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   BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69   

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BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69 (https://dejure.org/1971,333)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1971 - III C 78.69 (https://dejure.org/1971,333)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1971 - III C 78.69 (https://dejure.org/1971,333)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 320
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.01.1970 - III C 148.68

    Freie Verfügung eines Verfolgten über den Kaufpreis für ein Grundstück -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69
    Die materielle Beweislast dafür, daß der aus Anlaß der Entziehung tatsächlich entrichtete Kaufpreis in die "freie Verfügung" des Verfolgten gelangt ist, trägt der Erwerber; tritt er im Feststellungsverfahren nicht in Erscheinung, so trägt sie der Ausgleichsfonds (Bestätigung von BVerwG III C 148.68 - Urteil vom 15. Januar 1970 - [Buchholz 427.207 § 6 der 7. FeststellungsDV Nr. [xxxxx]].

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG III C 148.68 - (Buchholz 427.207 § 6 der 7. FeststellungsDV Nr. 5) dahin erkannt, daß Unklarheiten darüber, in welchem Umfang der tatsächlich entrichtete Kaufpreis in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt ist, zu Lasten der Ausgleichsbehörden gehen.

  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69
    Bestätigung der mit BVerwG III C 123.69 eingeleiteten Rechtsprechung zu der Frage, wann ein Kaufpreis in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt ist.

    In seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - hat der Senat zu § 8 Abs. 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV folgendes entschieden:.

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    c) Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsvorgänger der Kläger den Kaufpreis zu ihrer freien Verfügung erhalten haben, ist von den Definitionen zum Begriff "freie Verfügung" im Zusammenhang mit den Vorschriften der 7. Feststellungs-DV in der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteile vom 12. November 1970 III C 123.69 BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 208 der 7. FeststellungsDV Nr. 3 S. 1 und vom 11. März 1971 III C 78.69 BVerwGE 37, 320 = Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 10 ) auszugehen, wonach die freie Verfügung über den Kaufpreis dann anzunehmen ist, wenn der Verfolgte "nach Erhalt des Kaufpreises tatsächlich darüber dadurch disponiert hat, daß er Gegenstände mit diesen Mitteln erworben, Verbindlichkeiten getilgt oder sich in sonstiger Weise am Wirtschaftverkehr beteiligt hat".
  • BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71

    Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im

    Insoweit bedarf es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [BVerwGE 36, 277 = ZLA 1971, 28] und vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [BVerwGE 37, 320 [BVerwG 11.03.1971 - III C 78/69] = ZLA 1971, 127]) der Feststellung weiterer tatsächlicher Einzelheiten, die den Schluß rechtfertigen, daß dieser Teil des Kaufpreises in die freie Verfügung der Verfolgten gelangt ist.

    Die Folgen etwaiger Unaufklärbarkeit hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit die Gegenleistung in die freie Verfügung der Verfolgten gelangt ist, hat der Erwerber des entzogenen Wirtschaftsgutes zu tragen (Urteil von 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [BVerwGE 37, 320 [BVerwG 11.03.1971 - III C 78/69]/326].).

  • BVerwG, 05.07.1973 - III C 50.72

    Anspruch auf lastenausgleichsrechtliche Feststellung eines Schadens an einem

    Der Begriff "freie Verfügung" kann deshalb nur einheitlich ausgelegt werden (Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [BVerwGE 37, 320 [BVerwG 11.03.1971 - III C 78/69] = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 5]).

    Es ist zwar richtig, daß entweder der Erwerber oder - wenn dieser sich am Verfahren nicht beteiligt - das Ausgleichsamt die materielle Beweislast dafür trägt, daß ein Kaufpreisbetrag in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG III C 148.68 - [a.a.O.]; Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 48.69 - [BVerwGE 36, 121]; Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [BVerwGE 37, 320 [BVerwG 11.03.1971 - III C 78/69]]).

  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 49.72
    Auch wenn der Zeuge etwa bekundete, daß der Barkaufpreis auf ein gesperrtes Konto der Verkäuferin eingezahlt worden sei, wäre die Annahme, daß der Kaufpreis in ihre freie Verfügung gelangt sei, noch nicht ganz ausgeschlossen, wenn z.B. nachgewieser, würde, daß die entsprechenden Beträge freigegeben und mit ihnen zur Lebensführung erforderliche Wirtschaftsguter von der Verkäuferin erworben (vgl. Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [BVerwGE 36, 277] und vom 11. März 1971 - BVerwG III C 70.69 - [BVerwGE 37, 320 [BVerwG 11.03.1971 - III C 78/69]]) oder wenn diese Beträge, wie mit der Revision vorgetragen, zur Finanzierung der Auswanderung ihrer Kinder verwandt worden sind.

