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   BFH, 25.09.2008 - III R 16/06   

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https://dejure.org/2008,17453
BFH, 25.09.2008 - III R 16/06 (https://dejure.org/2008,17453)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2008 - III R 16/06 (https://dejure.org/2008,17453)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2008 - III R 16/06 (https://dejure.org/2008,17453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ermessensreduzierung auf Null bei Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des Sozialleistungsträgers

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 74 Abs. 1; ; SGB X § 104

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des Sozialleistungsträgers von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes; Auszahlung des Kindergeldes an das Kind selbst wegen des Nichterhalts von Unterhaltsleistungen durch den noch lebenden Elternteil

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1, EStG § 74 Abs 5, EStG § 74 Abs 2, AO 1977 § 5, FGO § 102 S 1, BGB § 1603 Abs 1, SGB X § 104
    Abzweigung; Antrag; Ermessen; Erstattung; Kindergeld; Sozialhilfeträger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 13/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl auch bei

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - III R 16/06
    Wird das Kindergeld dagegen aufgrund eines Abzweigungsantrags an das Kind ausgezahlt, weil der anspruchsberechtigte Elternteil keinen Unterhalt leistet oder leisten kann, ist das Kindergeld Einkommen des Kindes (Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. März 2008 B 11b AS 13/06 R, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2008, 1527) und für dessen Unterhalt und Ausbildung bestimmt.
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - III R 16/06
    Denn im Streitfall ist das Ermessen so weit eingeengt, dass nur die Abzweigung an die Beigeladene vertretbar erscheint --sog. Ermessensreduzierung auf Null-- (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).
  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - III R 16/06
    Es gehört bei Auszahlung an den anspruchsberechtigten Elternteil zu dessen Einkommen (Senatsurteil vom 17. April 2008 III R 33/05, BFH/NV 2008, 1577) und ist schon deshalb keine mit den Jugendhilfeleistungen für das volljährige Kind zweckidentische Leistung.
  • FG Brandenburg, 08.12.2005 - 6 K 2516/02

    Keine Auslegung eines Antrags auf Auszahlung von Kindergeld als Antrag auf

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - III R 16/06
    Das Finanzgericht (FG) hob den Abzweigungsbescheid und die Einspruchsentscheidung durch Urteil vom 8. Dezember 2005 6 K 2516/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 907) auf, weil die Beigeladene einen eindeutig als Erstattung bezeichneten Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes gestellt und auch nur dessen Voraussetzungen dargelegt habe.
  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - III R 16/06
    Nach der Rechtsprechung ist zwar bei der Ermessensentscheidung über die Höhe der Abzweigung zu prüfen, ob dem Kindergeldberechtigten, auch wenn er mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist, Unterhaltsaufwendungen für den Umgang mit dem Kind zumindest in Form von Sachleistungen entstanden sind (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2001 - VI B 272/99

    Abzweigung - Erstattungsanspruch - Jugendhilfe - Einkommensteuer - Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - III R 16/06
    Wird ausdrücklich ein Antrag auf Erstattung gestellt, schließt dies nicht aus, dem Begehren auf Auszahlung des Kindergeldes durch eine Abzweigung nachzukommen (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2001 VI B 272/99, BFH/NV 2001, 898).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - III R 16/06
    Ist der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig, kann das nach § 66 Abs. 1 EStG für ein Kind festgesetzte Kindergeld an die Stelle ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt --§ 74 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Satz 1 bis 3 EStG-- (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/09

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von

    Für den Fall, dass ein Sozialleistungsträger das Begehren auf Auszahlung des zugunsten des Berechtigten festgesetzten Kindergelds erhebt, die Anspruchsgrundlage für dieses Begehren jedoch nicht eindeutig oder unzutreffend darlegt, hat der Senat bereits entschieden, dass im Wege der Auslegung zu ermitteln ist, ob eine Abzweigung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG oder eine Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG begehrt wird (vgl. Urteil vom 25. September 2008 III R 16/06, BFH/NV 2009, 164).
  • FG Nürnberg, 26.11.2013 - 5 K 1008/11

    Abzweigung von Kindergeld an den dem behinderten Kind Sozialhilfe gewährenden

    Wird ausdrücklich ein Antrag auf Erstattung gestellt, schließt dies nicht aus, dem Begehren auf Auszahlung des Kindergeldes durch eine Abzweigung nachzukommen (vgl. BFH-Urteile vom 25.09.2008 III R 16/06, BFH/NV 2009, 164 und vom 19.04.2012 III R 85/09, BStBl. II 2013, 19).

