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Rechtsprechung
   BFH, 17.04.2008 - III R 33/05 (1)   

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https://dejure.org/2008,2020
BFH, 17.04.2008 - III R 33/05 (1) (https://dejure.org/2008,2020)
BFH, Entscheidung vom 17.04.2008 - III R 33/05 (1) (https://dejure.org/2008,2020)
BFH, Entscheidung vom 17. April 2008 - III R 33/05 (1) (https://dejure.org/2008,2020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 74 Abs. 3; SGB X § 104 Abs. 1 und 2, § 107 Abs. 1

  • openjur.de

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld wegen der dem Kind erbrachten Sozialhilfeleistungen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Judicialis

    EStG § 74 Abs. 3; ; SGB X § 104 Abs. 1; ; SGB X § 104 Abs. 2; ; SGB X § 107 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld wegen der dem Kind erbrachten Sozialhilfeleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld wegen der dem Kind erbrachten Sozialhilfeleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld eines Sozialhilfeempfängers ? Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld wegen der dem Kind erbrachten Sozialhilfeleistungen ? Tatsächlicher Zufluss des Kindergelds oder förmliche Abzweigung erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung des Anspruchs des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld; Auszahlung des Kindergeldes aufgrund förmlicher Abzweigung als Voraussetzung der Zurechnung des Kindergeldes zum Einkommen des Kindes

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 3, EStG § 74 Abs 2, BSHG § 91, SGB X § 107, SGB X § 104 Abs 1
    Erfüllung; Kindergeld; Sozialleistungsträger; Überleitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 47
  • NJW 2008, 3023
  • FamRZ 2008, 1618
  • DB 2008, 1722
  • BStBl II 2009, 919
  • BStBl II 2010, 919
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 7 SO 3131/06

    Kindergeld für das nicht im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kind als

    Auszug aus BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
    Ist Hilfeempfänger dagegen nicht der Elternteil, der Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern das im eigenen Haushalt lebende Kind, ist das Kindergeld nur dann als Einkommen des Kindes anzurechnen, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird (vgl. BVerwG-Urteil vom 17. Dezember 2003 5 C 25/02, BFH/NV 2005, Beilage 1, 68) oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (streitig, vgl. z.B. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg --LSG Ba-Wü-- vom 13. Dezember 2006 L 7 SO 3131/06, juris; Revision, Az. B 8/9b SO 2/07 R).

    Es kommt allein auf den tatsächlichen Zufluss von Geld und Geldeswert an (vgl. Urteil des LSG Ba-Wü vom 13. Dezember 2006 L 7 SO 3131/06, juris).

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
    c) Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie die HLU dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 2873; des BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476, und des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der HLU gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
    c) Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie die HLU dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 2873; des BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476, und des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der HLU gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
    c) Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie die HLU dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 2873; des BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476, und des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der HLU gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Auszug aus BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
    Daher kann ein Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X nur dann gegeben sein, wenn auch die Anspruchsvoraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X vorliegen (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 22. September 1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
    Ist Hilfeempfänger dagegen nicht der Elternteil, der Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern das im eigenen Haushalt lebende Kind, ist das Kindergeld nur dann als Einkommen des Kindes anzurechnen, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird (vgl. BVerwG-Urteil vom 17. Dezember 2003 5 C 25/02, BFH/NV 2005, Beilage 1, 68) oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (streitig, vgl. z.B. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg --LSG Ba-Wü-- vom 13. Dezember 2006 L 7 SO 3131/06, juris; Revision, Az. B 8/9b SO 2/07 R).
  • BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher

    (3) Diesem Ergebnis stehen --entgegen der Auffassung der Klägerin und wie das FG zutreffend festgestellt hat-- auch nicht die BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1326, in BFH/NV 2008, 1833 und vom 17. April 2008 III R 33/05 (BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919) entgegen.
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

    Er ist rechtlich nicht verpflichtet, einen Abzweigungsantrag zu stellen (ebenso Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. April 2008 - III R 33/05).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • BFH, 22.11.2012 - III R 24/11

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem

    Außerdem muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (Senatsurteile vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833; vom 19. Juni 2008 III R 89/07, BFH/NV 2008, 1995; vom 19. April 2012 III R 85/09, BFHE 237, 145, BFH/NV 2012, 1369; vom 26. Juli 2012 III R 28/10, BFH/NV 2012, 1874).

    c) Lebt das durch Sozialleistungen nach dem SGB II unterstützte Kind, für das ein Elternteil Kindergeld begehrt, im eigenen Haushalt, so fehlt es hinsichtlich der an das Kind gezahlten Leistungen und dem Kindergeld am Verhältnis von Gleichartigkeit und Nachrangigkeit, sofern das Kindergeld nicht an das Kind abgezweigt oder an das Kind weitergeleitet wird (Senatsurteile in BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919, sowie in BFH/NV 2012, 1874).

