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   BFH, 22.09.2011 - III R 14/09   

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https://dejure.org/2011,8272
BFH, 22.09.2011 - III R 14/09 (https://dejure.org/2011,8272)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2011 - III R 14/09 (https://dejure.org/2011,8272)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2011 - III R 14/09 (https://dejure.org/2011,8272)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • openjur.de

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG 2005 § 2, InvZulG 2010 § 3 Abs 1 S 2, GG Art 19 Abs 4
    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • Bundesfinanzhof

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 InvZulG 2005, § 3 Abs 1 S 2 InvZulG 2010, Art 19 Abs 4 GG
    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • rewis.io

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • ra.de
  • rewis.io

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 2005 § 2
    Investitionszulagenbegünstigung für eine Abfälle aufarbeitende und Brennstoffe produzierende Anlage bei Einstufung als Recyclingbetrieb durch das Statistische Landesamt

  • datenbank.nwb.de

    Begriff des verarbeitenden Gewerbes bestimmt sich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Investitionszulagenbegünstigung für eine Abfälle aufarbeitende und Brennstoffe produzierende Anlage bei Einstufung als Recyclingbetrieb durch das Statistische Landesamt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 14/09
    NV: Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes bestimmt sich --auch vor Inkrafttreten des § 3 Abs. 1 S. 2 InvZulG 2010-- nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation der Wirtschaftszweige; dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 2011 1 BvR 857/07, HFR 2011, 903).

    Dies führt indes nicht zu einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG), denn es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs durch gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder untergesetzliche Regelwerke erfolgt oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 31. Mai 2011  1 BvR 857/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 903, unter B.I.2.b).

    Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist auch die sich aus den regelmäßigen Überarbeitungen der statistischen Klassifikationen ergebende Dynamik (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 903, unter B.I.3.c und 3.d), aufgrund derer sich die Zuordnung von Tätigkeiten zu einem Wirtschaftszweig ändern kann.

    Die Entscheidungsbefugnis liegt aber in jedem Fall beim Gericht, das eine fehlerhafte statistische Einordnung nicht übernehmen darf, da eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf offensichtliche Fehler der Statistikämter den individuellen Rechtsschutz in einer mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unvereinbaren Weise schmälern würde (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 903).

    Diese Begründung ist nach dem Beschluss des BVerfG in HFR 2011, 903 nicht mehr tragfähig.

  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Der Senat hält aber an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht auch für frühere Gesetzesfassungen nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden WZ bestimmt, im Streitfall also nach der WZ 2003 und der WZ 93. Die Gerichte haben hierbei die Einordnung eines Betriebs in eine Kategorie der WZ unabhängig von der Einordnung durch die Statistikbehörde zu prüfen und gegebenenfalls selbst vorzunehmen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 12 ff.; vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451, Rz 12 ff.; vom 22. Dezember 2011 III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654, Rz 10 ff.; vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86, Rz 13 f.; vom 16. Juli 2015 III R 34/14, BFH/NV 2016, 64, Rz 11 f., und vom 14. April 2016 III R 10/15, BFH/NV 2016, 1493, Rz 18 f., m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07

    Investitionszulage: keine Übernahme einer fehlerhaften Einordnung eines Betriebs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (beispielhaft Urteil vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451) bestimmt sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht auch für frühere Gesetzesfassungen nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation bestimmt.

    b) In einem Rechtsstreit über die Frage, ob ein Betrieb zum verarbeitenden Gewerbe, hier nach Abschn. D der WZ 2003 gehört, haben die Finanzgerichte die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen festzustellen und zu würdigen und können hierbei auf das Expertenwissen der Statistikämter zurückgreifen, dürfen aber eine fehlerhafte statistische Einordnung nicht übernehmen (BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451).

  • BFH, 27.04.2017 - III R 21/14

    Investitionszulage: Verlegung von Erdwärmesonden - Revisionsbegründung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Senatsurteile vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 12 ff.), vom 22. September 2011 III R 14/09 (BFH/NV 2012, 451, Rz 12 ff.), vom 22. Dezember 2011 III R 1/10 (BFH/NV 2012, 1654, Rz 10 ff.), vom 26. Juli 2012 III R 43/11 (BFH/NV 2013, 86, Rz 13 f.), vom 16. Juli 2015 III R 34/14 (BFH/NV 2016, 64, Rz 11 f.) und vom 14. April 2016 III R 10/15 (BFH/NV 2016, 1493, Rz 18 f., m.w.N.) Bezug genommen.
  • FG Thüringen, 23.07.2009 - 2 K 461/07

    Investitionszulage: Bindung des FA an die Einordnung eines Betriebes in die

    Denn ansonsten wäre die Überprüfung der Einordnung durch die Finanzämter und Finanzgerichte immer eine Vollprüfung, was mit der Einschränkung der Prüfungskompetenz auf "offensichtlich falsche Ergebnisse" unvereinbar wäre (vgl. hierzu Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.01.2009 1 K 1137/07, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 871; Revision eingelegt: BFH III R 14/09).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04

    Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische

    Zwar hat sie nach Auffassung des BFH nicht die Qualität eines Grundlagenbescheides i.S. des § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (AO 1977) (a.A.: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Zwischenurteil vom 22. Januar 2009, 1 K 1137/07, EFG 2009, 871; Revision III R 14/09), sie ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH jedoch von den Finanzämtern in aller Regel bei der Entscheidung über die Gewährung der Investitionszulage zu übernehmen, soweit sie nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 26.11.2009 - 1 K 1827/07

    Berechtigung der Finanzverwaltung zur Einordnung des Wirtschaftszweiges bei der

    Der Senat teilt insoweit nicht die Auffassung des Finanzgerichts des Landes Sachsen Anhalt (Urteil vom 22. Januar 2009 1 K 1137/07, EFG 2009, 871, Revision eingelegt, Az. des BFH: III R 14/09), dass es sich bei der Einordnung durch das Statistische Landesamt um einen Grundlagenbescheid im Sinne von § 171 Abs. 10 AO handelt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2012 - 1 K 1571/10

    Investitionszulagenrechtliche Klassifikation eines Betriebs als Forstwirtschaft

    a) Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (beispielhaft BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451), auch wenn der Gesetzgeber die Maßgeblichkeit der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige erstmals durch § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2010 ausdrücklich angeordnet hat.
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12

    Investitionszulagenbegünstigte Einordnung eines Recyclingunternehmens -

    Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (beispielhaft BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451), auch wenn der Gesetzgeber die Maßgeblichkeit der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige erstmals durch § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2010 ausdrücklich angeordnet hat.
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