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   OLG Hamm, 11.03.2010 - III-2 Ws 39/10   

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OLG Hamm, 11.03.2010 - III-2 Ws 39/10 (https://dejure.org/2010,5984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2010 - III-2 Ws 39/10 (https://dejure.org/2010,5984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10 (https://dejure.org/2010,5984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    StGB § 68
    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führungsaufsicht bzw. Konsumkontrolle durch einen Bewährungshelfer im Hinblick auf die Einhaltung eines Alkohlverbotes und Drogenverbotes im Falle der Gefahr der Begehung weiterer Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 61 StVK 1023/09
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - III-2 Ws 39/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 262 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08

    Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    - 2 Ws 475/02, VRS 104, 372 -, vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - und vom.

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - m.w.N), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - OLG Dresden, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07

    Eintritt von Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB gilt - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2008, 217) - für die Vollstreckung von Einheitsjugendstrafen entsprechend (Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68 f Rdnr. 4 m.w.N.).
  • KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87

    Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • KG, 04.01.1993 - 5 Ws 409/92
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 3 Ws 485/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    Derartige über den Katalog des § 68 b Abs. 1 StGB hinausgehende Weisungen müssen dem Bestimmtheitsgebot (§ 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB) entsprechen und das verbotene oder verlangte Verhalten genau bezeichnen (OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09 -).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - m.w.N), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - OLG Dresden, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1987 - 1 Ws 9/87
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Dresden, 12.03.2008 - 2 Ws 125/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - je m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 Ws 125/08 -).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (aa) Ein Teil der Rechtsprechung verneint dies mit der Begründung, dass es dann in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehle; an die Zumutbarkeit seien deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Verstoß gegen eine Weisung aus dem Katalog des § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt sei und gem. § 145a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, und Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10, juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15, juris und Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 Ws 51/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - 2 Ws 81/12 - vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10; vom 16. September 2010 - 2 Ws 243/10; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010 -), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2010 - 2 Ws 243/10; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010 mwN; vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 = NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2010 - 2 Ws 243/10; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010 mwN; vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10).

    Gerade der Verurteilte, der nach jahrelangem Maßregelvollzug und anschließender Inhaftierung und - wie im vorliegenden Fall - ohne die Vorbereitung durch den offenen Vollzug in die Freiheit entlassen worden ist, in der zudem ein tragfähiger sozialer Empfangsraum nicht erkennbar ist, bedarf nach Ansicht des Senats in besonderem Maße der Anleitung und Hilfestellung durch einen Bewährungshelfer (Senatsbeschluss vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010 mwN; Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009), die von diesem zur Gewährleistung ihrer Effektivität individuell an die jeweils aktuellen Bedürfnisse des Verurteilten angepasst werden muss.

    Die gewählte Formulierung wird Bestimmtheitserfordernissen noch gerecht, so dass eine derartige Weisung im Grundsatz als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 - III-2 Ws 301/10 mwN; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009; Thüringer OLG, StraFo 2010, 218).

    Soweit die Strafvollstreckungskammer in Ausübung des ihr zustehenden Ermessens im vorliegenden Fall eine solche Weisung erteilt hat, ist dies unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Lebensumstände des Verurteilten nicht zu beanstanden, da die Weisung lediglich - im eigenen Interesse des Verurteilten - den Zweck verfolgt, seine Resozialisierung durch Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 - III-2 Ws 301/10; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009).

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Nach neuerer Ansicht des OLG Hamm kommt die in § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB vorgesehene Weisungsmöglichkeit zuvorderst für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden in Betracht (OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/10 -, juris).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - 2 Ws 81/12 - vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10; vom 16. September 2010 - 2 Ws 243/10; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010 -), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2010 - 2 Ws 243/10; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010 mwN; vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 = NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2010 - 2 Ws 243/10; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010 mwN; vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10).

    Gerade der Verurteilte, der nach jahrelangem Maßregelvollzug und anschließender Inhaftierung und - wie im vorliegenden Fall - ohne die Vorbereitung durch den offenen Vollzug in die Freiheit entlassen worden ist, in der zudem ein tragfähiger sozialer Empfangsraum nicht erkennbar ist, bedarf nach Ansicht des Senats in besonderem Maße der Anleitung und Hilfestellung durch einen Bewährungshelfer (Senatsbeschluss vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010 mwN; Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009), die von diesem zur Gewährleistung ihrer Effektivität individuell an die jeweils aktuellen Bedürfnisse des Verurteilten angepasst werden muss.

