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   BFH, 23.12.2013 - III B 98/13   

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https://dejure.org/2013,43087
BFH, 23.12.2013 - III B 98/13 (https://dejure.org/2013,43087)
BFH, Entscheidung vom 23.12.2013 - III B 98/13 (https://dejure.org/2013,43087)
BFH, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - III B 98/13 (https://dejure.org/2013,43087)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • openjur.de

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes; Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 31 S 4, EStG § 64 Abs 2 S 2, EStG § 64 Abs 2 S 3, EStG § 64 Abs 2 S 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 4 EStG 2002, § 64 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 64 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 64 Abs 2 S 4 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rewis.io

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Durchführung des Familienlastenausgleichs durch Gewährung von Kinderfreibeträgen und Zahlung von Kindergeld mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 754
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05

    Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    aaa) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Vorgängervorschriften des im Streitjahr geltenden § 31 Satz 4 EStG, die vormaligen § 31 Satz 5 EStG i.V.m. § 36 Abs. 2 EStG (in der im Veranlagungszeitraum 2001 geltenden Fassung), die --entsprechend der Forderung des Klägers-- noch eine "Zahlung" des Kindergeldes an den Steuerpflichtigen voraussetzten, an dem aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie gemessen und für verfassungsrechtlich unbedenklich befunden (BVerfG-Beschluss vom 13. Oktober 2009  2 BvL 3/05, BVerfGE 124, 282).

    Zum einen hat das BVerfG in BVerfGE 124, 282 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den im Veranlagungszeitraum 2001 geltenden § 31 Satz 5 EStG erkennen lassen, der ausdrücklich noch eine Verrechnung des im Wege zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche zustehenden Kindergeldes vorsah.

  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2013 III B 222/11, BFH/NV 2013, 727).
  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Alternativ kann das Kindergeld auch auf den im Wechselmodell meist notwendigen Barunterhalt (s. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 XII ZR 126/03, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2258) angerechnet werden, was im Streitfall nach der vorliegenden Einkommensteuererklärung des Klägers möglicherweise bereits dadurch geschehen ist, dass die Kindesmutter aus dem Kindergeld die Hortkosten der Kinder allein getragen hat.
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Ist ein Kind getrennt lebender Eltern --wie im Streitfall vom FG festgestellt-- in annähernd gleichem zeitlichen Umfang in den Haushalt beider Elternteile aufgenommen, ist das Kindergeld in analoger Anwendung des § 64 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 EStG demjenigen zu zahlen, den die Eltern untereinander bestimmt haben (Senatsurteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752).
  • FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der

    Ist ein Kind getrenntlebender Eltern (wie vorliegend) in annähernd gleichem Umfang in den Haushalt beider Elternteile aufgenommen (vgl. das zum sogenannten Wechselmodell ergangene Urteil des BFH vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519), wird das Kindergeld in analoger Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG an denjenigen gezahlt, den die Eltern untereinander bestimmt haben (BFH-Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752).

    Weil die Vorschrift des § 31 Satz 4 Halbsatz 2 EStG vorschreibt, dass bei nicht zusammenveranlagten Eltern der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrages angesetzt wird, folgt daraus zwingend, dass mit der hälftigen Zuordnung des gesamten für das Kind anzusetzenden Kinderfreibetrages auch eine hälftige Zuordnung des Kindergeldanspruchs einhergeht (BFH-Urteil vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519).

    Diesbezüglich hat der BFH mit Urteil vom 23. Dezember 2013 (III B 98/13, BFH/NV 2014, 519) in zutreffender Weise darauf hingewiesen, dass bei gleichwertiger Haushaltsaufnahme eines Kindes von nicht miteinander verheirateten Eltern, bei dem Elternteil, der in analoger Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 3 bis 4 EStG zum nachrangig Kindergeldberechtigten bestimmt wurde, bei der nach § 31 Satz 4 EStG vorzunehmenden Günstigerprüfung auch dann der hälftige Kindergeldanspruch dem einfachen Kinderfreibetrag gegenübergestellt wird, wenn dieser Elternteil keine tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat und das eine solche Regelung nicht gegen Verfassungsrecht und insbesondere auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • BFH, 25.04.2018 - III R 24/17

    Kindergeld; Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie"

    Das hat zur Folge, dass einem Elternteil, dem der einfache Kinderfreibetrag zusteht, der halbe Anspruch auf Kindergeld zugerechnet wird (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 31 EStG Rz 35; Blümich/ Selder, § 31 EStG Rz 51).
  • BFH, 31.03.2014 - III B 147/13

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2013 III B 222/11, BFH/NV 2013, 727; vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519).
  • BFH, 02.09.2014 - VII B 55/13

    Unzulässige Hilfeleistung in Steuersachen bei der Beratung von Energieeinkäufen

    Ebenfalls nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (s. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2013 III B 2/13, BFH/NV 2013, 1406, und vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519).
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