Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 23.05.1979 - III 670/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.2019 - 5 S 2487/18
Örtliche Bauvorschriften und Nachbarschutz bei der Bestimmung von Grenzabständen; …
Dabei ist mit Blick auf die Nachbarn das Rücksichtnahmegebot zu beachten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.5.1979 - III 670/79 - juris Rn. 11). - VGH Baden-Württemberg, 12.12.2019 - 5 S 2431/19
Hinausragen eines Geschosses aus der Geländeoberfläche
Dabei ist mit Blick auf die Nachbarn das Rücksichtnahmegebot zu beachten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.5.1979 - III 670/79 - juris Rn. 11).Maßgeblich dafür, ob ein Hinausragen eines Geschosses aus der Geländeoberfläche im Sinne von § 2 Abs. 7 und 8 LBO 1972 vorliegt, ist jedoch - wie auch die Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren ausführt - nicht die Grundstücksgrenze oder ein Bereich zwischen Gebäude und Grenze, sondern die Festlegung des Geländeverlaufs an der Schnittstelle der Außenwände mit der Geländeoberfläche (vgl. VGH Bad-Württ., Beschluss vom 23.5.1979 - III 670/79 - juris Rn. 7).
Aufgrund von § 2 Abs. 7 und 8 LBO 1972 wurde die festgelegte, im Mittel gemessene Geländeoberfläche vielmehr präzise unter Berücksichtigung aller Außenwände und nicht nur vereinfachend an den Gebäudeecken ermittelt (vgl. VGH Bad-Württ., Beschluss vom 23.5.1979 - III 670/79 - juris Rn. 7; Beschluss vom 20.11.1979 - VIII 1796/79 - juris Rn. 6; Sauter/Holch/Rentschler, LBO, § 2 Rn. 15 f. mit Abb.