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   BFH, 17.08.2012 - III B 26/12   

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https://dejure.org/2012,29901
BFH, 17.08.2012 - III B 26/12 (https://dejure.org/2012,29901)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2012 - III B 26/12 (https://dejure.org/2012,29901)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2012 - III B 26/12 (https://dejure.org/2012,29901)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten

  • openjur.de

    Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 114 Abs 1, EStG § 74 Abs 1 S 4, AO § 162, SvEV § 2 Abs 3 S 1
    Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten

  • Bundesfinanzhof

    Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 Abs 1 FGO, § 74 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 162 AO, § 2 Abs 3 S 1 SvEV
    Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten

  • rewis.io

    Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Trägers der Grundsicherung auf Abzweigung des Kindergeldes

  • datenbank.nwb.de

    Keine Abzweigung des Kindergeld an den Sozialhilfeträger, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhaltsleistungen mindestens in der Höhe des gesetzlichen Kindergeldbetrags erbringt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Trägers der Grundsicherung auf Abzweigung des Kindergeldes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - III B 26/12
    Die FG-Entscheidung verstoße gegen die im Senatsurteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07 (BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928) aufgestellten Grundsätze, da sie davon ausgehe, dass bei volljährigen behinderten Kindern, die in den Haushalt des Kindergeldberechtigten aufgenommen worden sind, grundsätzlich davon ausgegangen werden könne, dass der Kindergeldberechtigte Unterhaltsleistungen erbringe, die den Betrag des Kindergeldes übersteigen würden.

    Die Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung bleibt auch insoweit bestehen, als der Unterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes --wie im Streitfall-- nach § 94 Abs. 2 Sätze 1 und 3 SGB XII nur in Höhe eines Betrags von 26 EUR monatlich --bzw. des an die jeweilige Kindergelderhöhung angepassten Betrags-- auf den Sozialleistungsträger übergeht (Senatsurteil in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928, unter II.1.a).

    bb)Im vorliegenden Fall war das Kind --anders als in dem Sachverhalt, der der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928 zugrunde lag-- nicht vollstationär untergebracht, sondern befand sich nur tagsüber in der Behindertenwerkstatt.

    cc) Wie der Senat in der Entscheidung in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928 (unter II.3.a) ausgeführt hat, ist zwar die Berücksichtigung fiktiver Kosten des Kindergeldberechtigten ausgeschlossen.

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - III B 26/12
    aa) Die Unterhaltsverpflichtung wird nicht durch die Gewährung von Eingliederungshilfe an T ausgeschlossen, da es sich um eine subsidiäre Sozialleistung handelt, die den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Verpflichtung befreien soll (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, unter II.1.a, m.w.N.).

    Sind die Leistungen mindestens so hoch wie das Kindergeld, wird eine Abzweigung jedoch nicht als ermessensgerecht angesehen (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, unter II.2., m.w.N.).

    Eine Abzweigung scheidet folglich nach der sich aus § 74 Abs. 1 Satz 3 Alternative 2 EStG ergebenden gesetzlichen Wertung aus (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, unter II.2., m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - III B 26/12
    Wie der Senat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07 (BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926, unter II.1.) entschieden hat, zählen zum unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommen des Kindes auch Grundsicherungsleistungen, soweit sie nicht subsidiär sind.

    Im Unterschied zu dem der Entscheidung in BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926 (unter II.2.) zugrunde liegenden Sachverhalt war der auf das Kind entfallende Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach den von dem Antragsteller nicht bestrittenen Feststellungen des FG auch nicht in die für T gewährte Leistung der Grundsicherung nach dem SGB XII einbezogen.

