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   BFH, 26.02.1988 - III R 321/84   

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https://dejure.org/1988,2224
BFH, 26.02.1988 - III R 321/84 (https://dejure.org/1988,2224)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1988 - III R 321/84 (https://dejure.org/1988,2224)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1988 - III R 321/84 (https://dejure.org/1988,2224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels - Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß sich der Verkäufer mit seiner Verkaufsabsicht an den allgemeinen Markt (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1963 VI 313/62 U, BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137), d. h. an einen unabgeschlossenen Kreis von Personen (BFH-Urteil vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137), wendet.

    Es genügt sogar, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen - unter Umständen auch nur einer Person - bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).

    Der Verkauf selbst fällt noch nicht aus dem Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, wenn es lediglich um den Verkauf langjährig durch Vermietung genutzter Wohnungen als Endpunkt der privaten Vermögensverwaltung geht (Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).

  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Diese Umstände zwingen nach den Regeln der Lebenserfahrung, mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte auf das Vorhandensein der mindestens bedingten Gewinnerzielungsabsicht zu schließen, da es sich hierbei um eine innere Einstellung handelt, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (vgl. Beschlüsse des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Errichtung und der anschließende Verkauf von vier Eigentumswohnungen oder Häusern die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschreiten und gewerblicher Grundstückshandel sein (Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14, und in BFHE 151, 399).

    Der erkennende Senat hat mit Urteil in BFHE 151, 399 entschieden, daß ein Zeitraum von bis zu fünf Jahren zwischen Fertigstellung und Veräußerung jedenfalls noch eine zusammenfassende Beurteilung rechtfertigt.

  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Der Kläger hat eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, denn er hat die Grundstücke auf eigene Rechnung gekauft, die Gebäude darauf fertiggestellt und verkauft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).

    Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist folglich in der Regel zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Errichtung und der anschließende Verkauf von vier Eigentumswohnungen oder Häusern die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschreiten und gewerblicher Grundstückshandel sein (Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14, und in BFHE 151, 399).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Sie darf sich auch nicht als bloße Vermögensverwaltung darstellen (vgl. u. a. Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Diese Umstände zwingen nach den Regeln der Lebenserfahrung, mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte auf das Vorhandensein der mindestens bedingten Gewinnerzielungsabsicht zu schließen, da es sich hierbei um eine innere Einstellung handelt, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (vgl. Beschlüsse des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399).

  • BFH, 13.03.1986 - IV S 16/85

    Gesonderte Feststellung einkommensteuerpflichtiger Einkünfte - Erfassung von

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Bei einem solchen zeitlichen Zusammenhang liegt es dann nahe, daß von vornherein bei der Errichtung der Häuser zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht bestanden hat, auch wenn die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Beschluß vom 13. März 1986 IV S 16/85, BFH/NV 1986, 606).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv - in der Regel durch Wiederholung - als nachhaltig darstellt (Urteile des BFH vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92, m. w. N.).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Diese Umstände zwingen nach den Regeln der Lebenserfahrung, mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte auf das Vorhandensein der mindestens bedingten Gewinnerzielungsabsicht zu schließen, da es sich hierbei um eine innere Einstellung handelt, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (vgl. Beschlüsse des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 284/81

    Zulässigkeit der Einordnung eines Nichtveranlagungsbescheides als Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Errichtung und der anschließende Verkauf von vier Eigentumswohnungen oder Häusern die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschreiten und gewerblicher Grundstückshandel sein (Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14, und in BFHE 151, 399).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist folglich in der Regel zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480).
  • BFH, 29.03.1973 - I R 91/71

    Zusammenhängendes Gelände - Verkauf mehrerer Grundstücke - Errichtung von

    Auszug aus BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
    Dabei kommt es ebenso wie bei dem Merkmal der Gewinnabsicht für den Zusammenhang nicht darauf an, daß schon bei der Errichtung der Wohnungen eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat (vgl. Urteil des BFH vom 29. März 1973 I R 90-91/71, BFHE 109, 427, BStBl II 1973, 682).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

  • BFH, 20.12.1963 - VI 313/62 U

    Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und Gewerbebetrieb bei Ankauf und Verkauf

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