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   BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03   

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https://dejure.org/2004,13
BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03 (https://dejure.org/2004,13)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - III ZR 96/03 (https://dejure.org/2004,13)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - III ZR 96/03 (https://dejure.org/2004,13)
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Volltextveröffentlichungen (28)

  • LawCommunity.de

    Dialer-Risiko liegt beim Telefonnetzbetreiber

  • IWW
  • JurPC

    TKV § 16 Abs. 3 Satz 3
    Heimlicher Dialer

  • aufrecht.de

    Verantwortlichkeit für automatische Dialer

  • Prof. Dr. Lorenz

    Telefondienstvertrag, Mehrwertdienstvertrag und Vergütungspflicht für versteckte "Dialer": Ergänzende Vertragsauslegung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Telefonnetzbetreiber trägt das Risiko einer heimlichen Installation eines Dialers

  • stroemer.de

    Auto-Dialer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung des Entgelts für eine Internetverbindung über eine Mehrwertdienstenummer; Herstellung einer Internetverbindung über eine Mehrwertdienstenummer ohne Kenntnis des Anschlussnutzers; Risikoverteilung zwischen Telefonnetzbetreiber ...

  • Kanzlei Flick

    Dialer-Programm

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Risiko der heimlichen Installation eines Dialers beim Telefonnetzbetreiber

  • dialerundrecht.de
  • kanzlei.biz

    Vom Kunden unbemerkte Dialer-Einwahl muss nicht bezahlt werden

  • zvi-online.de

    TKV § 16 Abs. 3 Satz 3
    Kein Anspruch des Telefonnetzbetreibers auf Verbindungskosten bei heimlicher Installation eines automatischen Einwahlprogrammes ("Dialer")

  • online-und-recht.de
  • afs-rechtsanwaelte.de

    Internet-Dialer

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Rechtsfolgen der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (Dialer) in einem Computer, das Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt

  • Judicialis

    TKV § 16 Abs. 3 Satz 3

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefonmehrwertdienste: Kein Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung von Gebühren bei heimlicher Installation eines Dialers durch Dritte

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Schutz vor sog. "Dialern"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKV § 16 Abs. 3 S. 3
    Risikoverteilung bei unbemerkter Installation eines automatischen Einwählprogramms

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telekommunikationsrecht - Wer haftet für "Dialer"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sogenannter Dialer)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sogenannter Dialer)

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Keine Zahlungspflicht für Telefonverbindungen durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sog. Dialer)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlußinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Dialers

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlußinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Dialers

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Verbindungsentgelt für Anwahl von 0190/0900-Nummer durch heimlichen Dialer

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen durch heimlich installiertes Anwahlprogramm (sog. Dialer)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Heimlich installierte Dialer

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, die durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sog. Dialer) entstanden sind; Internetrecht

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Dialer - Rechnungen müssen nur bei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten bezahlt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Horror-Telefonrechnung - Telefonkunden müssen für "Dialer"-Verbindungen nicht zahlen

  • law-blog.de (Kurzinformation)

    Dialer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht bei versteckten Dialern

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sogenannter Dialer)

  • beck.de (Leitsatz)

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm - Dialer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht bei versteckten Dialern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.3.2004)

    Rechnung für heimlich installierte Dialer muss nicht gezahlt werden // Netzbetreiber trägt bei 0190er-Nummer Missbrauchsrisiko

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    TKV § 16 Abs. 3 Satz 3; BGB § 276
    Kein Anspruch des Netzbetreibers auf Telefonkosten bei heimlicher Installation eines Dialers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 158, 201
  • NJW 2004, 1590
  • ZIP 2004, 810
  • MDR 2004, 620 (Ls.)
  • WM 2004, 1104
  • MMR 2004, 308
  • DVBl 2004, 842 (Ls.)
  • DB 2004, 1205 (Ls.)
  • K&R 2004, 283
  • DÖV 2005, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (87)

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Bei der Schließung der Regelungslücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist jedoch darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (st. Rspr., siehe etwa BGHZ 127, 138, 142; 158, 201, 207; 165, 12, 27).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    a) Ein Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, durch den neben den als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden Telefondienstvertrag mit dem Teilnehmernetzbetreiber - hier mit der D. T. AG - ein weiteres Rechtsverhältnis mit einem anderen Anbieter hinzutritt (vgl. Senatsurteil BGHZ 158, 201, 203 f; Senatsurteile vom 22. November 2001 - III ZR 5/01 - NJW 2002, 361, 362 und vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05 - NJW 2005, 3636, 3637, mit zustimmenden Besprechungen von Mankowski NJW 2005, 3614 ff und Tiedemann BGHReport 2005, 1362 f sowie ablehnender Anmerkung von Ditscheid MMR 2005, 599 f), kommt von Seiten des Nutzers regelmäßig über die Anwahl einer bestimmten Nummer am Telefongerät oder am Computer zustande (Senatsurteil vom 28. Juli 2005 aaO).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 7/18

    Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern: Zu Unrecht für

    Die Verträge zwischen dem Versicherungsnehmer der Klägerin und der Beklagten weisen - was das Berufungsgericht übersehen hat - infolge ihrer nicht bedachten Unvollständigkeit eine planwidrige Regelungslücke auf, die auch nicht durch das dispositive Recht geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2012 - XII ZR 40/10, NJW 2012, 844 Rn. 24 mwN; vom 4. März 2004 - III ZR 96/03, BGHZ 158, 201, 206 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 157 Rn. 6 mwN).
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