    Die gewählte Formulierung wird Bestimmtheitserfordernissen noch gerecht, so dass eine derartige Weisung im Grundsatz als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 - III-2 Ws 301/10 mwN; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009; Thüringer OLG, StraFo 2010, 218).

    Soweit die Strafvollstreckungskammer in Ausübung des ihr zustehenden Ermessens im vorliegenden Fall eine solche Weisung erteilt hat, ist dies unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Lebensumstände des Verurteilten nicht zu beanstanden, da die Weisung lediglich - im eigenen Interesse des Verurteilten - den Zweck verfolgt, seine Resozialisierung durch Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 - III-2 Ws 301/10; vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/2010; vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009).

  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 590/19

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Voraussetzung:

    Jedenfalls aber fehlt die Angabe, welche bestimmten Tatsachen die Strafvollstreckungskammer festgestellt hat, die Grund für die Annahme bieten, dass der Konsum von Alkohol, illegalen Drogen oder Muskelaufbaupräparaten wie Testosteron zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird (OLG Dresden, NStZ-RR 2008, 27; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 262; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 68b Rn. 14a).
  • OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16

    Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem

    Eine Gesetzeswidrigkeit liegt vor, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 13.07.2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.01.2011 - 1 Ws 713/10; OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10, BeckRS 2010, 06146, jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

    Wenn auch die sog. Abstinenzweisung nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommt, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls (noch) nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Weisung nicht von vornherein unzulässig (u.a. Anschluss an OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 und OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7).

    Wenn auch die Weisungsmöglichkeit nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommen mag, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Abstinenzweisung nicht von vornherein unzulässig (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158 und Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7), zumal die erklärte, wenn auch von dem laufenden Strafverfahren maßgeblich motivierte Absicht des Angeklagten, sich nunmehr einer (freiwilligen) Langzeitentwöhnungsbehandlung zu unterziehen, der Annahme entgegen steht, der Abstinenzweisung fehle von vornherein jegliche begründete Aussicht, entsprechend ihrer Zweckrichtung zu einer Verringerung zukünftigen strafbaren Verhaltens des Angeklagten beizutragen (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; OLG München NStZ-RR 2012, 324 = StV 2013, 168 und NJW 2010, 3527, jeweils m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 61. Aufl. § 68 b Rn. 12a).

  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Dresden (B. v. 13.07.2009 - 2 Ws 291/09, zitiert nach Juris) und Celle (B. v. 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 = StV 2010, 495) die Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen, bei einem erkennbar alkoholkranken Menschen mangels Zumutbarkeit gegen einen bislang nicht erfolgreich Behandelten grundsätzlich nicht verhängt werden darf (vgl. weiter OLG Hamm B. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 = BeckRS 2010 06146: " vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden" [Hervorhebung diesseits]; Schneider in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2008, § 68b Rz.. 36: "chronische Alkoholiker [...] nicht denkbare Adressaten der Weisung"; ebenso Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 68b Rz. 14a; s. aber auch OLG München, B. v. 09.07.2010 - 2 Ws 571/10, zitiert nach Juris; SK-StGB-Sinn, § 68b Rz. 13a: bei chronisch Rauschmittelabhängigen sei mit der Weisung "zurückhaltend umzugehen").
  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprechen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10, BeckRS 2010, 06146, m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

    Nach Ansicht des Senats kommt die in § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB vorgesehene Weisungsmöglichkeit zuvorderst für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden in Betracht (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - 2 Ws 39/10 -).
  • LG Halle, 23.11.2018 - 10a Qs 132/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Anhängigkeit mehrerer

  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 345/11

    Führungsaufsicht: Weisung des Wohnens in einer geschlossenen Therapieeinrichtung

  • OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 2 Ws 38/14

    Gesetzeswidrigkeit der Weisung, sich einer Person räumlich nicht zu nähern, ohne

  • LG Paderborn, 19.07.2022 - 8 Qs 32/22

    U-Haft, Meldeauflage, Fluchtgefahr, Verhältnismäßigkeit, LG Paderborn

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/13

    Führungsaufsicht, Weisung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum

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