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   BFH, 20.09.2012 - III B 44/12   

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https://dejure.org/2012,34461
BFH, 20.09.2012 - III B 44/12 (https://dejure.org/2012,34461)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2012 - III B 44/12 (https://dejure.org/2012,34461)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2012 - III B 44/12 (https://dejure.org/2012,34461)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag - offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler - Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • openjur.de

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag; offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler; Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 76 Abs 1 S 1
    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag - offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler - Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag - offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler - Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO
    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag - offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler - Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag - offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler - Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufhebung der Kindergeldbewilligung wegen der Einkünfte des Kindes mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Keine vorherige Entscheidung über das PKH-Begehren, wenn sowohl PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde von einem Prozessbevollmächtigten gestellt bzw. begründet wird; Übergehen von Beweisanträgen als Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinsame Entscheidung in der Sache und über den PKH-Antrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rüge des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht wegen des Übergehens von Beweisanträgen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.01.2007 - IV B 51/05

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung; Auskunft

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Begründet das FG selbst im Urteil, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise mit klar bezeichneten Beweisthemen abgesehen hat, genügt bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089, m.w.N.).

    Da es sich bei der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes um einen verzichtbaren Mangel handelt (vgl. § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), muss jedoch auch in diesem Fall grundsätzlich vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt worden oder weshalb die Rüge nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1089).

  • BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    a) Wird das Übergehen von Beweisanträgen als Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so muss neben dem Beweisthema und dem angebotenen Beweismittel insbesondere substantiiert vorgetragen werden, inwiefern das Urteil des FG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätte (zur Darlegung einer unzureichenden Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186, und vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2004 - I B 43/04

    NZB: schwerwiegender Rechtsfehler

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Mangel um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn sie nicht vom Rechtsmittelgericht korrigiert würde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707; vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025).
  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Mangel um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn sie nicht vom Rechtsmittelgericht korrigiert würde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707; vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025).
  • BFH, 12.01.2006 - II B 65/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; Rückwirkung einer Genehmigung

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Die besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813, m.w.N.; vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Hierzu reicht indes eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles nicht aus (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2006 - IX B 208/05

    Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Die besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813, m.w.N.; vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269).
  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 26.08.2010 - X B 210/09

    (Zeitlicher Abstand von

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Dies trifft im vorliegenden Fall, in dem sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde bereits von einem (sachkundigen) Prozessbevollmächtigten gestellt bzw. erhoben und begründet worden ist, nicht zu (z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287).
  • BFH, 04.11.2010 - VII B 60/10

    Tarifierung von TFT-Farbmonitoren als solche "von der hauptsächlich in einem

    Auszug aus BFH, 20.09.2012 - III B 44/12
    Hiermit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht begründet werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2010 VII B 60/10, BFH/NV 2011, 869).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

  • BFH, 08.08.1996 - V B 12/96

    Anforderung an die Bezeichnung des Verfahrensmangels bei Stützung der Beschwerde

  • BFH, 10.08.2016 - V R 14/15

    Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer

    Zudem fehlt es an einem substantiierten Vortrag, inwiefern das Urteil des FG auf dem Übergehen der Beweisanträge beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2012 X B 39/11, Rz 19; vom 20. September 2012 III B 44/12, Rz 8).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschlüsse vom 3. März 2010 VIII B 173/09, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 20. September 2012 III B 44/12, BFH/NV 2013, 65, Rz 5).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 2012 III B 44/12, BFH/NV 2013, 65).
  • BFH, 25.03.2013 - VII B 85/12

    Terminverlegung wegen Verhinderung eines zweiten Prozessbevollmächtigten,

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass nur das Übergehen von Beweisanträgen als Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt werden kann, in denen das Beweisthema substantiiert formuliert worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. September 2012 III B 44/12, BFH/NV 2013, 65; vom 20. April 2011 IV B 32/10, BFH/NV 2011, 1884).
  • BFH, 20.11.2019 - VIII S 14/19

    Gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und eine offensichtlich

    Kommt aber die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Tatsache, dass sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde bereits von einem Prozessbevollmächtigten gestellt und begründet worden sind-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.08.2010 - X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, Rz 7; vom 20.09.2012 - III B 44/12, BFH/NV 2013, 65, Rz 5).
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