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   OLG Hamm, 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12   

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OLG Hamm, 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden Verurteilten wegen Vorliegens der Rechtskraft der Verurteilung im Vollstreckungsverfahren bzgl. Anordnung der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden Verurteilten wegen Vorliegens der Rechtskraft der Verurteilung im Vollstreckungsverfahren bzgl. Anordnung der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Reststrafenaussetzung: Auch der unbelehrbare = immer noch leugnende Verurteilte bekommt Bewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283, OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Hamm, NZV 2010, 635).
  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283, OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Hamm, NZV 2010, 635).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 418/10

    Anforderungen an die Sozialprognose im Rahmen der Entscheidung der Beendigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
    Diese Erwartung muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechende hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (zu vgl. OLG Köln, NStZ 2011, 162-163).
  • OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11

    Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
    Das - hier danach unzutreffende - Tatleugnen eines Verurteilten begründet aber als solches nicht zwangsläufig die Besorgnis neuer Straftaten und schließt auch nicht zwingend die Wahrscheinlichkeit eines künftig straftatenfreien Verhaltens aus (zu vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

    Diese Erwartung muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechende hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 06.12.2016 - III-5 Ws 303/16 -, juris Rn. 15 und vom 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 4 Ws 305/16

    Anrechnung des Maßregelvollzuges

    § 68 f Abs. 2 StGB stellt eine Norm mit Ausnahmecharakter dar und verlangt hinsichtlich der Kriminalprognose eine höhere Wahrscheinlichkeit dahingehend, dass der Verurteilte keine Straftat mehr begehen wird, als bei § 57 StGB (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2013, 31).
  • OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15

    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

    Nach der Rechtsprechung soll ein Ausnahmefall im Sinne des § 68 f Abs. 2 StGB insbesondere dann angenommen werden können, wenn im letzten Stadium des Strafvollzugs Umstände eingetreten sind, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (OLG Hamm vom 3. April 2012 [AZ.: 1 Ws 166/12]).
  • OLG Hamm, 02.10.2018 - 3 Ws 364/18

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Schwere der Tat

    § 67d Abs. 6 Satz 5 StGB stellt - ebenso wie die gleichlautende Regelung in § 68f Abs. 2 StGB - eine Norm mit Ausnahmecharakter dar und verlangt hinsichtlich der Kriminalprognose eine höhere Wahrscheinlichkeit dahingehend, dass der Verurteilte keine Straftat mehr begehen wird, als bei § 57 StGB (OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2012 - III-1 Ws 166/12, BeckRS 2012, 20021; Beschluss vom 18. Juli 2017 - 4 Ws 305, 306/17, juris, Rdnr. 27, jeweils für § 68f Abs. 2 StGB).
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