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BFH, 30.10.1981 - III R 164/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 13.08.1975 - VI R 164/71
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Zugesagte Altersversorgung - Verlust der …
Auszug aus BFH, 30.10.1981 - III R 164/80
NV: Der Umstand, daß ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im Anstellungsvertrag der Höhe nach festgelegt ist, schließt nicht von vornherein die Annahme aus, daß es sich bei der späteren Zahlung aufgrund einer wegen Kündigung erfolgten Vereinbarung um eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (Ausführung zur Begriffsbestimmung) handelt (vgl. BFH-Urteil vom 13.8.1975 VI R 164/71), insbesondere dann nicht, wenn es um den Verlust einer auf Dauer angelegten und von allen Beteiligten als Lebensstellung angesehenen Anstellung geht.
- FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 3 K 7318/00
Entlassungsabfindung; Tarifbegünstigung; Anstellungsvertrag; …
Demzufolge kommt es für das Tatbestandsmerkmal der neuen Rechtsgrundlage nicht darauf an, ob die Entschädigungsregelung bereits im Anstellungsvertrag oder erst später getroffen worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 30.10.1981 III R 164/80 nicht amtlich veröffentlicht; Urteil des BFH vom 13.8.1975 VI R 164/71, Bundessteuerblatt -BStBl. II 1976, 38; Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 18.12.1998 IV A 5 - S 2290-18/98 BStBl. I 1998, 1512, Tz.I.3).Vom wirtschaftlichen Ergebnis her betrachtet wäre es auch unverständlich, die Zubilligung des ermäßigten Steuersatzes für eine Schadensersatzleistung davon abhängig zu machen, ob die Höhe der Ersatzleistung im Anstellungsvertrag festgelegt oder erst anlässlich der Abfindungsvereinbarung ausgehandelt wird (ebenso BFH vom 30.10.1981 III R 164/80, a.a.O.).