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   BFH, 25.06.1976 - III R 167/73   

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BFH, 25.06.1976 - III R 167/73 (https://dejure.org/1976,67)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1976 - III R 167/73 (https://dejure.org/1976,67)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1976 - III R 167/73 (https://dejure.org/1976,67)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung einer Ferienwohnung - Gewerbebetrieb - Regelmäßigkeit der Vermietung - Einheitliche Wohnanlage - Werbung - Verwaltung - Anspruch auf Prozeßzinsen - Investitionszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb begründet; keine Prozeßzinsen im Rechtsstreit um Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 336
  • NJW 1976, 1863
  • DB 1976, 1893
  • BStBl II 1976, 728
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.03.1973 - VI R 91/69

    Gewährung von Wohnungsbauprämie - Rechtsstreitigkeiten vor Steuergerichten -

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Allerdings hat der VI. Senat des BFH mit Urteil vom 16. März 1973 VI R 91/69 (BFHE 109, 161, BStBl II 1973, 550) unter Aufgabe.

    Die Vorschrift des § 3 Abs. 6 InvZulG, wonach der Erste und Zweite Teil der Reichsabgabenordnung, das StAnpG und das StSäumG entsprechend anzuwenden sind, läßt den von der Entscheidung VI R 91/69 gezogenen Schluß für die Investitionszulage nicht zu.

    Der Senat verkennt nicht, daß die Entscheidung VI R 91/69 auch auf das Argument gestützt wird, der Anspruch des Sparers auf Gewährung einer Wohnungsbau-Prämie dürfe für die Verzinsung nicht anders behandelt werden als der Anspruch des Staates auf Rückzahlung einer zu Unrecht gezahlten Prämie.

    Die rechtspolitische Erwägung mag zwar die Rechtsauffassung des Urteils VI R 91/69 mit stützen, der erkennende Senat kann aber nicht auf diese Erwägung allein einen Anspruch auf Prozeßzinsen gründen, weil er sonst in unzulässiger Weise in die Befugnisse des Gesetzgebers eingreifen würde.

  • BFH, 18.01.1973 - IV R 196/71

    Betrieb eines Arbeiterwohnheims im allgemeinen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Vermietung von Grundstücken oder Grundstücksteilen dann als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn besondere Umstände hinzutreten, die der Betätigung des Vermieters als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr verleihen (vgl. Entscheidung vom 18. Januar 1973 IV R 196/71, BFHE 109, 194, BStBl II 1973, 561).

    Als solche Besonderheiten wurden ein aus der Natur des zu vermietenden Objektes sich ergebender häufiger Mieterwechsel und die Entfaltung von Reklametätigkeit angesehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366 [373], BStBl III 1964, 364, und IV R 196/71).

  • BFH, 19.02.1976 - V R 132/71

    Erstattung aus Billigkeitsgründen - Verzinsung des Anspruchs

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Denn er hat mit Urteil vom 19. Februar 1976 V R 132/71 (BFHE 118, 415, BStBl II 1976, 497) entschieden, daß ein vor den Gerichten erstrittener Anspruch auf Steuererstattung aus Billigkeitsgründen nicht nach § 111 FGO für die Zeit ab der Rechtshängigkeit zu verzinsen sei.
  • BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U

    Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Er braucht wegen der Abweichung von dem Urteil VIII R 233/73 weder den Großen Senat anzurufen noch die Zustimmung des VIII. Senats einzuholen, weil er inzwischen für die Entscheidung über Investitionszulagesachen ausschließlich zuständig geworden ist (vgl. BFH-Entscheidung vom 11. Mai 1962 VI 55/61 U, BFHE 75, 112, BStBl III 1962, 310).
  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72

    Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung -

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Entscheidend ist nur, daß diese Leistungen für die Klägerin als Auftraggeber erbracht werden (BFH-Entscheidung vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239).
  • BFH, 17.01.1961 - I 53/60 S

