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   BFH, 30.05.2012 - III B 239/11   

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https://dejure.org/2012,18867
BFH, 30.05.2012 - III B 239/11 (https://dejure.org/2012,18867)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2012 - III B 239/11 (https://dejure.org/2012,18867)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - III B 239/11 (https://dejure.org/2012,18867)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - Anforderungen an eine schlüssige Gehörsrüge wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Entgegenstehende Rechtskraft - Verhältnisse zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums bei ...

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils; Anforderungen an eine schlüssige Gehörsrüge wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Entgegenstehende Rechtskraft; Verhältnisse zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums bei ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § ... 93 Abs 3 S 2, FGO § 110 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 2, FGO § 119 Nr 1, FGO § 119 Nr 2, FGO § 119 Nr 3, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b, ZPO § 41 Nr 6, ZPO § 295, GG Art 101 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 51 Abs 1 S 1
    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - Anforderungen an eine schlüssige Gehörsrüge wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Entgegenstehende Rechtskraft - Verhältnisse zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums bei ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - Anforderungen an eine schlüssige Gehörsrüge wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Entgegenstehende Rechtskraft - Verhältnisse zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 93 Abs 3 S 2 FGO, § 110 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 3 FGO
    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - Anforderungen an eine schlüssige Gehörsrüge wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Entgegenstehende Rechtskraft - Verhältnisse zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums bei ...

  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - Anforderungen an eine schlüssige Gehörsrüge wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Entgegenstehende Rechtskraft - Verhältnisse zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlüssige Darlegung sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des Finanzgerichts; Rüge des Verstoßes gegen das Verfahrensgrundrecht des gesetzlichen Richters

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der materiellen Fehlerhaftigkeit des FG-Urteils kein Zulassungsgrund; schlüssige Darlegung einer Gehörsverletzung wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.06.2001 - X B 18/01

    Einkommensteuererklärung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Aufhebung des

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Einer nochmaligen gerichtlichen Überprüfung steht daher die Rechtskraft des Ersturteils entgegen (s. auch BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2001 X B 18/01, BFH/NV 2001, 1582; vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13).
  • BFH, 07.08.2001 - I B 16/01

    Sachentscheidung im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Einer nochmaligen gerichtlichen Überprüfung steht daher die Rechtskraft des Ersturteils entgegen (s. auch BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2001 X B 18/01, BFH/NV 2001, 1582; vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 63/02

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Demgemäß ist auch das FG in einem späteren Klageverfahren an das rechtskräftige Urteil gebunden (s. Lange in HHSp, § 110 FGO Rz 9b), soweit die Entscheidungsgegenstände des alten und des neuen Klageverfahrens identisch sind (zum Begriff des Entscheidungsgegenstandes s. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2006 VI R 63/02, BFH/NV 2007, 924).
  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschluss vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2008 - VIII B 23/08

    Keine Zulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung - qualifizierter

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Die hiergegen wegen Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde verwarf der BFH mit Beschluss vom 26. September 2008 VIII B 23/08 als unzulässig.
  • BFH, 15.10.2008 - X B 120/08

    Zeugeneinvernahme - Gebot der Einzelvernehmung - Einwendungen gegen die

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Diesbezüglich wäre --wie im Streitfall auch geschehen-- ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) zu stellen gewesen (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 120/08, BFH/NV 2009, 41).
  • BFH, 20.11.2002 - I B 99/02

    NZB: vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Ablehnung wegen Besorgnis der

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Im Übrigen führte die bloße Ablehnungsmöglichkeit zu keiner unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts i.S. des § 119 Nr. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 20. November 2002 I B 99/02, BFH/NV 2003, 335).
  • BFH, 05.08.2004 - II B 159/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    bb) Auch im Übrigen mangelt es an der schlüssigen Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (s. dazu BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; Lange in HHSp, § 119 FGO Rz 224).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls reicht hingegen nicht aus (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 09.08.2006 - II R 59/05

    Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
    Im Übrigen kann ein Ablehnungsantrag grundsätzlich nicht mit Erfolg auf die Behauptung gestützt werden, dem Gericht seien Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler unterlaufen (BFH-Urteil vom 10. August 2006 II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758).
  • BFH, 24.10.2006 - VIII B 189/05

    Substantiierter Beweisantrag

  • BFH, 01.02.2007 - III B 165/05

    NZB: unterschiedliche Auslegung der "Scheinselbstständigkeit"; Divergenz

  • BFH, 16.03.2007 - III B 179/06

    NZB: Verfahrensmangel, Rügeverzicht

  • BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06

    Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Verkündung

  • BFH, 19.02.2008 - VIII B 49/07

    Darlegung einer Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung - Verlängerte

  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

  • BFH, 11.05.2010 - X B 192/08

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • BFH, 22.02.2023 - I R 27/20

    Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

    Ein solcher liegt indes nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur vor, wenn die vom FG ausgesprochene Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645; vom 30.05.2012 - III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470).
  • BFH, 05.09.2012 - II B 61/12

    Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden;

    a) Um die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung in Gestalt einer Divergenz hinreichend darzulegen, müssen die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 19. November 2007 VIII B 70/07, BFH/NV 2008, 380; vom 19. Mai 2010 IX B 11/10, BFH/NV 2010, 1648; in BFH/NV 2011, 73, und vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470).

