rn. 16). - BGH, 10.11.2016 - III ZR 193/16
Vertrag über eine Therapie zur Gewichtsabnahme: Wirksamkeit der fristlosen …
Sie unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung daraufhin, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen und sich der Tatrichter mit dem Verfahrensstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (st. Rspr, z.B. Senat, Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 Rn. 14;… Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 111/11, BeckRS 2012, 03917 Rn. 4). - BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen …
Das Revisionsgericht überprüft die Auslegung von Individualvereinbarungen durch den Tatrichter nur daraufhin, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, Verfahrensvorschriften oder anerkannte Denkgesetze und Erfahrungssätze vorliegen und sich der Tatrichter mit dem Verfahrensstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 Rn. 14). - OLG Hamburg, 21.12.2018 - 11 U 55/18
Kauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neuwagens: Anspruch auf …
Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011, III ZR 87/10, Rn. 10, juris). - BGH, 20.02.2020 - III ZR 55/19
Zum Begriff des Züchters eines aus einem Embryotransfer gewonnenen Fohlens
Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder Denkgesetze vorliegen, sich der Tatrichter mit dem Verfahrensstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat und ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.;… vgl. nur Senatsurteile vom 21. Juni 2012 - III ZR 275/11, WM 2013, 1657 Rn. 17 und vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 Rn. 14 sowie BGH, Urteile vom 14. Februar 2019 - IX ZR 203/18, WM 2019, 1227 Rn. 11 …und vom 20. Dezember 2018 - VII ZR 69/18, WM 2019, 275 Rn. 30; jew. mwN). - BGH, 19.04.2012 - III ZR 224/10
Wirtschaftsprüferhaftung: Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Verschmelzung …
Sie unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung danach, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, Verfahrensvorschriften, anerkannte Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen und sich der Tatrichter mit dem Verfahrensstoff umfassend sowie widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat; leidet die Auslegung an solchen Fehlern, bindet sie das Revisionsgericht nicht (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 37; Senat, Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 Rn. 14). - OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18
Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung …
- OLG Stuttgart, 26.04.2018 - 1 U 75/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vertrag mit einem Wunderheiler
- LG Köln, 24.02.2016 - 25 O 49/15
- OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - 5 U 37/18
Stromlieferungsvertrag mit einem gewerblichen Großkunden: Behandlung einer …
- OLG Hamm, 19.01.2023 - 18 U 91/22
Kraneinsatz wegen Sturm unmöglich: Mieter muss trotzdem zahlen!
- BGH, 26.01.2012 - III ZR 32/11
Feststellung von Auskunfts- und Honoraransprüchen aufgrund eines zwischen den …
- LG Stuttgart, 12.01.2018 - 19 O 66/17
Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neuwagens: Vorliegen eines Mangels durch …
- AG Mannheim, 04.03.2011 - 3 C 32/11
Sittenwidrigkeit eines Vertrags zur Lebenshilfe unter Ausnutzung des Aberglaubens
- LG Stuttgart, 26.06.2017 - 2 O 26/17
Abgasskandal
- LG Traunstein, 05.04.2019 - 9 O 2789/18
Vertrag über Abhaltung eines schamanischen Heilrituals wirksam
- LG Ulm, 15.08.2016 - 2 O 64/16
Wirksamkeit einer Vereinbarung über eine Einweihung in den "3. Grad" des "Reiki"
- LG Gießen, 27.10.2021 - 2 O 154/21
Mietmessestand, Absage wegen der Corona-Pandemie
- LG Ravensburg, 12.11.2021 - 2 O 198/20
Sittenwidrigkeit von Verträgen mit einem Heilpraktiker im Rahmen einer Ausbildung …