    Einordnung einer Vermietung von Räumen in grösseren Bürohäusern als

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Solche Umstände hat die Rechtsprechung zum Teil in bestimmten, ins Gewicht fallenden Sonderleistungen des Vermieters gegenüber dem Mieter gesehen, die bei der Vermietung von Räumen nicht üblich sind, wie z. B. die Reinigung und Instandhaltung vermieteter gewerblicher Räume durch den Vermieter (vgl. BFH-Entscheidung vom 17. Januar 1961 I 53/60 S, BFHE 72, 637, BStBl III 1961, 233).
  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 150/70

    Begriffsbestimmung des Bauherrn - Beurteilung der Bauherrneigenschaft -

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Soweit hieraus in der Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht (vgl. BFH-Entscheidung vom 15. März 1973 VIII R 150/70, BFHE 109, 257, BStBl II 1973, 593) und zum Grunderwerbsteuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 4. September 1974 II R 112/69 und II R 119/73, BFHE 113, 545 und 480, BStBl II 1975, 89 und 91) Bedenken gegen die Bauherrneigenschaft hergeleitet wurden, ist der Senat der Auffassung, daß sie unter Berücksichtigung des in § 1 InvZulG zum Ausdruck kommenden Förderungsgedanken auf die Investitionszulage nicht ohne weiteres übertragen werden können.
  • BFH, 04.09.1974 - II R 112/69

    Eigentumswohnung - Miteigentumsanteil - Unbebautes Grundstück - Herstellung -

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Soweit hieraus in der Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht (vgl. BFH-Entscheidung vom 15. März 1973 VIII R 150/70, BFHE 109, 257, BStBl II 1973, 593) und zum Grunderwerbsteuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 4. September 1974 II R 112/69 und II R 119/73, BFHE 113, 545 und 480, BStBl II 1975, 89 und 91) Bedenken gegen die Bauherrneigenschaft hergeleitet wurden, ist der Senat der Auffassung, daß sie unter Berücksichtigung des in § 1 InvZulG zum Ausdruck kommenden Förderungsgedanken auf die Investitionszulage nicht ohne weiteres übertragen werden können.
  • BFH, 13.03.1969 - IV R 132/68

    Gewerbliche Natur von Landverkäufen bei Verpflichtung eines Eigentümers gegenüber

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Ohne Bedeutung für die Wertung der Vermietungstätigkeit der Klägerin ist auch, daß der Dritte die für sie übernommenen Aufgaben eigengewerblich erledigt (BFH-Entscheidung vom 13. März 1969 IV R 132/68, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483).
  • BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S

    Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 25.06.1976 - III R 167/73
    Als solche Besonderheiten wurden ein aus der Natur des zu vermietenden Objektes sich ergebender häufiger Mieterwechsel und die Entfaltung von Reklametätigkeit angesehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366 [373], BStBl III 1964, 364, und IV R 196/71).
  • BFH, 04.09.1974 - II R 119/73

    Miteigentumsanteil - Unbebautes Grundstück - Herstellung von Gewerberäumen -

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

    Wegen der spezifisch ordnungsrechtlichen Zielsetzung des Gewerberechts müssen demgegenüber etwa abweichende Grundsätze und gerichtliche Erkenntnisse in anderen Rechtsbereichen zur Abgrenzung von gewerblicher Tätigkeit und Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens im gegebenen Zusammenhang zurücktreten (vgl. z.B. Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 -, BVerwGE 90, 140 [BVerwG 29.04.1992 - 4 C 43/89] = Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 10 S. 11 = GewArch 1992, 446 ; ferner BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - VII ZR 97/78 -, GewArch 1979, 303; BFH, Urteile vom 25. Juni 1976 - III R 167/73 -, NJW 1976, 1863, und vom 28. Juni 1984 - IV R 150/82 -, HFR 1984, 525 = BStBl. II 1985, 211).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    a) Die Rechtsprechung hat die Vermietung auch nur einer Ferienwohnung vor allem dann als gewerblich angesehen, wenn diese in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; in BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211; vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383).

