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   BFH, 09.05.1996 - III B 242/95   

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BFH, 09.05.1996 - III B 242/95 (https://dejure.org/1996,5554)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1996 - III B 242/95 (https://dejure.org/1996,5554)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - III B 242/95 (https://dejure.org/1996,5554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die regional begrenzte Gewährung von Steuervergünstigungen oder Investitionszulagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 11.03.1991 - BT-Drs 12/219
    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - III B 242/95
    Doch ist bereits im nächsten Absatz darauf hingewiesen, daß es "zunächst um eine rasche Verbesserung der steuerlichen Bedingungen, die geeignet sind, private Investitionen und damit Arbeitsplätze im Beitrittsgebiet anzuregen und zu sichern", gehe (BTDrucks 12/219, S. 20).

    Weiter brachte das InvZulG 1991 gegenüber der InvZulVO 1990 im wesentlichen nur zwei Verbesserungen, auf die es hier jedoch nicht ankommt: Die Gewährung der Zulage neben den mit demselben StÄndG 1991 eingeführten Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und die Verlängerung der Investitionsfristen (insbesondere zur Erleichterung der Finanzierung längerfristiger Investitionen; BTDrucks 12/219, S. 40, zu Art. 6 § 3).

  • BFH, 16.07.1993 - III R 59/92

    Bei Gewährung einer Investitionszulage für ein Kraftfahrzeug ist die Eintragung

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - III B 242/95
    Dies aber bedeutet, daß für die Auslegung beider Gesetze die gleichen Grundsätze anzuwenden sind wie schon für früher regional begrenzte Fördergesetze (siehe hierzu auch das Senatsurteil vom 16. Juli 1993 III R 59/92, BFHE 172, 566, BStBl II 1994, 304, Nr. 2 b der Entscheidungsgründe zur Einordnung sog. Hochdachtransporter als LKW i. S. der InvZulVO 1990).
  • BFH, 14.01.1986 - VII R 184/82

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Sattelanhänger - Verwendung in Berlin

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - III B 242/95
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich wiederholt mit den Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die regional begrenzte Gewährung von Steuervergünstigungen oder Investitionszulagen befaßt und dabei nicht nur eine sog. funktionelle Bindung an den Stammbetrieb, sondern darüber hinaus den regelmäßigen und überwiegenden Einsatz des Transportmittels im Fördergebiet oder wenigstens im Verkehr vom Fördergebiet nach außen und zurück verlangt und nur die zeitlich untergeordnete Aufnahme von Zwischenfrachten im Außengebiet für unschädlich gehalten (vgl. Urteile vom 17. Mai 1968 VI R 5/68, BFHE 92, 392, BStBl II 1968, 570; vom 14. Januar 1986 VII R 184/82, BFHE 146, 275, BStBl II 1986, 494, und vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, Nr. 3 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 23.05.1990 - III R 76/87

    Auch ein nur kurzfristig zum Einsatz außerhalb von Berlin (West) vermietetes

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - III B 242/95
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich wiederholt mit den Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die regional begrenzte Gewährung von Steuervergünstigungen oder Investitionszulagen befaßt und dabei nicht nur eine sog. funktionelle Bindung an den Stammbetrieb, sondern darüber hinaus den regelmäßigen und überwiegenden Einsatz des Transportmittels im Fördergebiet oder wenigstens im Verkehr vom Fördergebiet nach außen und zurück verlangt und nur die zeitlich untergeordnete Aufnahme von Zwischenfrachten im Außengebiet für unschädlich gehalten (vgl. Urteile vom 17. Mai 1968 VI R 5/68, BFHE 92, 392, BStBl II 1968, 570; vom 14. Januar 1986 VII R 184/82, BFHE 146, 275, BStBl II 1986, 494, und vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, Nr. 3 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 5/68

    Lastwagen - Investitionszulage - Rückforderung

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - III B 242/95
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich wiederholt mit den Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die regional begrenzte Gewährung von Steuervergünstigungen oder Investitionszulagen befaßt und dabei nicht nur eine sog. funktionelle Bindung an den Stammbetrieb, sondern darüber hinaus den regelmäßigen und überwiegenden Einsatz des Transportmittels im Fördergebiet oder wenigstens im Verkehr vom Fördergebiet nach außen und zurück verlangt und nur die zeitlich untergeordnete Aufnahme von Zwischenfrachten im Außengebiet für unschädlich gehalten (vgl. Urteile vom 17. Mai 1968 VI R 5/68, BFHE 92, 392, BStBl II 1968, 570; vom 14. Januar 1986 VII R 184/82, BFHE 146, 275, BStBl II 1986, 494, und vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, Nr. 3 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 11.06.1969 - I R 80/68

    Kraftfahrzeuge des Anlagevermögens - Erhöhte Absetzungen - Berlin (West) -

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - III B 242/95
    Eine zu großzügige Auslegung der Verbleibvoraussetzungen in Fällen wie dem vorliegenden würde außerdem z. B. Speditionsunternehmen in Westdeutschland ungerechtfertigt benachteiligen (vgl. hierzu schon BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 80/68, BFHE 96, 82, BStBl II 1969, 516, zu § 14 des Berlinhilfegesetzes 1959).
  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    Für die Auslegung des InvZulG gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für frühere regional begrenzte Fördergesetze (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 07.09.2000 - III R 44/96

