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   BFH, 10.06.1988 - III R 18/85   

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https://dejure.org/1988,1333
BFH, 10.06.1988 - III R 18/85 (https://dejure.org/1988,1333)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1988 - III R 18/85 (https://dejure.org/1988,1333)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1988 - III R 18/85 (https://dejure.org/1988,1333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Zurechnung von Wirtsachftsgütern zum Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.08.1984 - I R 198/80

    Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund

    Auszug aus BFH, 10.06.1988 - III R 18/85
    Wirtschaftsgüter sind unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Eigentums demjenigen zuzurechnen, der über sie die tatsächliche Herrschaft in der Weise ausübt, daß er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 - und Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126, und vom 30. November 1984 III R 121/83, BFHE 143, 472, BStBl II 1985, 451).
  • BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78

    Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme -

    Auszug aus BFH, 10.06.1988 - III R 18/85
    Angesichts der besonderen Umstände des Streitfalles braucht der Senat nicht dazu Stellung zu nehmen, unter welchen Voraussetzungen allgemein Grundstücksan- und -verkäufe eines Immobilienmaklers, der üblicherweise fremde Grundstücksgeschäfte vermittelt, zu seiner gewerblichen Tätigkeit rechnen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587).
  • BFH, 29.03.1979 - IV R 103/75

    Landarzt - Betriebsausgabe - Hundehaltung zum Schutz - Schutzzweck eines

    Auszug aus BFH, 10.06.1988 - III R 18/85
    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1979 IV R 103/75, BFHE 127, 530, BStBl II 1979, 512).
  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist

    Auszug aus BFH, 10.06.1988 - III R 18/85
    Dieser Zusammenhang mit dem Betrieb wird nicht nur durch die Widmung eines angeschafften Gegenstandes zu betrieblichen Zwecken begründet; er wird auch unabhängig von der tatsächlichen oder beabsichtigten Nutzung des Gegenstandes dadurch hergestellt, daß der Anschaffungsvorgang als solcher betrieblich veranlaßt ist (BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424).
  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 10.06.1988 - III R 18/85
    Das ist der Fall, sobald Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (BFH-Urteil vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81, BFHE 141, 498, BStBl II 1984, 820).
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 10.06.1988 - III R 18/85
    Der BFH hat im sog. Leasing-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66 (BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264) das wirtschaftliche Eigentum des Optionsberechtigten von dem Wahrscheinlichkeitsgrad der Optionsausübung abhängig gemacht und entscheidend darauf abgestellt, daß nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann (unter C III 2c).
  • BFH, 30.11.1984 - III R 121/83

    Stellplätze in Doppelstockgaragen als selbständige wirtschaftliche Einheit i. S.

    Auszug aus BFH, 10.06.1988 - III R 18/85
    Wirtschaftsgüter sind unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Eigentums demjenigen zuzurechnen, der über sie die tatsächliche Herrschaft in der Weise ausübt, daß er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 - und Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126, und vom 30. November 1984 III R 121/83, BFHE 143, 472, BStBl II 1985, 451).
  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

    Dies entspricht in gewisser Weise der vom BFH entschiedenen Sachlage bei Vereinbarung einer Rückkaufsoption, sobald nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann (BFH-Urteile vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348; vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23; vgl. auch vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 129, 439, BStBl II 1970, 264).
  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    a) Zwar sind nach der Rechtsprechung Erwerbsoptionen nur dann geeignet, die Annahme wirtschaftlichen Eigentums zu begründen, wenn nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann (BFH-Urteile vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348, 349; vom 29. Juli 1981 I R 62/77, BFHE 134, 264, BStBl II 1982, 107 jeweils betr.
  • BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

    Der Erwerber kann --etwa bei vorzeitiger Besitzeinräumung-- in der Regel frühestens mit dem Abschluss des Übertragungsvertrages wirtschaftlicher Eigentümer werden (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348; vom 7. März 2001 X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 39 AO Rz 54a; auch Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 73).
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