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   OLG Hamm, 08.12.2011 - III-3 RVs 102/11   

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https://dejure.org/2011,1726
OLG Hamm, 08.12.2011 - III-3 RVs 102/11 (https://dejure.org/2011,1726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.2011 - III-3 RVs 102/11 (https://dejure.org/2011,1726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - III-3 RVs 102/11 (https://dejure.org/2011,1726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    JGG § 16; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der sog. "Vollstreckungslösung" zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei einem Jugendarrest in Form des Dauerarrestes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 14 Abs. 1; JGG § 14 Abs. 4
    Keine Kompensation einer Verfahrensverzögerung bei Jugendarrest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Langes Verfahren - Vollstreckungslösung im Jugendrecht?

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 191 Ls 288/11
  • OLG Hamm, 08.12.2011 - III-3 RVs 102/11

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängter

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11
    Diskutiert wird dies indes lediglich für den Bereich der Jugend strafe , wobei auch hier nur darüber weitgehend Einigkeit besteht, dass die "Vollstreckungslösung" bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ("Schwere der Schuld") gestützten Verhängung einer Jugendstrafe Anwendung findet (vgl. die Nachweise bei Eisenberg, a.a.O.), während bereits die Frage, ob die "Vollstreckungslösung" auch bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG ("schädliche Neigungen") gestützten Jugendstrafe angewandt werden kann, nicht einheitlich beantwortet wird (bejahend: Eisenberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 525; ablehnend: BGH, 3. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 61; offen gelassen in: BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10 - ).
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 326/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11
    Diskutiert wird dies indes lediglich für den Bereich der Jugend strafe , wobei auch hier nur darüber weitgehend Einigkeit besteht, dass die "Vollstreckungslösung" bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ("Schwere der Schuld") gestützten Verhängung einer Jugendstrafe Anwendung findet (vgl. die Nachweise bei Eisenberg, a.a.O.), während bereits die Frage, ob die "Vollstreckungslösung" auch bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG ("schädliche Neigungen") gestützten Jugendstrafe angewandt werden kann, nicht einheitlich beantwortet wird (bejahend: Eisenberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 525; ablehnend: BGH, 3. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 61; offen gelassen in: BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10 - ).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11
    Diskutiert wird dies indes lediglich für den Bereich der Jugend strafe , wobei auch hier nur darüber weitgehend Einigkeit besteht, dass die "Vollstreckungslösung" bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ("Schwere der Schuld") gestützten Verhängung einer Jugendstrafe Anwendung findet (vgl. die Nachweise bei Eisenberg, a.a.O.), während bereits die Frage, ob die "Vollstreckungslösung" auch bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG ("schädliche Neigungen") gestützten Jugendstrafe angewandt werden kann, nicht einheitlich beantwortet wird (bejahend: Eisenberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 525; ablehnend: BGH, 3. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 61; offen gelassen in: BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10 - ).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15

    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung

    Um dem neuen Tatgericht eine insgesamt stimmige Rechtfolgenentscheidung zu ermöglichen, hat der Senat auch die Kompensationsentscheidung aufgehoben, die im Übrigen Bedenken begegnete (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - III-3 RVs 102/11, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 73/17

    Jugendstrafsache: Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen

    Bei den hier angeordneten Auflagen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG) und Weisungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG) ist die Anwendung der Vollstreckungslösung (BGH - GS -, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) nicht geeignet, die mit Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln verfolgten erzieherischen Zwecke zu erreichen und damit dem Erziehungsgedanken Rechnung zu tragen (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - III-3 RVs 102/11, StRR 2012, 110, zum Jugendarrest; vgl. hingegen zur Jugendstrafe BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 5 StR 495/08, NStZ 2010, 94, und vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10, NStZ 2011, 524, 525).
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