    Kommt es danach noch auf die Frage an, ob der Barkauf preis in die freie Verfügung der Verkäuferin gelangt ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung), und läßt sich hierzu trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel, also auch der gerichtlichen Vernehmung des Maklers E. keine Klärung erreichen, so müßte allerdings die Klägerin die Folgen der materiellen Beweislast (Feststellungslast) tragen (Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [BVerwGE 37, 320 [BVerwG 11.03.1971 - III C 78/69] = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 5]).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    c) Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsvorgänger der Kläger den Kaufpreis zu ihrer freien Verfügung erhalten haben, ist von den Definitionen zum Begriff "freie Verfügung" im Zusammenhang mit den Vorschriften der 7. FeststellungsDV in der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteile vom 12. November 1970 BVerwG III C 123.69 BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 208 der 7. FeststellungsDV Nr. 3 S. 1 und vom 11. März 1971 BVerwG III C 78.69 BVerwGE 37, 320 = Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 10 ) auszugehen, wonach die freie Verfügung über den Kaufpreis dann anzunehmen ist, wenn der Verfolgte "nach Erhalt des Kaufpreises tatsächlich darüber dadurch disponiert hat, daß er Gegenstände mit diesen Mitteln erworben, Verbindlichkeiten getilgt oder sich in sonstiger Weise am Wirtschaftsverkehr beteiligt hat".
  • BVerwG, 18.09.1974 - III B 30.73

    Freie Verfügungsgewalt des Veräußerers über einen auf ein nicht gesperrtes Konto

    Die Frage, inwieweit der an einen Verfolgten entrichtete Kaufpreis, der nicht in der Übernahme von Verbindlichkeiten bestand, in dessen freie Verfügung gelangt ist, läßt sich jedenfalls in Fällen vorliegender Art, in denen die Entziehung vor dem 14. Mai 1938 geschehen ist (vgl. Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [BVerwGE 37, 320 [BVerwG 11.03.1971 - III C 78/69] = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 5]), nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen.

    Er hat außerdem entschieden, daß der Erwerber die materielle Beweislast dafür trägt, ob und in welcher Höhe der aus Anlaß der Entziehung tatsächlich entrichtete Kaufpreis in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt ist (Urteil vom 11. März 1971 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    c) Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsvorgänger der Kläger den Kaufpreis zu ihrer freien Verfügung erhalten haben, ist von den Definitionen zum Begriff "freie Verfügung" im Zusammenhang mit den Vorschriften der 7. FeststellungsDV in der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteile vom 12. November 1970 BVerwG III C 123.69 BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 der 7. FeststellungsDV Nr. 3 S. 1 und vom 11. März 1971 BVerwG III C 78.69 BVerwGE 37, 320 = Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 10 ) auszugehen, wonach die freie Verfügung über den Kaufpreis dann anzunehmen ist, wenn der Verfolgte "nach Erhalt des Kaufpreises tatsächlich darüber dadurch disponiert hat, daß er Gegenstände mit diesen Mitteln erworben, Verbindlichkeiten getilgt oder sich in sonstiger Weise am Wirtschaftsverkehr beteiligt hat".
  • KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07

    Sittenwidrige Schädigung: Einräumung eines Nießbrauchs an einem

    Bei einem Verkauf im Oktober 1938, mithin zu einem Zeitpunkt, in der die spätestens nach Verkündung der sogenannten "Nürnberger Rassegesetze" bestehende erhebliche Zwangslage für jüdische Mitbürger, die sich seither weiterhin stetig verschärft hatte, und 1938 nochmals deutlich beispielsweise durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26.04.1938 (RGBl. 1938 I S. 414), die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit vom 12.11.1938 (RGBl. 1938 I S. 1579), die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 24. November 1938 (RGBl. 1938 I S. 1709) sowie dazu erlassene Verordnungen verschlimmert worden ist, bedurfte es schon außergewöhnlicher Umstände, um zu diesem Zeitpunkt ausnahmsweise eine freie Verfügung des jüdischen Veräußerers über die Gegenleistung annehmen zu können, wobei die Beweislast bei den aus dem Verkauf Begünstigten lag (vgl. BVerwGE 37, 320).
  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

    BVerwG, Urt. v. 11. März 1971 - III C 78.69 - BVerwGE 37, 320.
  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 3.73

    Sperrkonto - Transfer ins Ausland - Kaufentgelt - Transfergeschäft

    Zum Begriff der "freien Verfügung des Verfolgten", wie er in §§ 6 Abs. 2 und 8 Abs. 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV verwendet und einheitlich ausgelegt werden muß (Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [BVerwGE 37, 320 [BVerwG 11.03.1971 - III C 78/69] = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 5]), hat der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - (BVerwGE 36, 277 = Buchholz a.a.O. Nr. 3) grundsätzlich ausgeführt: Eine Regelung dahin, wann ein Kaufpreis oder Kaufpreisanteil als in die "freie Verfügung" des Verfolgten gelangt ist, enthält weder die 7. FeststellungsDV, noch läßt sich zu dieser Frage unmittelbar etwas aus den Ermächtigungsnormen (§ 359 LAG, § 11 a FG) entnehmen.
  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72

    Schadensfeststellung an dem Betriebsvermögen der Privatklinik einer

  • BVerwG, 24.01.1980 - 3 B 43.79

    Entziehung von Vermögensgegenständen - Vermutung für den Eintritt eines

  • BVerwG, 10.01.1974 - III C 13.72

    Anspruch auf Zahlung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen wegen

  • BVerwG, 22.10.1974 - III B 36.74

    Zulassung einer Revision wegen Divergenz

  • BVerwG, 19.09.1972 - III B 11.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1970 - III C 78.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,4937
BVerwG, 06.02.1970 - III C 78.69 (https://dejure.org/1970,4937)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1970 - III C 78.69 (https://dejure.org/1970,4937)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1970 - III C 78.69 (https://dejure.org/1970,4937)
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