  • BFH, 09.02.2009 - III R 38/07

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - III B 26/12
    Da es sich bei der Entscheidung über die Abzweigung um eine Ermessensentscheidung der Familienkasse handelt, ist dem FG nach § 102 FGO nur eine auf Ermessensfehler beschränkte Überprüfungsmöglichkeit eingeräumt (z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107, unter II.3.a).
  • BFH, 12.01.1993 - VII B 169/92

    Begründung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mit der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - III B 26/12
    Dagegen stimmen beide Grundlagen insoweit überein, als auch für die einstweilige Anordnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO aufgrund der Verweisung in § 114 Abs. 3 FGO auf Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) der Antragsteller den Anspruch und den Grund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung glaubhaft zu machen hat (vgl. §§ 920 Abs. 2 und 294 ZPO), wobei als Anspruch in diesem Sinne der Anspruch aus dem Rechtsverhältnis anzusehen ist, der vom Antragsteller in der Hauptsache verfochten wird oder werden soll (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 1993 VII B 169/92, BFH/NV 1994, 554, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.1991 - VII B 170/90

    Einstweilige Anordnung mit dem Anordnungsanspruch auf Erlaß einer

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - III B 26/12
    Wird im Hauptsacheverfahren eine im Ermessen der Behörde stehende Entscheidung begehrt, so besteht nach der Rechtsprechung des BFH ein Anordnungsanspruch nicht erst, wenn nach dem Vorbringen zur Begründung der einstweiligen Anordnung der Ermessensspielraum soweit eingeengt ist, dass nur eine dem Antragsteller günstige Ermessensentscheidung in Betracht kommt, sondern bereits dann, wenn danach für eine ihm günstige Ermessensentscheidung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1991 VII B 170/90, BFH/NV 1992, 42, unter II.2., m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZR 84/04

    Anrechnung von Leistungen der Grundsicherung auf den Unterhaltsbedarf

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - III B 26/12
    Zum Einkommen des Grundsicherungsberechtigten gehören deshalb tatsächlich an ihn erbrachte Unterhaltszahlungen, selbst wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten die Einkommensgrenze des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII unterschreitet (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2006 XII ZR 84/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2007, 1158).
  • BFH, 18.04.2013 - V R 48/11

    Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von

    Sind die Leistungen mindestens so hoch wie das Kindergeld, ist eine Abzweigung nicht ermessensgerecht (BFH-Urteile vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, unter II.2.; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928, unter II.3.b, und BFH-Beschluss vom 17. August 2012 III B 26/12, BFH/NV 2012, 1963, unter II.3.c aa).

    Nach dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1963, scheidet eine Abzweigung aus, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil durch Übernahme eines Kostenbeitrags und durch Gewährung von Unterkunft Unterhaltsleistungen mindestens in der Höhe des gesetzlichen Kindergeldbetrags für ein volljähriges behindertes Kind erbringt, das nicht vollstationär untergebracht ist, sondern sich über Nacht und an freien Tagen im Haushalt des Kindergeldberechtigten befindet.

  • BFH, 20.03.2013 - XI R 51/10

    Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind

    a) Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass --neben der von X bezogenen Eingliederungshilfe-- die Grundsicherung nach den §§ 41 ff. SGB XII zu den Bezügen i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gehört (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. August 2012 III B 26/12, BFH/NV 2012, 1963, Rz 23; vom 12. Dezember 2012 VI R 101/10, BFH/NV 2013, 639).
  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

    Anordnungsanspruch ist der Anspruch aus dem Rechtsverhältnis, der vom Antragsteller in der Hauptsache verfochten wird oder werden soll (BFH-Beschluss vom 17.08.2012 III B 26/12, BFH/NV 2012, 1963, Rz 15).
  • FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1246/10

    Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge der mit dem Kind im Haushalt lebenden

    Dabei kann dahinstehen, ob die Familienkasse im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Erstattungsanspruch des Klägers von Amts wegen über eine Abzweigung des Kindergeldes an das Kind gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 ggf. i.V.m. Satz 3 EStG hätte entscheiden müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2013 V S 29/12 (PKH) und BFH-Urteil vom 19. September 2013 V R 25/12) und ggf., ob die Unterhaltsleistungen des Beigeladenen i.S.v. § 1612 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - eine ermessensgerechte Abzweigung ausschließen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. August 2012 III B 26/12 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 17.07.2013 - 5 K 1429/11

    Keine Abzweigung von Kindergeld: Berücksichtigung von geschätzten Aufwendungen

    Diese Werte sind auch bei der Einkünfteberechnung nach § 8 Abs. 2 EStG allgemein als Einnahmen aus geldwerten Vorteilen anerkannt und können als Schätzungsgrundlage für die entstandenen Kosten für die Unterkunft dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.08.2012 III B 26/12, BFH/NV 2012, 1963).
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