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   BFH, 14.06.2018 - III R 27/17   

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https://dejure.org/2018,34177
BFH, 14.06.2018 - III R 27/17 (https://dejure.org/2018,34177)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2018 - III R 27/17 (https://dejure.org/2018,34177)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - III R 27/17 (https://dejure.org/2018,34177)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 122 Abs 2 Nr 1, AO § 366, AO § 126 Abs 1 S 1 Nr 2, FGO § 47, FGO § 76, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 118 Abs 2
    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • Bundesfinanzhof

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • IWW

    § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 122 AO, § 76 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 47 Abs. 1 FGO, § 366 AO, § 122 Abs. 2 AO, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 41 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 2 PUDLV, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Aufgabe zur Post i.S. von § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Berechnung der Frist bei Einschaltung eines privaten Postdienstleisters

  • Betriebs-Berater

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • rewis.io

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • rechtsportal.de

    Begriff der Aufgabe zur Post i.S. von § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

  • datenbank.nwb.de

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die 3-Tages-Zugangsfiktion bei Bescheiden: Es kippelt bei privaten Postdienstleistern

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabenordnung | Zugangsvermutung bei privaten Postdienstleistern nicht grundsätzlich anwendbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugangsvermutung für Verwaltungsakte - und der private Postdienstleister

  • lto.de (Pressebericht, 29.10.2018)

    BFH rüttelt an der Zugangsfiktion für Behörden: Wenn der Postmann zu spät klingelt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Widerlegung der Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    3-Tages-Zugangsfiktion für Verwaltungsakte gilt nicht bei privatem Postdienstleister

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fristgerechte Erhebung einer Anfechtungsklage

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Das Aus für die Bekanntgabefiktion?

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 122 Abs 2 Nr 1
    Drei-Tage-Fiktion, Beweislast

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 262, 193
  • NJW 2018, 3606
  • BB 2018, 2581
  • BB 2018, 2659
  • DB 2018, 2739
  • BStBl II 2019, 16
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Das gelte auch bei der Beförderung durch einen privaten Zustelldienst (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218).

    Unter "Aufgabe zur Post" i.S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird auch eine Übermittlung des Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1218, Rz 17; Müller-Franken in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 122 AO Rz 335, m.w.N.), so dass der Tag der Aufgabe zur Post nicht hinausgeschoben wird.

    Insoweit kann die Einschaltung privater Postdienstleister bei der Frage von Bedeutung sein, ob die Zugangsvermutung als widerlegt gilt, weil hierdurch möglicherweise ein längerer Postlauf die Folge ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1218, Rz 17).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 49/17

    Postlaufzeiten; Universaldienst; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Zu beachten ist aber, dass im Rahmen der Lizenzierung die Einhaltung konkreter Postlaufzeiten nicht geprüft wird (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. August 2017 L 2 R 49/17, juris, Rz 32, m.w.N.).

    Der Familienkasse obliegt eine gewissenhafte Prüfung, ob eine Zustellung innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO durch den hier gewählten privaten Postdienstleister mit jedenfalls gleich hoher Verlässlichkeit zu erwarten ist wie bei einer Versendung im Rahmen des Postuniversaldienstes (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042; Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 21. August 2017 L 2 R 49/17, Rz 39, juris).

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Behörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185, Rz 18, m.w.N.).
  • FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15

    Fristgerechte Erhebung einer Klage im Rahmen eines Kindergeldverfahrens

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. März 2017 13 K 3907/15 Kg aufgehoben.
  • BFH, 25.03.2015 - V B 163/14

    Bekanntgabe unter Einschaltung eines Postserviceunternehmens

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Die Zugangsvermutung würde beispielsweise nicht eingreifen, wenn die Behörde einen privaten Postdienstleister beauftragt und dieser erst einen Tag nach Erhalt der Sendung diese an ein weiteres Unternehmen zur Weiterbeförderung weiterleitet (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2013 2 K 3274/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1090; vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14, BFH/NV 2015, 948; Müller-Franken in HHSp, § 122 AO Rz 392).
  • OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12

    Substantiiertes Bestreiten des Zugangs der Anordnung einer erkennungsdienstlichen

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO kann sich dabei weiter auch auf schriftliche Verwaltungsakte erstrecken, die durch lizenzierte private Postdienstleister --zu denen auch der Postdienstleister X gehört-- übermittelt werden, da die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Regulierungsbehörde die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gewährleisten kann (vgl. zu § 41 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgericht vom 5. September 2014 3 A 722/12, SächsVBl 2015, 44, Rz 10 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 2 K 3274/11

    Postlaufzeiten bei Weiterleitungsfällen

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Die Zugangsvermutung würde beispielsweise nicht eingreifen, wenn die Behörde einen privaten Postdienstleister beauftragt und dieser erst einen Tag nach Erhalt der Sendung diese an ein weiteres Unternehmen zur Weiterbeförderung weiterleitet (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2013 2 K 3274/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1090; vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14, BFH/NV 2015, 948; Müller-Franken in HHSp, § 122 AO Rz 392).
  • BFH, 07.11.1985 - V R 3/83

    Nachweispflicht der Behörde für den Zeitpunkt des Zugangs eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Dem Begriff des Zweifels entspricht es, dass auch unbewiesene Tatsachen dieser Art die Nachweispflicht der Behörde auslösen (BFH-Urteil vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274).
  • BFH, 04.09.2008 - I R 41/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beauftragung eines privaten

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Der Familienkasse obliegt eine gewissenhafte Prüfung, ob eine Zustellung innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO durch den hier gewählten privaten Postdienstleister mit jedenfalls gleich hoher Verlässlichkeit zu erwarten ist wie bei einer Versendung im Rahmen des Postuniversaldienstes (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042; Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 21. August 2017 L 2 R 49/17, Rz 39, juris).
  • BFH, 12.03.2003 - X R 17/99

    Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Auszug aus BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Sie kann im Revisionsverfahren nur darauf hin überprüft werden, ob das FG von einem unzureichend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen ist oder mit seiner Sachverhaltswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteil vom 12. März 2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031).
  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00

    Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden

  • FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18

    Verfahrensrecht - Zur Frage der Zugangsfiktion bei Übersendung einer

    Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof (Az. III R 27/17) trägt die Beklagte.

    Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Gerichtsbescheid vom 14.6.2018 (III R 27/17, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2019, 16) aufgehoben und die Sache an das hiesige Gericht zurückverwiesen, da die tatsächlichen Feststellungen nicht ausreichten, um die Zulässigkeit der Klage beurteilen zu können.

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Die Abholung durch ein Subunternehmen der Deutschen Post steht daher weder der Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X entgegen noch wird dadurch der Aufgabetag im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X hinausgeschoben (vgl. BFH, Beschluss vom 18.04.2013, X B 47/12, und Urteil vom 14.06.2018, III R 27/17; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.03.2015, 1 L 313/11).

    Dabei kann auch die Frage offenbleiben, wie weit die Substantiierungspflicht geht und ob nicht schon aufgrund der konkreten Umstände im Einzelfall ein Hinweis auf einen Umstand ausreicht, ohne diesen explizit in das substantiierte Bestreiten einzubauen (vgl. BFH, Urteil vom 14.06.2018, III R 27/17: "Der Kläger hat auf diese besonderen Umstände im Streitfall hingewiesen. Weitere Ausführungen, um die Zugangsfiktion zu erschüttern, sind nach Ansicht des Senats bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation nicht erforderlich.").

  • FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22

    Verfahrensrecht - Entfällt die Drei-Tages-Fiktion (generell), wenn innerhalb der

    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssig oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16 m.w.N.).

    Das Erfordernis an einen substantiierten Tatsachenvortrag darf allerdings nicht dazu führen, die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Finanzbehörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umzukehren (BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16 m.w.N.), sodass an den Grad der Substantiierung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (BFH, Beschl. v. 26.02.2021, X B 108/20, BFH/NV 2021, 929).

    Hat der Steuerpflichtige seinen Vortrag im Rahmen des ihm Möglichen substantiiert, hat das Finanzgericht die Frage, ob "Zweifel" daran bestehen, dass ihm die Einspruchsentscheidung innerhalb der Drei-Tages-Frist zugegangen ist, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beantworten, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO (BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16).

    Denn das Schreiben vom 16.03.2023 ist unter Einschaltung von zwei Postdienstleistern bekannt gegeben worden, sodass die Zugangsvermutung deshalb widerlegt sein kann (vgl. BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16; Beschl. v. 07.05.2019, III B 59/18, BFH/NV 2019, 897).

  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2019 - 1 K 3115/18

    Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für eine

    Der Zugang bleibt mithin Gegenstand der Sachaufklärungspflicht des FG (BFH-Urteil vom 14. Juni 2018 III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 10).

    Es liegt dann im Verantwortungsbereich des Beklagten nachzuweisen, dass die Bekanntgabe innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO durch den privaten Postdienstleister mit jedenfalls gleich hoher Verlässlichkeit zu erwarten ist wie bei einer Versendung im Rahmen des Postuniversaldienstes (BFH-Urteil vom 14. Juni 2018 III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 14-16; nachfolgend Finanzgericht Münster, Urteil vom 15. Mai 2019 13 K 3280/18, nicht veröffentlicht, juris).

  • FG Hamburg, 13.04.2023 - 5 K 92/22

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Versendung von Steuerbescheiden im

    Unter "Aufgabe zur Post" i.S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird auch eine Übermittlung des Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst (BFH, Urteil vom 14. Juni 2018, III R 27/17, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 262, 193, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 2019, 16 m.w.N.).

    Daher ist grundsätzlich zu ermitteln, ob nach den bei dem privaten Dienstleister vorgesehenen organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen regelmäßig von einem Zugang des zu befördernden Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden kann (BFH, Urteil vom 14. Juni 2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16; Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2022, 1 K 2137/21, juris; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 15. Mai 2019, 13 K 3280/18 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2019, 1156).

  • BFH, 22.05.2019 - X B 109/18

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

    a) Für das weitere Verfahren weist der Senat --ohne Bindungswirkung für das FG-- daraufhin, dass zwar der Abgang des Briefumschlags mit den Einspruchsentscheidungen wie vom Vertreter des FA beschrieben, am Tag, der als Postabgang vermerkt worden ist, feststehen kann, dies aber nicht automatisch dazu führt, dass die Bekanntgabe beim Empfänger zwingend innerhalb der Dreitagesfrist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO geschehen sein muss, wenn jedenfalls ein privater Postzusteller in den Zustellvorgang eingebunden worden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Juni 2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 14).

    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssigen oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (so zuletzt BFH-Urteil in BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 9).

  • BFH, 07.05.2019 - III B 59/18

    Zugangsvermutung bei Postbeförderung durch zwei Postdienstleister

    aa) Bestreitet der Steuerpflichtige, eine Postsendung innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, so hat er sein Vorbringen zu substantiieren, um Zweifel an der gesetzlichen Vermutung zu begründen (Senatsurteil vom 14. Juni 2018 III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16).

    Dies gilt allerdings nicht, wenn sich entsprechende Zweifel am Zugang der Postsendung aufdrängen mussten und die Tatsacheninstanz zu Unrecht von der Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ausgeht (im Einzelnen s. Senatsurteil in BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16).

  • BFH, 26.02.2021 - X B 108/20

    Postaufgabe und Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Er muss Tatsachen vortragen, die den Schluss zulassen, dass ein anderer Geschehensablauf als der typische --Zugang binnen dreier Tage nach Aufgabe zur Post-- ernstlich in Betracht zu ziehen ist (statt vieler BFH-Urteil vom 14.06.2018 - III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 9, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7045/20

    Zulässigkeit eines Einspruchs: Keine Anwendung der Zugangsvermutung des § 122

    Allerdings besteht beim Einsatz von Subunternehmern eine besondere Ermittlungspflicht des Finanzgerichts -FG- (BFH, Urteil vom 14.06.2018 - III R 27/17, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2019, 6; nachgehend: FG Münster, Urteil vom 15.05.2019 - 13 K 3280/18 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2019, 1156; Beschluss vom 07.05.2019 - III B 59/18, BFH/NV 2019, 897).

    Auch im "Subunternehmer-Urteil" hat der BFH (Urteil vom 14.06.2018 - III R 27/17, BStBl. II 2019, 6) der von der Vorinstanz (FG Münster, Urteil vom 30.03.2017 - 13 K 3907/15 Kg, juris) festgestellten Tatsache, dass der Briefumschlag nicht vorgelegt wurde, keine Bedeutung zugemessen.

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 9 ME 142/18

    Ablaufhemmung; Absendedatum; Bekanntgabe; Bekanntgabefiktion; Beweisvorsorge;

    Sie gilt nicht für diejenigen Fälle, in denen der Adressat - wie hier die Antragsgegnerin - den Zugang des Schriftstücks überhaupt bestreitet (vgl. BFH, Urteil vom 14.6.2018 - III R 27/17 - juris Rn. 9; Beschlüsse vom 18.4.2013 - X B 47/12 - juris Rn. 14; vom 20.10.2011 - V B 17/11 - ZSteu 2012, R1382 = juris Rn. 14, Senatsbeschluss vom 3.12.2018 - 9 LA 124/18 -).
  • SG Altenburg, 24.09.2020 - S 34 SB 547/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts -

  • BFH, 23.04.2020 - X B 156/19

    Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens bei Verweis auf Internetquellen

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 1 K 2137/21

    Kindergeldberechtigung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: Berücksichtigung einer

  • FG München, 19.01.2021 - 6 K 2204/18

    Einkommensteuerbescheid, Werbungskostenüberschuss, Vermietung und Verpachtung,

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.04.2023 - 16 K 16130/22

    Einnahmeerhöhungen und Ausgabenkürzungen im Gefolge einer Betriebsprüfung

  • FG München, 19.01.2021 - 6 K 276/20

    Keine Gewährung der Wiederseinsetzung in den vorigen Stand

  • FG Münster, 01.10.2019 - 5 K 376/18

    Kindergeld/Verfahrensrecht - Zum Bestreiten des Zugangszeitpunkts eines an eine

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