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   BVerwG, 20.01.1976 - III C 21.75   

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BVerwG, 20.01.1976 - III C 21.75 (https://dejure.org/1976,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1976 - III C 21.75 (https://dejure.org/1976,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1976 - III C 21.75 (https://dejure.org/1976,1263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusicherung einer Behörde - Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anerkennung von Vertrauensschutz wegen einer überzahlten Hauptentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahmemöglichkeiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.05.1969 - III C 5.68

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
    Über die "Gewährung von Vertrauensschutz" als einer die Zulässigkeit der Rücknahme betreffenden Vortrage kann daher nicht selbständig entschieden werden (vgl. Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG III C 5.68 - [ZLA 1969, 213 = DÖV 1969, 793]).
  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 19.68

    Teilrücknahme einer Schadensfeststellung - Bindungswirkung der vom Finanzamt

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
    Nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts, wie sie der erkennende Senat unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Lastenausgleichsrechts entwickelt hat, überwiegt das Interesse des Begünstigten, wenn er im berechtigten Vertrauen auf den Bestand des die Begünstigung gewährenden Verwaltungsakts Vermögensdispositionen getroffen hat, deren Rückgängigmachung ihm nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG III C 19.68 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 34 = ZLA 1971, 45] und vom 20. Februar 1975 - BVerwG III C 72.73 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 55 = MDR 1975, 870 = ZLA 1975, 98] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.09.1972 - III B 67.72

    Höchstgrenze für die Rücknehmbarkeit fehlerhafter Verwaltungsakte nach deren

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
    Er hat auch bisher der Zeit, die seit Unanfechtbarkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts bis zum Erlaß des Änderungsbescheides verstrichen war, allein für sich gesehen keine eigenständige Bedeutung beigemessen, aber stets betont, daß die verstrichene Zeit ein Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür sein kann, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1972 - BVerwG III C 33.71 - [ZLA 1973, 76] und Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG III B 67.72 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 45 = ZLA 1972, 160]).
  • BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71

    Erhöhter Ersatzeinheitswert - Feststellung eines Vermögensschaden an einem

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
    Er hat auch bisher der Zeit, die seit Unanfechtbarkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts bis zum Erlaß des Änderungsbescheides verstrichen war, allein für sich gesehen keine eigenständige Bedeutung beigemessen, aber stets betont, daß die verstrichene Zeit ein Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür sein kann, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1972 - BVerwG III C 33.71 - [ZLA 1973, 76] und Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG III B 67.72 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 45 = ZLA 1972, 160]).
  • BVerwG, 14.12.1972 - I C 32.71

    Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises - Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
    Daraus folgt die grundsätzliche Gleichwertigkeit beider Prinzipien (vgl. Urteile vom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [BVerwGE 11, 136] und vom 14. Dezember 1972 - BVerwG I C 32.71 - [DÖV 1973, 417]; vgl. auch Ossenbühl, Die Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte, 1964, S. 79; Schmidt in DÖV 1972, 36).
  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 64.71

    Zuerkennung und Erfüllung von Hauptentschädigung - Vertrauensschutz bei Änderung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
    Das hat zur weiteren Folge, daß der Beklagte zwar - wegen der Änderung des Teilbescheides vom 27. Januar 1960 mit Jetztwirkung - die überzahlte Hauptentschädigung mit weiteren Zuerkennungsbeträgen aus dem gleichen Schadensereignis verrechnen kann (vgl. das Urteil vom 7. März 1974 - BVerwG III C 64.71 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 51 = ZLA 1974, 128] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 20.02.1975 - III C 72.73

