Rechtsprechung
   BFH, 29.03.2001 - III B 80/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3848
BFH, 29.03.2001 - III B 80/00 (https://dejure.org/2001,3848)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2001 - III B 80/00 (https://dejure.org/2001,3848)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2001 - III B 80/00 (https://dejure.org/2001,3848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Spielautomaten - Gewerbesteuer - Spielbanken - Wettbewerb - Dienstleistungsfreiheit - Ungleichbehandlung - Aussetzung der Vollziehung

  • Judicialis

    EStG § 32c; ; AO 1977 § 3 Abs. 1; ; GewStG § 3 Nr. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; Spielbanken-VO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/93

    Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg -

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Die Spielbankabgabe ist eine Steuer i.S. des § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977-- (vgl. Art. 106 Abs. 2 Nr. 6 GG; BFH-Urteil vom 8. März 1995 II R 10/93, BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432).

    Sie stellt auch keine Gegenleistung für eine besondere Leistung dar (vgl. BFH in BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432).

    Sie soll zu einer der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuerbelastung entsprechenden Besteuerung führen und zielt darüber hinaus darauf ab, die durch den Betrieb der Spielbank erzielten Gewinne möglichst weitgehend, wenn auch unter Belassung eines angemessenen Gewinns für den Unternehmer, zugunsten des Staates abzuschöpfen (BFH in BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432).

    Auf der anderen Seite wird diese Regelung der Spielbankabgabe nur dadurch praktikabel, dass ihr eine umfassende Befreiung von den übrigen Steuern gegenübersteht (BFH in BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432).

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Die Ausführungen des BVerfG in dem Beschluss vom 18. März 1970 2 BvO 1/65 (BVerfGE 28, 119), die das FG zitiere, seien nicht Bestandteil des Tenors und für eine Abgrenzung zu Spielhallenbetreibern auch nicht geeignet.

    Die Regelungen der Spielbankgesetze enthalten ein repressives Verbot mit Dispensierungsvorbehalt (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 28, 119, 148).

    Sie wird vielmehr wesentlich und entscheidend bestimmt durch die öffentliche Aufgabe, das illegale Glücksspiel um Geld einzudämmen und dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 28, 119).

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    So fehle z.B. jegliches Eingehen auf die "Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf Maßnahmen im Bereich der direkten Unternehmensbesteuerung" vom 11. November 1998 (BStBl I 1999, 205), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), auf die er in seinem Schriftsatz vom 13. Januar 2000 auf S. 9 1. Absatz hingewiesen habe und die Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 1986 Rs. C-270/83, avoir fiscal (EuGHE 1986, 273, 285).

    Ein den Urteilen des EuGH in EuGHE 1986, 273 (avoir fiscal) und vom 26. Oktober 1999 Rs. C-294/97, Eurowings (Der Betrieb --DB-- 1999, 2246) vergleichbarer Sachverhalt ist nicht gegeben, da in diesen Fällen Mitbewerber aus anderen Mitgliedstaaten durch die beanstandeten steuerlichen Regelungen gegenüber den inländischen Dienstleistenden benachteiligt wurden.

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Hinsichtlich der Umsatzsteuer habe dies der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 11. Juni 1998 C-283/95, Karl-Heinz Fischer gegen FA Donaueschingen, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 490) bereits so entschieden.

    c) Das vom Antragsteller angeführte Urteil des EuGH in DStRE 1998, 490 betrifft die Umsatzsteuer, und zwar den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG).

  • BFH, 24.02.1999 - X R 171/96

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungswidrig?

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe diese Grundsätze in seinem Vorlagebeschluss vom 24. Februar 1999 X R 171/96 (BFHE 188, 69, BStBl II 1999, 450) aufgegriffen.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers steht der Vorlagebeschluss des BFH in BFHE 188, 69, BStBl II 1999, 450 steht dem nicht entgegen.