    Keine Investitionszulage auch im Fall der Verschrottung eines noch nicht

    Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 9. Mai 1996 III B 242/95 (BFH/NV 1996, 932), dort im Zusammenhang mit der Beurteilung der Verbleibensvoraussetzungen von Transportmitteln im Gebiet der DDR, hervorgehoben.
  • BFH, 19.09.2001 - III R 84/97

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. Mai 1996 III B 242/95 (BFH/NV 1996, 932) hervorgehoben und in seinem Urteil vom 7. September 2000 III R 44/96 (BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37) erneut bekräftigt.
  • BFH, 12.03.1998 - III B 22/97

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Jedoch wird bei Transportmitteln an dem Erfordernis der räumlichen Bindung an das Fördergebiet festgehalten und dabei stets über eine lediglich funktionelle Bindung an den Stammbetrieb hinaus verlangt, daß das betreffende Fahrzeug überwiegend (an mindestens 183 Tagen im Jahr) und zugleich regelmäßig, d. h. ohne größere zeitliche Unterbrechung, Fahrten innerhalb des Fördergebietes oder wenigstens von und nach dem Fördergebiet ausführt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, und in BFH/NV 1997, 898, beide zu § 19 BerlinFG, sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932 zur Investitionszulagen-Verordnung und zum InvZulG 1991).
  • BFH, 23.03.1999 - III R 34/98

    InvZul; im Fördergebiet eingesetzte Reisebusse

    Für die Auslegung der InvZV gelten --ebenso wie für das InvZulG 1991-- insoweit die gleichen Grundsätze wie für frühere regional begrenzte Fördergesetze (Beschlüsse des Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932, und vom 6. Februar 1998 III B 57/97, BFH/NV 1998, 1257).
  • BFH, 23.02.2001 - III B 99/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Streitsache - Investitionszulage für Transportmillel

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach zu den Verbleibensvoraussetzungen i.S. des InvZulG 1991 bei Transportmitteln Stellung genommen und ausgesprochen, dass die zeitlichen Verbleibensvoraussetzungen für Transportmittel im Verkehr von und nach dem Fördergebiet im Regelfall dann nicht mehr als erfüllt angesehen werden können, wenn die Fahrzeuge innerhalb der dreijährigen Verbleibensfrist wenigstens einmal länger als 14 Tage außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wurden (vgl. z.B. die Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932; vom 5. Februar 1998 III B 60/97, BFH/NV 1998, 1128, und vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 113/95

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff

    Für die Auslegung des InvZulG 1991 gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für frühere regional begrenzte Fördergesetze (Beschluß des Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932).
  • BFH, 09.03.1998 - III B 209/96

    Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit

    Ungeachtet dessen hat sich der Kläger mit den Grundsätzen dieser Rechtsprechung des Senats, deren Übertragung auf die Anwendung des InvZulG 1993 naheliegt (vgl. auch Beschluß des Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932), und mit den entsprechenden Verwaltungsanweisungen nicht hinreichend i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auseinandergesetzt.
  • BFH, 15.05.1997 - III R 264/94

    Erfordernis des Verbleibens bei gewährter Investitionszulage nach dem

    Doch hat er dabei stets über die lediglich funktionelle Bindung an den Stamm betrieb hinaus verlangt, daß das betreffende Fahrzeug überwiegend (an mindestens 183 Tagen pro Jahr) und zugleich regelmäßig, d. h. ohne größere zeitliche Unterbrechungen, Fahrten in Berlin oder wenigstens von und nach Berlin ausgeführt hat (vgl. BFH- Beschluß vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932).
  • BFH, 05.06.1997 - III R 186/94
    Gegen eine -- i. S. der Klägerin -- großzügigere Auslegung der Verbleibensvoraussetzung in Fällen wie dem vorliegenden spricht schon, daß dadurch vergleichbare Unternehmen im übrigen Bundesgebiet -- entgegen dem regionalen Wirtschaftsförderungszweck des BerlinFG -- ungerechtfertigt benachteiligt würden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 80/68, BFHE 96, 82, BStBl II 1969, 516, [BFH 11.06.1969 - I R 80/68] zur Förderung von Speditionsunternehmen nach § 14 des Berlinhilfegesetzes -- BHG -- 1959; s. auch Senatsbeschluß vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932, zu den insoweit vergleichbaren Vorschriften des § 2 Satz 1 Nr. 6 der Investitionszulagenverordnung -- InvZulVO -- 1990, und des § 2 Satz 1 Nr. 2 des Investitionszulagengesetzes -- InvZulG -- 1991).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2010 - 2 K 414/07

    Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten

  • BFH, 05.02.1998 - III B 60/97

    Investitionszulagenrechtliche Verbleibensregelungen bei Transportmitteln

  • BFH, 06.02.1998 - III B 57/97

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichteinhaltung der

  • FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96

    Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten

  • FG Nürnberg, 28.11.2000 - I 223/97

    Zur Gewährung von Investitionszulage für im Fördergebiet eingesetzte Reisebusse

  • FG München, 30.11.1998 - 7 K 4810/96
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