    Im Streitfall wäre das Ermessen der Beklagten daher so weit eingeengt, dass nur die Ablehnung der Abzweigung an den Beigeladenen vertretbar erscheint -â??sog. Ermessensreduzierung auf Null- (vgl. BFH-Urteil vom 25.09.2008 III R 16/06, a.a.O. mit weiterem Nachweis zur Rspr.).

  • FG Köln, 30.03.2022 - 5 K 1464/21

    Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch eines Steuerpflichtigen auf

    Sie tritt ein, wenn durch die Sachlage des Einzelfalls die Ermessensgrenzen ausnahmsweise so eingeengt sind, dass nur eine bestimmte Entscheidung (etwa der begehrte Billigkeitserweis) ermessensgerecht ist, während jede andere notwendig zu einem Ermessensfehler führte, mit der Folge, dass das Gericht in einem solchen Fall sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Behörde zu setzen und die versagte Billigkeitsmaßnahme selbst zu gewähren hat (BFH v. 27.9.2001 - X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, v. 10.10.2001 - XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201, v. 4.7.1972 - VII R 103/69, BFHE 106, 268, BStBl II 1972, 806, v. 11.10.2017 - IX R 2/17, BFH/NV 2018, 322; vgl. ferner BFH v. 17.2.2004 - VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130 sowie v. 25.9.2008 - III R 16/06, BFH/NV 2009, 164, jeweils für die Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers; BFH v. 24.3.1998 - I R 20/94, BFHE 185, 451, BStBl II 1999, 272: Zustimmung zur Bilanzänderung; vgl. auch GmS-OGB v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603 [606, 609 f.]; ferner Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Tz. 75 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11

    Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht

    Wird das Kindergeld dagegen aufgrund eines Abzweigungsantrags an das Kind ausgezahlt, weil der anspruchsberechtigte Elternteil keinen Unterhalt leistet oder leisten kann, ist das Kindergeld Einkommen des Kindes und für dessen Unterhalt und Ausbildung bestimmt (BFH-Urteil vom 25. September 2008 III R 16/06, BFH/NV 2009, 164).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06

    Abzweigung von Kindergeld; Keine Klagebefugnis und kein berechtigtes Interesse

    Dies bedeutet indes nur, dass die Familienkasse auch ohne ausdrücklichen Antrag prüfen kann, ob ggf. eine Abzweigung vorzunehmen ist [BFH, Urteil vom 25. September 2008 - III R 16/06 - BFH/NV 2009, S. 164; Treiber, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, Stand: Mai 2009, § 74 EStG RdNr. 31; anders (schriftlicher Antrag erforderlich): Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes - DA-FamEStG -, Stand: August 2004 (BStBl. I 2004, S. 743), Ziffer 74.1.1 Abs. 2 Satz 1 und Ziffer 74.1.1 Abs. 3 Satz 1 der Neufassung der DA-FamEStG, Stand: Januar 2009 (BStBl. I 2009, S. 1030)].
  • FG München, 02.07.2012 - 7 K 2320/11

    Regelmäßig keine Abzweigung des Kindergeldes bei Aufnahme des behinderten Kindes

    Im Falle des § 74 Abs. 1 EStG hat die Familienkasse bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Abzweigung des Kindergelds an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten tatsächlich erfolgt (ständ. Rspr., vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 2008 III R 16/06, BFH/NV 2009, 164; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 6 K 1824/11

    Grundsätzlich keine Abzweigung des Kindergeldes bei Aufnahme des behinderten

    Gemäß § 74 Abs. 1 EStG hat die Familienkasse bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Abzweigung des Kindergelds an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten tatsächlich erfolgt (vgl. etwa BFH-Urteile vom 28. September 2008 III R 16/06, BFH/NV 2009, 164 und vom 9. Februar 2009 III R 37/07 , BFHE 224, 290 , BStBl II 2009, 928 ).
  • FG München, 26.06.2013 - 10 K 2450/11

    Abzweigung von Kindergeld ermessensfehlerhaft, wenn Verwaltungsrichtlinien

    a) Nach § 74 Abs. 1 EStG hat die FK bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Abzweigung des Kindergelds an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten tatsächlich erfolgt (ständ. Rspr., vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 2008 III R 16/06, BFH/NV 2009, 164; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).
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