    Die geforderte Vergleichbarkeit mit einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen (Hotel) liegt vor allem dann vor, wenn die Wohnungen wie Hotel- oder Pensionsräume ausgestattet sind, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird und sie hotelmäßig angeboten, d.h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich zudem in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt, und zwar auch dann, wenn Buchungen nicht vorliegen (BFH-Urteile in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383).

    Der erkennende Senat hält das im BFH-Urteil in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 im Einzelnen erläuterte und von der ständigen Rechtsprechung angewendete Merkmal des hotelmäßigen Angebots von Ferienwohnungen uneingeschränkt für geeignet zur ertragsteuerlichen Qualifizierung der Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung.

    Dieses Konzept kommt, wie die bisherige Rechtsprechung angenommen hat, auch in der Art und Weise zum Ausdruck, wie für die Ferienwohnung geworben wird (s. bereits BFH-Urteil in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).

  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Die Vermietung auch nur einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (Bestätigung des Urteils vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).

    Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) lag zwar im Streitfall keine hotelmäßige Nutzung der Wohnung vor; der Kläger habe jedoch die für kurzfristiges Wohnen eingerichtete Ferienwohnung durch Einschaltung einer Feriendienstorganisation hotelmäßig zur Vermietung angeboten und schon aus diesem Grunde die Voraussetzungen erfüllt, unter denen der Bundesfinanzhof (BFH) die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit angesehen habe (insbesondere BFH-Urteil vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).

    a) Nach dem zur Investitionszulage ergangenen Urteil des erkennenden Senats in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, auf das das FG seine Entscheidung im wesentlichen gestützt hat, kann sich die Vermietung einer Ferienwohnung als eine gewerbliche Betätigung darstellen.

    Der erkennende Senat hält ebenfalls das in seinem Urteil in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 im einzelnen erläuterte Merkmal des hotelmäßigen Angebots von Ferienwohnungen zur ertragsteuerlichen Qualifizierung der Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung derartiger Wohnungen uneingeschränkt für geeignet.

    Soweit sich aus dem Urteil in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 unter I 2c aa der Entscheidungsgründe etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

    Der Senat hat zwar in dem Urteil in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 mitentscheidend für die Gewerblichkeit der Vermietung einer Ferienwohnung darauf abgestellt, daß die Wohnung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten wird.

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Zwar werde nach der Rechtsprechung des BFH als Voraussetzung für die Annahme eines Gewerbebetriebes bei der Vermietung von (Ferien-)Wohnungen insbesondere die Bereitstellung einer mit einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen vergleichbaren unternehmerischen Organisation verlangt (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1976 VIII R 27/72, BFHE 121, 60, BStBl II 1977, 244; vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).

    Dementsprechend habe der BFH im Urteil in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 ausgeführt, durch die verbandsmäßige Vereinigung und die gleichartige Nutzung trete die Anlage nach außen als eine Einheit in Erscheinung, die einer gemeinschaftlichen Organisation bedürfe.

    In der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 zu § 1 Abs. 1 InvZulG 1969) sind insbesondere im Zusammenhang mit der Vermietung einzelner Ferienwohnungen Abgrenzungskriterien entwickelt worden (kritisch Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 21 Anm. D 7 f.).

    Die Eigenschaft der Y-GmbH als Gewerbetreibender ist dem Kläger nicht zuzurechnen (BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, unter Ziff. I. 2. d der Gründe).