  • BFH, 02.08.1988 - III B 12/88

    Berücksichtigung des Mindestwerts des Unterhalts für Kinder bei der Minderung der

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Diese Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts mit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Bescheid zugrunde liegenden Norm begründet werden (vgl. Beschlüsse des BFH vom 2. August 1988 III B 12/88, BFHE 154, 123, m.w.N., und vom 6. November 1987 III B 101/86 BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134).

    Werden die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts mit der behaupteten Verfassungswidrigkeit einer Norm begründet, kommt eine AdV nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur in Betracht, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegeben ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 154, 123, und vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721, jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 26.10.1999 - C-294/97

    Eurowings Luftverkehr

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Ein den Urteilen des EuGH in EuGHE 1986, 273 (avoir fiscal) und vom 26. Oktober 1999 Rs. C-294/97, Eurowings (Der Betrieb --DB-- 1999, 2246) vergleichbarer Sachverhalt ist nicht gegeben, da in diesen Fällen Mitbewerber aus anderen Mitgliedstaaten durch die beanstandeten steuerlichen Regelungen gegenüber den inländischen Dienstleistenden benachteiligt wurden.
  • BFH, 09.05.1969 - III B 4/67

    Einheitswert - Forstwirtschaftlicher Betrieb - Hauptfeststellung -

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Die Anerkennung einer unbilligen Härte setzt voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1969 III B 4/67, BFHE 96, 117, 120, BStBl II 1969, 547).
  • BFH, 21.05.1992 - X B 106/91

    Vorliegen eines besonderen Interesses als Voraussetzung für die Gewährung

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Werden die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts mit der behaupteten Verfassungswidrigkeit einer Norm begründet, kommt eine AdV nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur in Betracht, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegeben ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 154, 123, und vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.11.1987 - III B 101/86

    Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß;

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
    Diese Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts mit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Bescheid zugrunde liegenden Norm begründet werden (vgl. Beschlüsse des BFH vom 2. August 1988 III B 12/88, BFHE 154, 123, m.w.N., und vom 6. November 1987 III B 101/86 BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters -

    Für die Privilegierung von staatlichen Lotteriegesellschaften gelten insoweit die gleichen verfassungsrechtlichen Erwägungen wie für die gleichfalls in § 3 Nr. 1 GewStG geregelte Begünstigung von zugelassenen öffentlichen Spielbanken (vgl. dazu und zum insoweit anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstab BFH-Beschluss vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.).

    So wie bei öffentlichen Spielbanken die Spielbankabgabe das Äquivalent für die Befreiung von der Gewerbesteuer und anderen Steuerarten darstellt (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294), stellt bei der staatlichen Lotterie die Lotteriesteuer das Äquivalent für die gleichermaßen gewährte Befreiung u.a. von der Gewerbesteuer dar.

    Dies gilt für die Lotteriesteuer ungeachtet dessen, dass in der frühen historischen Entwicklung der Steuerbefreiung für staatliche Lotterieunternehmen (näher hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223) moderne gleichheitsrechtliche Überlegungen, die ohne Beschränkung auf ein einzelnes Steuergesetz auf den durch die steuerrechtliche Gesamtregelung hergestellten Belastungserfolg abstellen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.), ersichtlich keine Rolle gespielt haben.

  • BFH, 25.11.2014 - VII B 65/14

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt eine AdV wegen unbilliger Härte voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (BFH-Beschlüsse vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, und vom 27. August 2002 XI B 94/02, BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18).
  • BFH, 09.03.2012 - VII B 171/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt eine Aufhebung der Vollziehung wegen unbilliger Härte voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (BFH-Beschlüsse vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, und in BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18).
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 39/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters -

    Für die Privilegierung von staatlichen Lotteriegesellschaften gelten insoweit die gleichen verfassungsrechtlichen Erwägungen wie für die gleichfalls in § 3 Nr. 1 GewStG geregelte Begünstigung von zugelassenen öffentlichen Spielbanken (vgl. dazu und zum insoweit anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstab BFH-Beschluss vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.).

