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   BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07   

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https://dejure.org/2007,264
BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07 (https://dejure.org/2007,264)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2007 - III ZR 91/07 (https://dejure.org/2007,264)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - III ZR 91/07 (https://dejure.org/2007,264)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Begründung des Schuldnerverzugs gegenüber einem Verbraucher; Wirkung der Übersendung einer Rechnung mit einer einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine einseitige Bestimmung eines Zahlungsziels als Ersatz für Mahnung beim Schuldnerverzug

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbraucherbelehrung und Schuldnerverzug; Rechnung mit Angabe eines Zahlungsziels keine Mahnung; Saldo aus Betriebskostenabrechnung

  • rabüro.de

    Zahlungsziel in Rechnung setzt Schuldner nicht in Verzug

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine Verzugsbegründung durch die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechung mit Zahlungsdatum ist keine verzugsbegründende Mahnung, § 286 BGB

  • Judicialis

    BGB § 286

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungsverzug: Rechnung an Verbraucher mit Zahlungsziel muss über § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB belehren, um Verzug zu begründen

  • RA Kotz

    Zahlungsverzug - Reicht Rechnungsübersendung mit Zahlungsziel aus?

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens nach §§ 280 I, II, 286 BGB; Voraussetzungen des Verzugs (§ 286 BGB): Keine einseitige Bestimmung der Leistungszeit; Anforderungen an eine mit der Rechnungsstellung verbundene "befristete Mahnung" im Verhältnis zu Verbrauchern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286
    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des Zahlungsziels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechnung mit einseitiger Bestimmung eines Zahlungstermins: Verzug?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nichteintritt des Verzuges, wenn ein Verbraucher nicht über die 30-Tagesfrist belehrt wurde

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Herbeiführung der Verzugsfolgen erfordert Mahnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Privatpatient lässt sich Zeit beim Bezahlen - Muss er außer der Rechnung auch die Anwaltskosten des Physiotherapeuten begleichen?

  • akademie.de (Kurzinformation)
  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Rechnungsübersendung an Verbraucher - Wirksame Verzugsbegründung?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einfache Rechnungen mit Zahlungsziel können Verbraucher nicht in Verzug setzen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Herbeiführung der Verzugsfolgen erfordert Mahnung

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Wann kommt Schuldner in Verzug?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mahnung - Rechnung mit Zahlungsziel reicht nicht

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BGH-Urteil zur Rechnungsstellung - Angabe eines Zahlungsziels sollte vermieden werden

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Schuldrecht - Rechnung mit Zahlungsziel reicht nicht für Verzug des Patienten

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verzugseintritt muss richtig vorbereitet werden

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldnerverzug; Rechnung mit Zahlbarkeitsfrist

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Voraussetzungen des Verzugs

  • beck.de PDF, S. 16 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 280, 286, 288 BGB
    Zum Verzugseintritt bei "befristeter Mahnung" ohne Belehrung nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertrag - Rechnung mit einseitiger Bestimmung eines Zahlungstermins: Wann beginnt Verzug? (IBR 2008, 15)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 77
  • NJW 2008, 50
  • ZIP 2008, 510
  • MDR 2008, 67
  • VersR 2008, 132
  • WM 2007, 2334
  • DB 2007, 2709
  • BauR 2008, 145
 
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Wird zitiert von ... (100)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Es entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass es zur Herbeiführung des Schuldnerverzuges einer Mahnung, des Gläubigers bedarf, die zwar grundsätzlich erst nach Fälligkeit wirksam erfolgen kann, jedoch ausnahmsweise mit der die Fälligkeit begründenden Handlung des Gläubigers verbunden werden darf (RGZ 50, 255, 261; BGHZ 174, 77, Tz, ,11; BGH, Urteile vom 14. Juli 1970, Az.: VIII ZR 12/69, WM 1970, 1141; vom 4. Juli 2001, Az.: VIII ZR 279/00, WM 2001, 2012, 2014; Urteil vom 13. Juli 2010, XI ZR 27/10, NJW 2010, 2940; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 286 Rn, 16).
  • LG Mönchengladbach, 02.11.2020 - 12 O 154/20

    Geschäftsraummiete: Mietminderung auf die Hälfte wegen Corona - Gesichtspunkt der

    Juni 2020: Die Klägerin hat erst Zahlung zum 01.07.2020 verlangt (siehe ursprünglichen Klageantrag) und damit einseitig ein späteres Zahlungsziel festgestellt, worin aus objektiver Empfängersicht eine Stundung zu sehen ist (vgl. BGH NJW 2008, 50 Rn. 11), dass Zahlung erst zum 01.07.2020 verlangt wird, weshalb Verzug erst am 02.07.2020 eingetreten ist.
  • OLG Dresden, 20.10.2016 - 8 U 1211/16

    Verjährung von Darlehensrückzahlungsansprüchen

    Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich; auf die Rechtsfolgen eines Verzuges muss, anders als im Fall des § 286 Abs. 3 S. 1 BGB, nicht hingewiesen werden (BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 91/07; MünchKommErnst, BGB, 7. Auflage, § 286 Rn. 49).

    Sie kann grundsätzlich erst nach Fälligkeit wirksam erfolgen, darf jedoch ausnahmsweise mit der die Fälligkeit begründenden Handlung des Gläubigers - so auch mit einer Darlehenskündigung (Staudinger/Löwisch/Feldmann, BGB, Neubearbeitung 2014, § 284, Rn. 44) - verbunden werden (BGH, Urteil vom 14.7.1970 - VIII ZR 12/69, WM 1970, 1141; vom 25.10.2007 - III ZR 91/07, Rn. 14; OLG Brandenburg, Urteil vom 1.6.2011 - 7 U 105/10, Rn. 44, juris).

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