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   BFH, 23.09.1986 - III R 215/82   

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https://dejure.org/1986,11381
BFH, 23.09.1986 - III R 215/82 (https://dejure.org/1986,11381)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1986 - III R 215/82 (https://dejure.org/1986,11381)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1986 - III R 215/82 (https://dejure.org/1986,11381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerliche Anerkennung einer mit den Kindern getroffenen Vereinbarung über eine stille Beteiligung an einer Apotheke

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75

    Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe -

    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - III R 215/82
    Insbesondere ist dem FG darin zuzustimmen, daß der Bezug gemeinschaftlicher gewerblicher Einkünfte der Miterben bei längerem Fortbestand der Erbengemeinschaft nicht davon abhängig ist, daß die (einzelne) Miterben als Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen sind (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Januar 1978 IV R 5/75, BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333).

    Für die anteilige einkommensteuerrechtliche Zurechnung bestimmter Erträge des Nachlasses als Einkünfte aus Gewerbebetrieb aller Miterben genügt es, daß die Gewinne des zum Nachlaß gehörigen gewerblichen Unternehmens (ganz oder teilweise) der Erbengemeinschaft zufließen und daran alle Miterben tatsächlich teilhaben, sei es auch erst im Rahmen einer vergleichsweisen Auseinandersetzung (BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333, m. w. N.).

    Sind sie keine Mitunternehmer, so bestimmt das Ausmaß der tatsächlichen Teilhabe an den Gewinnen den Umfang der einkommensteuerrechtlichen Zurechnung von Gewinnanteilen bei den einzelnen Miterben; denn grundsätzlich braucht kein Steuerpflichtiger ein Einkommen zu versteuern, das tatsächlich nicht ihm, sondern einem anderen zugeflossen ist (BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333, m. w. N.).

  • BFH, 08.02.1977 - VIII R 50/74

    Verwaltungsentscheidung - Inkrafttreten von Änderungen - Berücksichtigung durch

    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - III R 215/82
    Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, daß neues Verfahrensrecht auch für schwebende Verfahren gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist, und dem Grundsatz der Prozeßökonomie (BFH-Urteil vom 8. Februar 1977 VIII R 50/74, BFHE 121, 379, BStBl II 1977, 516).

    Diese Ansicht entspricht weiter auch der neueren Richtung in der Rechtsprechung, für die Frage, ob ein Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht, nicht auf eine fehlerhafte Beurteilung durch das Gericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung abzustellen, sondern darauf, ob das Urteil im Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts mit dem Gesetz objektiv im Einklang steht (BFHE 121, 379, BStBl II 1977, 516, m. w. N.).

  • BFH, 03.02.1976 - VIII R 29/71

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Zusammenveranlagung von Eheleuten -

    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - III R 215/82
    Das FG hat das Verfahren nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen und seiner späteren Entscheidung das Ergebnis des noch durchzuführenden Verfahrens der gesonderten Feststellung der gewerblichen Einkünfte der Klägerin und der übrigen Miterben zugrunde zu legen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 3. Februar 1976 VIII R 29/71, BFHE 108, 135, BStBl II 1976, 396).
  • BFH, 19.10.1978 - IV B 34/77

    Grundlagenbescheid - Einkommensteuerbescheid - Einkommensteuererklärung -

    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - III R 215/82
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob er sich der auf das Urteil des I. Senats des BFH vom 17. Mai 1978 I R 50/77 (BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579) gestützten Ansicht des FG, daß ein Folgebescheid nur ergehen darf, nachdem der in ihm zu berücksichtigende Grundlagenbescheid erlassen worden ist, oder der davon abweichenden Auffassung des IV. Senats im Beschluß vom 19. Oktober 1978 IV B 34/77 (BFHE 125, 510, BStBl II 1978, 632) anschließt.
  • BFH, 24.02.1981 - VIII B 14/78

    Verwaltungsentscheidung - Gesetzesänderung - Grundlagenbescheid

    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - III R 215/82
    Solche Änderungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts sind auch dann in gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen, wenn - wie im Streitfall - der Verwaltungsakt vor Inkrafttreten dieser Vorschriften ergangen ist (BFH-Beschluß vom 24. Februar 1981 VIII B 14/78, BFHE 132, 402, BStBl II 1981, 416).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - III R 215/82
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob er sich der auf das Urteil des I. Senats des BFH vom 17. Mai 1978 I R 50/77 (BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579) gestützten Ansicht des FG, daß ein Folgebescheid nur ergehen darf, nachdem der in ihm zu berücksichtigende Grundlagenbescheid erlassen worden ist, oder der davon abweichenden Auffassung des IV. Senats im Beschluß vom 19. Oktober 1978 IV B 34/77 (BFHE 125, 510, BStBl II 1978, 632) anschließt.
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Trotz des bereits mit dem Erbfall eintretenden Betriebsübergangs auf den übernehmenden Miterben hat die Rechtsprechung jedoch angenommen, daß die zwischen dem Erbfall und der Auseinandersetzung anfallenden gewerblichen Einkünfte auch von den weichenden Miterben zu versteuern seien, weil diese zwar nicht Mitunternehmer geworden seien, aber die Unternehmereigenschaft des Erblassers fortsetzten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 103, 175, BStBl II 1972, 12; BFHE 114, 364, BStBl II 1975, 295; BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209; vom 12. Januar 1978 IV R 5/75, BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333; BFHE 130, 42, BStBl II 1980, 383; vom 23. September 1986 III R 215/82, BFH/NV 1987, 240).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 25/87

    Antrag auf schlichte Änderung - Einspruch - Grobes Verschulden - Steuermindernde

    Dementsprechend sind die geänderten Verfahrensregelungen über den Erlaß des Folgebescheids bereits vor Bekanntgabe des Grundlagenbescheids nach § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 3 AO 1977 (seit BFH-Urteil vom 24. Februar 1981 VIII B 14/78, BFHE 132, 402, BStBl II 1981, 416 ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. September 1986 III R 215/82, BFH/NV 1987, 240), über die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung gemäß § 3 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO 1977 (vgl. BFH in BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319), zur Verbindung von Feststellungserklärungen gemäß § 15a Abs. 4 Sätze 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes - EStG - (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 IV R 19/88, BFHE 157, 181, BStBl II 1989, 1018) auch dann im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen, wenn die Verwaltungsentscheidung vor Inkrafttreten dieser Vorschriften ergangen ist.
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