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   BFH, 13.03.2000 - III B 62/99   

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https://dejure.org/2000,4781
BFH, 13.03.2000 - III B 62/99 (https://dejure.org/2000,4781)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2000 - III B 62/99 (https://dejure.org/2000,4781)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2000 - III B 62/99 (https://dejure.org/2000,4781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Imbissbetrieb - Kassenaufzeichnungen - Wareneinkäufe - Kalkulationsdifferenzen - Hinzuschätzungen - Sicherheitszuschläge - Fahrtkosten - Betriebsausgaben

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 158; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.1997 - V B 48/97

    Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - III B 62/99
    Es reicht insofern aus, dass sich das Begehren des Antragstellers, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und ihm PKH für das anhängige Klageverfahren zu bewilligen, konkludent und zweifelsfrei aus der Einlegung der Beschwerde sowie aus dem beim FG gestellten Antrag ergibt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1999 I B 2/99, BFH/NV 1999, 1637; vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563, m.w.N.).

    Jedoch schließt dies nicht aus, dass das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für unwahrscheinlich hält, wenn der Antragsteller den der Schätzung zugrunde liegenden konkreten Tatsachen und Schlussfolgerungen lediglich pauschal entgegentritt oder keinen Versuch unternimmt, in Erfüllung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 563, m.w.N.).

  • BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92

    Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - III B 62/99
    Hinreichende Erfolgsaussicht i.S. des § 114 ZPO ist im Allgemeinen gegeben, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund der Sachdarstellung und vorhandener Unterlagen für richtig, zumindest aber für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschluss vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351, m.w.N.).

    Jedoch ist ein Steuerpflichtiger --sofern er eine abweichende Schätzung herbeiführen will-- gehalten, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlicher erscheinen zu lassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 351, m.w.N.).

  • BFH, 23.07.1999 - I B 2/99

    Beschwerde wegen Versagung von PKH

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - III B 62/99
    Es reicht insofern aus, dass sich das Begehren des Antragstellers, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und ihm PKH für das anhängige Klageverfahren zu bewilligen, konkludent und zweifelsfrei aus der Einlegung der Beschwerde sowie aus dem beim FG gestellten Antrag ergibt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1999 I B 2/99, BFH/NV 1999, 1637; vom 26. November 1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563, m.w.N.).
  • FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11

    Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als

    Will aber ein Steuerpflichtiger eine abweichende Schätzung herbeiführen, muss er erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, einen anderen als den vom FA geschätzten Betrag als wahrscheinlicher erscheinen zu lassen (vgl. BFH, Beschluss vom 13.03.2000 III B 62/99, a.a.O.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4265/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) wegen

    Will der Steuerpflichtige eine abweichende Schätzung herbeiführen, ist er gehalten, erweisbare Tatsachen vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlich erscheinen zu lassen (BFH-Beschluss vom 13.03.2000 III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Will der Steuerpflichtige eine abweichende Schätzung herbeiführen, ist er gehalten, erweisbare Tatsachen vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlich erscheinen zu lassen (BFH-Beschlüsse vom 13. März 2000 III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119; in BFH/NV 1993, 351).
  • FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14

    Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb - Keine

    Will der Steuerpflichtige eine abweichende Schätzung herbeiführen, ist er gehalten, erweisbare Tatsachen vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlich erscheinen zu lassen (BFH-Beschlüsse vom 13.03.2000 III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119).
  • FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07

    Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Taxiunternehmens aufgrund vorhandener

    Ein Steuerpflichtiger ist sofern er eine abweichende Schätzung herbeiführen will - gehalten, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlicher erscheinen zu lassen (BFH-Beschluss vom 13. März 2000, III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13

    Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin

    Im Rahmen der Bandbreite möglicher Wertansätze ist es darüber hinaus möglich und u.U. erforderlich, sog. Unsicherheitszuschläge anzusetzen (BFH-Beschluss vom 13. März 2000 III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119).
  • FG Hamburg, 11.11.2003 - VII 182/99

    Hinzuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung im Getränkegrosshandel

    Das Zustandekommen dieser Summenübertragung muss dann durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel oder Bons nachgewiesen werden können (vgl. §§ 146, 147 AO ; BFH, Urteil vom 17.11.1981 - VIII R 174/77, BStBl 1982 II S. 430; Urteil vom 18.12.1984 - VIII R 195/82, BStBl 1986 II S. 226; Beschluss vom 13.03.2000 - III B 62/99, BFH/NV 2000 S. 1119 ).
  • FG Münster, 08.03.2002 - 14 K 4884/01

    Schätzung gewerblicher Einkünfte mangels ordnungsgemäßer Buchführung - Kein

    Ein Steuerpflichtiger ist - sofern er eine abweichende Schätzung herbeiführen will - gehalten, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlicher erscheinen zu lassen (BFH, Beschluss vom 13.03.2000 - III B 62/99 - BFH/NV 2000, 1119).
  • FG München, 15.01.2003 - 13 V 5015/02

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht nach Ergehen der

    Ohne Vorlage von Steuererklärungen oder anderer Beweismittel können die Besteuerungsgrundlagen nicht herabgesetzt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.11.1997 V B 48/97, BFH/NV 1998, 563 und 13.3.2000 III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119 ).
  • FG Sachsen, 07.02.2002 - 1 V 1081/01

    Rechtmäßigkeit einer Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das FA;

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  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 274/98

    Wirksamkeit einer Ladung zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung;

  • FG Sachsen, 21.05.2002 - 1 K 1761/98

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Nichtabgabe einer Steuererklärung ;

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2002 - 1 K 1576/98

    Zuschätzung bei erheblichen Buchführungsmängeln; Berücksichtigung fehlenden

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.02.2002 - 1 V 1081/01

    Hinzuschätzung bei Behauptung der Vernichtung der Buchführungsunterlagen infolge

  • FG Münster, 23.08.2000 - 10 K 4222/98

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • FG Münster, 23.08.2000 - 10 K 7637/98

    Änderungsvorschriften: Beweislast bei Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO obliegt

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2002 - 1 K 1761/98

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen;

  • FG Sachsen, 21.03.2002 - 1 K 1576/98

    Schätzung bei fehlenden Buchführungsunterlagen; Beweisrisikosphäre des

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