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   BFH, 13.09.2017 - III B 109/16   

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https://dejure.org/2017,46713
BFH, 13.09.2017 - III B 109/16 (https://dejure.org/2017,46713)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2017 - III B 109/16 (https://dejure.org/2017,46713)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2017 - III B 109/16 (https://dejure.org/2017,46713)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 193 Abs 2 Nr 2 AO, § 200 Abs 2 AO, § 119 Nr 6 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Außenprüfung bei Überschusseinkünften

  • IWW

    § 10d des Einkommensteuergesetzes, § ... 10b Abs. 1 EStG, § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 105 Abs. 5 FGO, § 193 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung, § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG, § 23 EStG, § 32d Abs. 1 EStG, § 147a AO, § 147a AO (Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 200 Abs. 2 Satz 1 AO, § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 200 Abs. 1 Satz 2 AO, Art. 13 des Grundgesetzes, §§ 88 ff. AO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Außenprüfung bei Überschusseinkünften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 193 Abs. 2 Nr. 2, § 200 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Außenprüfung bei Überschusseinkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außenprüfung bei Überschusseinkünften - und die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außenprüfung - und die Bestimmung des Prüfungsortes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außenprüfung bei Überschusseinkünften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.2017 - X B 49/16

    Klärung der Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr - Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - III B 109/16
    Das trifft indessen nicht zu, denn das FG hat keine Prüfungspunkte übergangen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2014 X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, betreffend nicht gewürdigte Zeugenaussage; vom 9. Februar 2017 X B 49/16, BFH/NV 2017, 721, betreffend fehlende Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte), sondern die umfangreichen Überlegungen der Einspruchsentscheidung referiert und sich ihnen trotz "Einlassung des Klägers in der mündlichen Verhandlung" angeschlossen.
  • BFH, 28.08.2014 - X B 182/13

    Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - III B 109/16
    Das trifft indessen nicht zu, denn das FG hat keine Prüfungspunkte übergangen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2014 X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, betreffend nicht gewürdigte Zeugenaussage; vom 9. Februar 2017 X B 49/16, BFH/NV 2017, 721, betreffend fehlende Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte), sondern die umfangreichen Überlegungen der Einspruchsentscheidung referiert und sich ihnen trotz "Einlassung des Klägers in der mündlichen Verhandlung" angeschlossen.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 41/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Bezugnahme auf anderes Urteil

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - III B 109/16
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 41/01, BFH/NV 2003, 604).
  • BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04

    Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei einem Einkunftsmillionär

    Auszug aus BFH, 13.09.2017 - III B 109/16
    Das trifft indessen nicht zu, da eine in den Räumen des FA durchgeführte Außenprüfung gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO von einer Prüfung an Amtsstelle durch Maßnahmen der Einzelermittlung i.S. der §§ 88 ff. AO im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu unterscheiden ist (BFH-Urteil vom 26. Juli 2007 VI R 68/04, BFHE 218, 35, BStBl II 2009, 338).
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