    Rücknahme einer Schadensfeststellung - Anspruch auf Zuerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
    Nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts, wie sie der erkennende Senat unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Lastenausgleichsrechts entwickelt hat, überwiegt das Interesse des Begünstigten, wenn er im berechtigten Vertrauen auf den Bestand des die Begünstigung gewährenden Verwaltungsakts Vermögensdispositionen getroffen hat, deren Rückgängigmachung ihm nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG III C 19.68 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 34 = ZLA 1971, 45] und vom 20. Februar 1975 - BVerwG III C 72.73 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 55 = MDR 1975, 870 = ZLA 1975, 98] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
    Daraus folgt die grundsätzliche Gleichwertigkeit beider Prinzipien (vgl. Urteile vom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [BVerwGE 11, 136] und vom 14. Dezember 1972 - BVerwG I C 32.71 - [DÖV 1973, 417]; vgl. auch Ossenbühl, Die Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte, 1964, S. 79; Schmidt in DÖV 1972, 36).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    (b) Dass der Zeitfaktor, auch wenn diesem für sich allein keine eigenständige Bedeutung zukommt, im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen ist, weil die verstrichene Zeit neben anderen Umständen ein gewichtiger Beurteilungsfaktor dafür ist, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine nachträgliche Ungültigerklärung noch als rechtmäßig anzusehen ist, vgl. zur Frage der Bedeutung des Zeitablaufs bei der Rücknahme eines Verwaltungsakts gemäß § 48 VwVfG NRW: OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012, 11 A 1548/11, juris, sowie ferner BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976, III C 21.75, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57, hat der Fakultätsrat ebenfalls rechtsfehlerfrei in seine Ermessensentscheidung als Abwägungskriterium eingestellt.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976, III C 21.75, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57, m. w. N.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15

    Rücknahme der Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung

    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Grundsatz der Rechtssicherheit sind dabei grundsätzlich gleichwertig, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urteile vom 24.05.2012, a.a.O., und vom 20.01.1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57; Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 28).

    Die verstrichene Zeit hat zwar allein für sich gesehen keine eigenständige Bedeutung, ist aber ein wesentlicher Beurteilungsfaktor dafür, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalls eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.01.1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2017, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2014 - 11 A 2122/13 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme im Einzelfall; Vorliegen einer absoluten

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976 III C 21.75 , Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976 III C 21.75 , Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 11 A 2122/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheids durch Erwerb der Rechtsstellung als

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57.

  • OLG Brandenburg, 23.05.2013 - 1 Ws (Reha) 24/12

    Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der Kapitalentschädigung

    Soweit der Präsident des Landgerichts ...in seine Ermessensentscheidung das Verschweigen der Tätigkeit für das Ministerium für die Staatssicherheit bzw. entsprechende fehlerhafte Angaben eingestellt hat, hat dies für den staatlichen Anspruch auf Rückzahlung der Kapitalentschädigung gem. § 48 Bbg VwVfG wie auch auf Rückzahlung der so genannten Opferpension für die Vergangenheit entscheidende Bedeutung, wobei auch hier Aspekte der Unbilligkeit bei der Ermessensausübung einzustellen sind (für das Häftlingshilfegesetz (52 Jahre) vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. November 2012, 11 A 1548/11, zit. n. juris, dort Rdnr. 38 ff.; für das Lastenausgleichsrecht (11 Jahre) vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976, III C 21.75, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Fälle der Rücknahme rechtswidriger Veraltungsakte dem Zeitablauf allein keine eigenständige Bedeutung beigemessen, sondern ist davon ausgegangen, dass die verstrichene Zeit ein Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür sein kann, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1972, BVerwG III B 67.72 zum LAG; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976, BVerwG III C 21.75; vgl. auch E-VwVfG, BT-Drucks. 7/910, S. 71).

  • VG Köln, 30.07.2015 - 20 K 3942/13

    Berücksichtigung der Deutschkenntnisse im Rahmen der Aufnahme als Spätaussiedler

    Somit sind diese gegenläufigen Rechtsprinzipien, die wesentliche Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips sind und damit Verfassungsrang besitzen, grundsätzlich gleichwertig, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1976 - III C 21.75 - , Buchholz 427.3 zu § 335 a LAG zur Rechtslage vor Inkrafttreten des VwVfG.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall erheblich von den Fallgestaltungen, in denen ein rechtswidriger Verwaltungsakt bereits genutzt worden ist und zu einer Gewährung von Geldleistungen vor vielen Jahren geführt hat, auf die sich der Begünstigte eingestellt hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 08.11.2012 - 11 A 1548/11 - , juris; BVerwG, Urteile vom 20.01.1976 - III C 21.75 - Buchholz 4273 zu § 335 a LAG und vom 08.10.1981 - 3 C 36.81 - Buchholz 427.3 zu § 335 a LAG.