    Schon für die insoweit zum Vergleich heranzuziehende Entscheidung in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, die der Senat in seinem Urteil in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383 ausdrücklich bestätigt hat, war maßgebend, daß sich die betreffenden Wohnungen in einer einheitlichen und in sich geschlossenen Wohnanlage befanden und daß durch diese verbandsmäßige Vereinigung der Wohnungen sowie die im wesentlichen gleichartige Nutzung durch Vermietung an Feriengäste ein Ferienzentrum entstanden war, das nach außen als eine Einheit in Erscheinung trat und deshalb notwendig einer gemeinschaftlichen Organisation bedurfte (Abschn. I Nr. 2 c, aa der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 28.09.2010 - X B 42/10

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

    Eine solche hotelmäßige und damit gewerbliche Vermietung hat der BFH angenommen, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt und zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492, sowie BFH-Beschluss vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114).

    Für die schlüssige Darlegung einer Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist daher der Vortrag nicht ausreichend, das FG wende die von der BFH-Rechtsprechung (hier: Urteile in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und BFHE 121, 60, BStBl II 1977, 244) für bestimmte Fallgruppen entwickelten Grundsätze auf eine neue Fallgruppe an.

  • BFH, 29.04.1999 - III R 38/97

    InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung

    Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung die weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Bereich der darreichenden Verwaltung (zur Investitionszulage als Gegenstand der Leistungsverwaltung s. z.B. das Urteil des BFH vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 unter Abschn. II. Nr. 2. der Gründe) im Vergleich zur Eingriffsverwaltung anerkannt.

    In der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, zu § 1 Abs. 1 InvZulG 1969) sind insbesondere im Zusammenhang mit der Vermietung einzelner Ferienwohnungen Abgrenzungskriterien entwickelt worden (kritisch Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 21 D 7 f.).

    Die Eigenschaft der Verkäuferin als Gewerbetreibende ist dem Kläger hingegen nicht zuzurechnen (BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 unter Ziff. I. 2. d der Gründe).

    Schon für die insoweit zum Vergleich heranzuziehende Entscheidung in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728 war maßgebend, daß sich die betreffenden Wohnungen in einer einheitlichen und in sich geschlossenen Wohnanlage befanden und daß durch diese verbandsmäßige Vereinigung der Wohnungen sowie die im wesentlichen gleichartige Nutzung durch Vermietung an Feriengäste ein Ferienzentrum entstanden war, das nach außen als eine Einheit in Erscheinung trat und deshalb notwendig einer gemeinschaftlichen Organisation bedurfte (Abschn. I. Nr. 2. c aa der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 58/97

    Vermietung einer Ferienwohnung

    c) Solche Umstände hat die Rechtsprechung angenommen, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; in BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 221; in BFH/NV 1990, 36; in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383; vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247, m.w.N.).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit --in der Person des Vermieters-- die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (vgl. BFH in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383; in BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247).

  • BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von

    Deshalb hat die Rechtsprechung die Vermietung auch einer einzelnen Wohnung in einer Ferienwohnanlage als gewerblich angesehen, wenn dies im Rahmen einer hotelmäßigen Organisation durch kurzfristige Überlassung an laufend wechselnde Mieter geschieht (BFH-Urteil vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).
  • BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb - Grundsätzliche Bedeutung -

    Das hotelmäßige Angebot erfordert, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (BFH-Urteile vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383, m.w.N., und vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Jedenfalls können den Klägern nur solche Tätigkeiten zugerechnet werden, die die Firma C für sie erbringt; ihre Eigenschaft als Gewerbetreibende ist den Klägern nicht zuzurechnen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619).
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

  • BFH, 09.04.2003 - X R 21/00

    Gewerbliche Einkünfte bei Kurzparkplatz

  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 271/84

    Abzugsfähige Verluste - Ausländische Betriebsstätte - Immobilien in Kanada -

  • BFH, 23.07.2003 - IX B 23/03

    Gewerbliche Ferienwohnungsvermietung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14

    Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb bei Einschaltung einer

  • FG München, 26.04.2010 - 7 K 3217/07

    Kosten für die Entwicklung von marktfähigen Knieimplantaten und

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74

    Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides durch das Finanzamt als Voraussetzung

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - 4 K 1349/15

    Keine gewerblichen Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog.

