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   OLG Hamm, 10.03.2011 - III-5 RVs 1/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12569
OLG Hamm, 10.03.2011 - III-5 RVs 1/11 (https://dejure.org/2011,12569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2011 - III-5 RVs 1/11 (https://dejure.org/2011,12569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2011 - III-5 RVs 1/11 (https://dejure.org/2011,12569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei fehlender Aufführung des konkreten Inhalts der Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe rechtmäßig; Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 265a
    Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei fehlender Aufführung des konkreten Inhalts der Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe rechtmäßig; Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bekennendes Schwarzfahren - frühere Mitteilung an Verkehrsbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
    Es ist nicht erforderlich, dass der Täter etwa eine konkrete Schutzvorrichtung überwinden oder eine Kontrolle umgehen muss (so auch BVerfG NJW 1998, 1135).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08

    Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 20. Juli 2010 = NJW 2010, 3107), das Tatgericht müsse auch Ausführungen dazu machen, an welcher Haltestelle die/der Angeklagte in die Straßenbahn bzw. U-Bahn eingestiegen ist und welche Fahrtstrecke er/sie im Zeitpunkt der Kontrolle bereits zurückgelegt hat.
  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
    a) Das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" i. S. d. § 265 a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt nutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. den auf Vorlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2009 in 4 StR 117/08 = BGHSt 53, 122 = NStZ 2009, S. 211 = StV 2009, S. 358).
  • OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87

    Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
    Wer einen Fahrausweis weder vor Fahrtantritt noch unmittelbar nach Betreten des Beförderungsmittels löst, obwohl er dazu verpflichtet ist, dokumentiert nach außen das Verhalten eines ehrlichen Benutzers und erweckt den Eindruck, er nehme die Beförderungsleistung ordnungsgemäß in Anspruch (vgl. OLG Hamburg NJW 1987, 2688 f.).
  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
    Wer ein Beförderungsmittel ohne gültigen Fahrausweis betritt, verschweigt nicht nur das Unterlassen der Zahlung des Fahrpreises, sondern gibt mit dem Benutzen des Beförderungsmittels konkludent die wahrheitswidrige Erklärung ab, seiner Zahlungspflicht - in welcher Form auch immer - nachgekommen zu sein (vgl. OLG Hamburg, NStZ 1991, S. 587, 588).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Weiterer Feststellungen bedarf es nicht, um das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens von Leistungen" zu bejahen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 10. März 2011 in III-5 RVs 1/11).
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