  • BVerwG, 18.03.1976 - 3 C 8.75

    Wiederaufnahmeverfahren - Fünfjahresfrist - Änderung der Schadensfeststellung -

    Letzteres hat der Senat bisher angenommen, wenn der betroffene Bürger im Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsakts Vermögensdispositionen getroffen hat und ihm deren Rückgängigmachung auch nicht mehr zuzumuten ist (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 21.75 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Auch unterliegt das Rücknahmerecht der Behörde - von besonderen Umständen abgesehen - nach der gegenwärtigen Rechtslage keiner Befristung (vgl. Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG III B 67.72 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 45], Urteil vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 21.75 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 2 M 41/22

    Widerruf einer naturschutzrechtlichen Bodenabbaugenehmigung für den Rückbau der

    Zwar wird für die Entscheidung über die Rücknahme eines Verwaltungsakts angenommen, dass der Zeitraum, der seit dem Erlass des Verwaltungsakts bis zur Rücknahmeentscheidung vergangen ist, im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976 - III C 21.75 - BeckRS 1976, 31284161; OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012 - 11 A 1548/11 - juris Rn. 57).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 27.84

    Lastenausgleichsrecht - Vertrauensschutz - Geldleistung - Rücknahme eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG 3 C 19.68 -, vom 15. Juni 1972 - BVerwG 3 C 32.70 -, vom 7. März 1974 - BVerwG 3 C 64.71 -, vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 40.74 -, vom 20. Februar 1975 - BVerwG 3 C 72.73 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 21.75 - sowie Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG 3 B 67.72 -, sämtlich abgedruckt in Buchholz 427.3 § 335 a unter den Nrn. 34, 44, 51, 54, 55, 57 und 45; ferner Urteile vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 -, vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 64.77 - und vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 70.77 - abgedruckt in Buchholz 427.3 § 335 a Nrn. 60 und 61 sowie Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 41) setzt ein solches Recht des Betroffenen auf Vertrauensschutz zunächst voraus, daß die Gründe für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nicht in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallen, daß er auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes vertraut hat und unter den gegebenen Umständen auch vertrauen dürfte und daß er im Vertrauen auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er anderenfalls nicht getroffen haben würde.
  • BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt - Berichtigung

    Damit hat es verkannt, daß der Zeitablauf nur ein - wenngleich auch nicht unbedeutender - Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür ist, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine Rücknahme noch zulässig ist (vgl. Urteil vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 21.75 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 57]. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht außer acht gelassen, daß auch bei einer Vermögensdisposition des Betroffenen, die dieser im Vertrauen auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit eines fehlerhaften Verwaltungsakts getroffen hat, ein Recht auf Vertrauensschutz nur besteht, wenn dem Betroffenen die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr einer empfangenen Leistung nicht zuzumuten ist, und daß es für die Frage der Zumutbarkeit von Bedeutung ist, wie die Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse des Betroffenen beschaffen sind und welche Folgen die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr der empfangenen Leistung für den Betroffenen nach sich ziehen würde (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 70.77 - [Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 41 = ZLA 1979, 36]).
  • BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77

    Teilbescheid über die einheitliche Schadensfeststellung eines Ausgleichsamtes zu

  • VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 6897/16

    Rücknahme der Einbeziehung des Enkels eines Spätaussiedlers in den

  • BVerwG, 20.08.1986 - 3 B 55.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versagung des

  • BVerwG, 24.10.1986 - 3 B 36.86

    Versagung von Vertrauensschutz - Rückforderung - Vorabentscheidung - Rücknahme

  • BGH, 02.12.1980 - KVR 3/80

    Rabattkartell - Freistellung

  • BVerwG, 23.03.1978 - 3 B 75.76
  • BVerwG, 27.08.1980 - 3 B 75.79

    Anforderung an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 B 79.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rücknahme eines

  • BVerwG, 18.10.1978 - 3 B 20.78
  • BVerwG, 21.10.1977 - 3 B 34.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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