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80

    Anforderungen an eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nach dem

  • BFH, 02.09.1988 - III R 53/84

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79

    Investitionen zur Errichtung einer Ferienwohnung

  • BFH, 06.10.2004 - IX R 60/03

    Drei-Tages-Frist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

  • BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05

    Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht

  • BFH, 27.10.1982 - II R 102/81

    Eine Eigentumswohnung kann nicht für sich allein "hergestellt" werden

  • BFH, 26.04.1985 - III R 24/82

    Prozeßzinsen - Rechtshängigkeit - Anspruch auf Investitionszulage

  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 149/75

    Zur Frage der Bauherreneigenschaft

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 162/85

    Die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

  • BFH, 25.11.1988 - III R 37/86

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch die Vermietung einer Ferienwohnung

  • BFH, 02.08.2006 - XI R 57/04

    Vermieten oder Verpachten von Gebäuden; Rücknahme von rechtswidrigen

  • BFH, 05.03.1992 - IV B 178/90

    Höchstgrenze für Sonderabschreibung nach § 7 g EStG

  • BFH, 19.01.1990 - III R 115/84

    Investitionszulage für Aufwendungen zum Erwerb eines Rohbaus als Teil der

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 217/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

  • FG Hamburg, 23.03.2004 - VII 38/01

    Fördergebietsgesetz: Zur Bauherreneigenschaft bei Verträgen mit einer

  • FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 1 K 11753/04

    Notwendigkeit des Nachweises einer Gewinnerzielungsabsicht i.R.d. Erzielung

  • FG Niedersachsen, 22.11.2004 - 15 K 160/01

    Frage des Führens von Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses zu

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2004 - 1 K 729/01

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb durch entgeltliche Nutzungsüberlassung eines

  • FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97

    Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen

  • BFH, 20.06.2006 - IX B 15/06

    VOB/B als Indiz für Bauherrenstellung

  • FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08

    Unterscheidung zwischen Herstellung und Anschaffung einer Immobilie im Rahmen der

  • FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00

    Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften

  • BFH, 14.03.1990 - II R 31/87

    Raumeinheit, deren Nutzung ertragsteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften

  • OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85

    Unterbleiben der Anzeige des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes;

  • FG Nürnberg, 11.02.2016 - 4 K 1104/14

    Vermietung, Ferienwohnung, Gewinnerzielungsabsicht

  • FG Schleswig-Holstein, 08.05.2001 - IV 716/96

    Gewährung von steuerfreien Rücklagen nach Zonenrandförderungsgesetz für eine zu

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten

  • FG Köln, 10.12.2001 - 15 K 5693/94

    Zurechnung von Leerstandszeiten einer Ferienwohnung

  • FG Sachsen, 22.09.1999 - 1 K 153/96

    Auslegung des Begriffs "Wirtschaftsjahr" in § 6 Abs. 1

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 59.83

    Betriebsstätte des Fremdenverkehrs - Investitionsvorhaben - Schaffung von

  • FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07

    Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses als negative Einkünfte aus

  • FG München, 18.10.1996 - 2 V 2858/96
  • BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 795/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der steuerlichen Einordnung eines

  • BayObLG, 10.10.1978 - BReg. 2 Z 61/77

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Vermietung; Wohnung; Hausordnung;

  • BFH, 08.03.1978 - II R 131/76

    Grundstücksanteilkauf - Grunderwerbsteuer - Wirksamkeit des Kaufvertrages -

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 3 K 1807/95

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von

  • BFH, 10.05.1991 - V B 97/89
  • FG Niedersachsen, 22.02.1996 - II 347/94

    Anforderungen an die Erfassung eines Betriebsaufgabegewinns; Bewertung der

  • VG Braunschweig, 13.12.1985 - 1 A 80/84

    Qualifizierung der Vermietung eines Reihenhauses als stehendes Gewerbe;

  • BFH, 09.03.1983 - II R 216/81
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