    So wie bei öffentlichen Spielbanken die Spielbankabgabe das Äquivalent für die Befreiung von der Gewerbesteuer und anderen Steuerarten darstellt (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294), stellt bei der staatlichen Lotterie die Lotteriesteuer das Äquivalent für die gleichermaßen gewährte Befreiung u.a. von der Gewerbesteuer dar.

    Dies gilt für die Lotteriesteuer ungeachtet dessen, dass in der frühen historischen Entwicklung der Steuerbefreiung für staatliche Lotterieunternehmen (näher hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223) moderne gleichheitsrechtliche Überlegungen, die ohne Beschränkung auf ein einzelnes Steuergesetz auf den durch die steuerrechtliche Gesamtregelung hergestellten Belastungserfolg abstellen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.), ersichtlich keine Rolle gespielt haben.

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Eine AdV wegen unbilliger Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO setzt voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (z.B. BFH-Beschluss vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1295, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

    Diesem Ziel dient die Spielbankabgabe (z.B. BFH-Urteil vom 8. März 1995 II R 10/93, BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432; BFH-Beschluss vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294).
  • FG Köln, 24.11.2023 - 7 V 1177/23

    Verfahren - Änderung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung § 69

    Die Anerkennung einer unbilligen Härte setzt voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (BFH-Beschluss vom 29.03.2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294).
  • FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5123/05

    Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung einer Lotto-Spielgemeinschaft

    Die gewerbesteuerliche Privilegierung staatlicher Lotterien findet ihre Rechtfertigung grundsätzlich darin, dass diese als Veranstalter einer inländischen öffentlichen Lotterie gemäß §§ 17, 19 RennwLottG eine Lotteriesteuer von 20% des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose schulden, im Gegenzug dafür aber von der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftssteuergesetzes) und auch der Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 9 b des Umsatzsteuergesetzes) befreit sind (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Gewerbesteuerpflicht zwischen privaten Spielgerätebetreibern und zugelassenen öffentlichen Spielbanken auf Grund eines Belastungsvergleichs BFH-Beschluss vom 29.03.2001 III B 80/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 1294).
  • FG Nürnberg, 08.08.2023 - 8 V 300/23

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes

    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt eine AdV wegen unbilliger Härte voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.03.2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, und vom 27.08.2002 XI B 94/02, BStBl II 2003, 18).
  • BFH, 09.03.2012 - VII B 185/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz bei Vorrang öffentlicher Interessen am

    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt eine Aufhebung der Vollziehung wegen unbilliger Härte voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (BFH-Beschlüsse vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1295, und in BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18).
  • FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00

    Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten

  • BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09

    Eigenheimzulage für Zweitwohnung auf Gran Canaria?

  • BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03

    Über- und Unterentnahmen i.S. von § 4 Abs. 4 a EStG - keine AdV wegen Rückwirkung

  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13

    Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der

  • FG Bremen, 07.11.2007 - 3 K 104/06

    Ansetzung des Betriebsvermögens eines Hafenbetriebs bei Festsetzung der

  • BFH, 25.02.2003 - VIII B 253/02

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 34 EStG n.F.

  • FG Schleswig-Holstein, 18.03.2002 - III 148/01

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines erlassenen

  • FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Nichterfassung anderer als staatlicher

  • VG Münster, 22.05.2023 - 3 L 212/23

    Erschließungsbeitragsrecht, Festsetzungsverjährung, erstmalige endgültige

  • FG Düsseldorf, 03.08.2012 - 1 V 1652/12

    Betriebsausgabenabzug aus Scheinrechnungen - Schätzung der Aufwendungen für

  • BFH, 25.02.2003 - VIII B 252/02

    Antrag im Veranlagungsverfahrens den Gewinn mit dem halben Steuersatz zu

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht