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   BFH, 21.01.1998 - III R 31/97   

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BFH, 21.01.1998 - III R 31/97 (https://dejure.org/1998,5032)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1998 - III R 31/97 (https://dejure.org/1998,5032)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - III R 31/97 (https://dejure.org/1998,5032)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 8. Juli 1993 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1993, 595), die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 22.10.1986 - I R 107/82

    Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung -

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
    Das Gericht verletzt daher das Recht auf Gehör i. S. von Art. 103 Abs. 1 GG, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sie sich nicht geäußert haben und zu denen sich zu äußern sie nach dem vorherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293; vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790; vom 28. August 1997 III R 10/96, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 21.03.1996 - XI B 64/95

    Erhebung einer Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
    Jedoch kann dies nur für bereits in das jeweilige Verfahren eingeführte und den Beteiligten bekannte oder bekanntgegebene Tatsachen oder Rechtsfragen gelten (vgl. BFH- Beschluß vom 22. März 1996 I B 94/95, BFH/NV 1996, 695).
  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 8. Juli 1993 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1993, 595), die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 28.08.1997 - III R 10/96

    Anforderungen an die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
    Das Gericht verletzt daher das Recht auf Gehör i. S. von Art. 103 Abs. 1 GG, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sie sich nicht geäußert haben und zu denen sich zu äußern sie nach dem vorherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293; vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790; vom 28. August 1997 III R 10/96, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
    Das Gericht verletzt daher das Recht auf Gehör i. S. von Art. 103 Abs. 1 GG, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sie sich nicht geäußert haben und zu denen sich zu äußern sie nach dem vorherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293; vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790; vom 28. August 1997 III R 10/96, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 22.03.1996 - I B 94/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
    Jedoch kann dies nur für bereits in das jeweilige Verfahren eingeführte und den Beteiligten bekannte oder bekanntgegebene Tatsachen oder Rechtsfragen gelten (vgl. BFH- Beschluß vom 22. März 1996 I B 94/95, BFH/NV 1996, 695).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1599/15

    Wettbürosteuer rechtens

    vgl. zur Besteuerung von Einkünften aus Drogenhandel: BFH, Urteil vom 21.1.1998 - III R 31/97 -, juris.
  • BFH, 04.12.2017 - X B 91/17

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an einer mündlichen Verhandlung -

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden, die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. statt vieler Kammerbeschluss des BVerfG vom 8. Juli 1993  2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 595; BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, unter II.1., m.w.N.).

    Es ist im Rahmen seiner Ermessensentscheidung insbesondere dann zur Vertagung verpflichtet, wenn die Entscheidung nur aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte erfolgen könnte, zu denen den Beteiligten bisher kein rechtliches Gehör gewährt worden war (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Entscheidungen in BFH/NV 1998, 732, unter II.1.; in BFH/NV 2004, 51, unter II.2.a, und vom 31. Oktober 2012 X B 9/11, BFH/NV 2013, 233, Rz 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1648/15

    Wettbürosteuer rechtens

    vgl. zur Besteuerung von Einkünften aus Drogenhandel: BFH, Urteil vom 21.1.1998 - III R 31/97 -, juris.
  • BFH, 29.11.2000 - X R 10/00

    Hinweispflicht des Gerichts für erforderliche Klageergänzung

    Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Beteiligter mit dem Urteil von einem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt "überfahren" wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732).
  • BFH, 31.10.2012 - X B 9/11

    Rechtliches Gehör

    b) Allerdings schützt der Anspruch auf rechtliches Gehör die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1993  2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 595), die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732).

    Das FG kann deshalb gehalten sein, die mündliche Verhandlung zwecks Gewährung rechtlichen Gehörs zu vertagen, wenn es sein Urteil auf neues tatsächliches Vorbringen stützen will (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 732, und in BFH/NV 2004, 51).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1728/15

    Wettbürosteuer rechtens

    vgl. zur Besteuerung von Einkünften aus Drogenhandel: BFH, Urteil vom 21.1.1998 - III R 31/97 -, juris.
  • BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden, die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. statt vieler Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.1993 - 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 595; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.01.1998 - III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2007 - III B 159/06

    NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung

    Die Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung schließt ein Berufen auf eine Gehörsverletzung aus, sofern es sich um Tatsachen oder Rechtsfragen handelt, die bereits in das Verfahren eingeführt und den Beteiligten bekannt sind (Senatsurteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    a) Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. z.B. Urteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 51/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Divergenz; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Ein Gericht verletzt das Recht auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es sein Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können oder zu denen sich zu äußern sie nach dem Verlauf des Verfahrens keinen Anlaß gehabt haben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2008 - IV B 8/07

    Verfahrensfehler durch Verstoß gegen das Recht auf Gehör und die richterliche

  • BFH, 19.05.2020 - VIII B 114/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung bei

  • BFH, 25.02.2005 - XI B 198/03

    Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 18.07.2003 - XI B 47/01

    Rechtliches Gehör

  • FG Nürnberg, 17.01.2001 - III 137/00

    Keine Investitionszulage für privat betriebene Windkraftanlage

  • BFH, 19.02.1999 - III B 99/98

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 29.01.1999 - VII B 304/98

    Überraschungsentscheidung; Ausschlussfrist

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