    Eine (angeblich) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls sowie schlichte Subsumtionsfehler des FG reichen nicht aus (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 380; in BFH/NV 2010, 1648; in BFH/NV 2011, 73, und in BFH/NV 2012, 1470).

    Dieses Urteil ist rechtskräftig, weil der BFH die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 8. Februar 2011 II B 114/10 als unzulässig verworfen hat, und bindet den Kläger daher gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2001 X B 18/01, BFH/NV 2001, 1582; vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13, und in BFH/NV 2012, 1470, unter II.2.b).

  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des

    Denn rechtskräftige Gerichtsentscheidungen --wie hier-- binden die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger mit der Folge, dass sich jede neue Entscheidung über eine einmal rechtskräftig festgestellte Rechtsfolge verbietet (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470, jeweils m.w.N.).

    Einer nochmaligen gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuer-Änderungsbescheide vom 28. Oktober 2008 steht jedoch die Rechtskraft des insoweit einen identischen Entscheidungsgegenstand betreffenden Ersturteils nach § 110 Abs. 1 FGO entgegen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2001 X B 18/01, BFH/NV 2001, 1582; vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13; in BFH/NV 2012, 1470, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 07.09.2012 - II B 45/12

    Eigentum an einem von einem Nießbraucher errichteten Gebäude; Darlegung von

    a) Um die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung in Gestalt einer Divergenz hinreichend darzulegen, müssen die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 19. November 2007 VIII B 70/07, BFH/NV 2008, 380; vom 19. Mai 2010 IX B 11/10, BFH/NV 2010, 1648; vom 8. Oktober 2010 II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, und vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470).

    Eine (angeblich) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls sowie schlichte Subsumtionsfehler des FG reichen nicht aus (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 380; in BFH/NV 2010, 1648; in BFH/NV 2011, 73, und in BFH/NV 2012, 1470).

  • BFH, 03.09.2015 - III B 39/15

    Verhältnis Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellungsklage

    Demgemäß sind auch die Gerichte in einem späteren Klageverfahren an das rechtskräftige Urteil gebunden, soweit die Entscheidungsgegenstände des alten und des neuen Klageverfahrens identisch sind (Senatsbeschluss vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470, Rz 29).

    Einer nochmaligen gerichtlichen Überprüfung des geänderten Einkommensteuerbescheids 2004 steht daher die Rechtskraft des insoweit einen identischen Entscheidungsgegenstand betreffenden Ersturteils nach § 110 Abs. 1 FGO entgegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1470, unter Rz 30, m.w.N.).

  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    a) Um die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch Vermeidung einer Divergenz hinreichend darzulegen, müssen die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2010 IX B 11/10, BFH/NV 2010, 1648; vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470; vom 15. April 2013 IX B 169/12, BFH/NV 2013, 1241, Rz 2).

    Eine (angeblich) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls sowie schlichte Subsumtionsfehler des FG reichen nicht aus (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1648; in BFH/NV 2012, 1470; vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635, und vom 19. Oktober 2012 III B 40/12, BFH/NV 2013, 222).

  • BFH, 18.11.2014 - V B 54/14

    Umwandlung eines Sachurteils in ein Prozessurteil im

    b) Im Streitfall bindet das rechtskräftige Ersturteil die Beteiligten mit der Folge, dass sich jede neue Entscheidung über die bereits rechtskräftig festgestellte Rechtsfolge verbietet (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470, unter Rz 30, m.w.N.).

    Einer nochmaligen gerichtlichen Überprüfung des geänderten Umsatzsteuerbescheids 2005 stand daher die Rechtskraft des insoweit einen identischen Entscheidungsgegenstand betreffenden Ersturteils nach § 110 Abs. 1 FGO entgegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1470, unter Rz 30, m.w.N.).

  • BFH, 09.05.2018 - X B 143/17

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im

    Die bloße Möglichkeit , mit Aussicht auf Erfolg ein Ablehnungsgesuch anzubringen, reicht nach dem klaren Wortlaut des § 119 Nr. 2 FGO nicht aus und bewirkt auch keine unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts i.S. des § 119 Nr. 1 FGO (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2002 I B 99/02, BFH/NV 2003, 335, unter II.1.c, und vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470, Rz 21 f.; BGH-Urteil vom 9. November 1992 II ZR 230/91, BGHZ 120, 141, unter 1.).
  • BFH, 04.06.2012 - III S 1/12

    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Der Antragsteller legte gegen das Urteil des FG vom 8. Juli 2011  3 K 218/10 beim BFH Beschwerde (Az. III B 239/11) wegen Nichtzulassung der Revision ein.

    Der Senat hat die Beschwerde III B 239/11 durch Beschluss vom 30. Mai 2012 als unbegründet zurückgewiesen.

  • BFH, 12.12.2013 - X B 205/12

    Beweiskraft einer Zustellungsurkunde; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

    Ausnahmsweise ist die Revision in einem solchen Fall zuzulassen, wenn das FG-Urteil an einem offensichtlichen materiellen oder formellen Fehler im Sinne einer willkürlichen Entscheidung (sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler) leidet (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 78/12

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer zur Fortbildung des Rechts

  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

  • BFH, 21.08.2013 - III B 51/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Kein Rechtsanwendungsfehler des FG wegen

  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

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