    Denn der Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X ist kein von den Voraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X unabhängiger Anspruch eigener Art, sondern erweitert diesen nur (Senatsurteile in BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; in BFH/NV 2008, 1833; vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326, sowie in BFH/NV 2012, 1874).

    a) Das nach den §§ 62 ff. EStG zu gewährende Kindergeld ist, soweit es der Familienförderung dient, ebenso dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu bestreiten, wie dies bei den vom Sozialleistungsträger erbrachten oder zu erbringenden Leistungen zum Lebensunterhalt der Fall ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1833, sowie in BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919, jeweils zur Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz; Senatsurteil in BFH/NV 2012, 1874, auch zu Leistungen nach dem SGB II).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    Die Leistungen der unterschiedlichen Leistungsträger müssen deshalb gleichartig sein und es muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (Senatsurteil vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919).

    Ist dies nicht der Fall, entsteht ein Erstattungsanspruch nicht (Senatsurteil in BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • BFH, 26.07.2012 - III R 28/10

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers bei nachträglicher

  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

  • BFH, 23.06.2015 - III R 31/14

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen

  • FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 12 K 326/09

    Verrechnung von rückwirkend festgesetztem Kindergeld mit von Sozialhilfeträgern

  • FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 1055/09

    Bestehender Kindergeldanspruch bei fehlendem Erstattungsanspruch der

  • FG Hamburg, 13.08.2012 - 1 K 29/11

    Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers nach Gewährung von Leistungen

  • FG Nürnberg, 26.11.2013 - 5 K 1008/11

    Abzweigung von Kindergeld an den dem behinderten Kind Sozialhilfe gewährenden

  • BFH, 05.09.2012 - V S 6/12

    Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des

  • BFH, 15.10.2009 - III B 57/08

    An das Kind abgezweigtes Kindergeld ist Einkommen des Kindes

  • BFH, 25.09.2008 - III R 16/06

    Ermessensreduzierung auf Null bei Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des

  • FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehungsweise Gewerbebetrieb durch Tätigkeit

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03

    Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung

  • FG Niedersachsen, 15.03.2019 - 2 K 65/18

    Streit über die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlten Kindergeldes

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06

    Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften

  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11

    Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht

  • FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11

    Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines

  • FG Münster, 14.12.2010 - 1 K 4131/07

    Kindergeldausschluss gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG für in Polen lebendes Kind

  • FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12

    (Erfüllung des Kindergeldanspruchs des Kindergeldberechtigten wegen des Bestehens

  • FG Hessen, 27.03.2014 - 3 K 12/11

    Bestandskraft; Erstattungsverfahren; Leistungsklage; Vorläufiges Europäisches

  • FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

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Rechtsprechung
   BFH, 16.01.2007 - III R 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12502
BFH, 16.01.2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG §§ 62 ff.; ; EStG § 74 Abs. 2; ; EStG § 74 Abs. 3; ; SGB X § 104 Abs. 2; ; SGB X § 107; ; SGB X § 112; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; StBerG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Kindergeld: Beiladung des Sozialhilfeträgers

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers zu dem Verfahren des Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 410/98

    Zur Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene Kinder

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Der Erfolg der Klage hängt somit davon ab, ob die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch vorliegen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 2002 2 K 410/98 KI, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris).

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).

  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 2517/03

    Kindergeldanspruch aufenthaltsrechtlich lediglich geduldeter Ausländer ohne

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84

    Erstattungsstreit - Beiladung des Versicherten - Krankenkasse - Sozialhilfeträger

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2002 - 3 K 1503/02

    Erstattungsanspruch des Sozialamtes auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Behandlung -

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BFH, 09.02.2004 - VIII R 21/03

    Abzweigung - notwendige Beiladung des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2004, 662, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2008 - III R 87/06

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers zu dem Verfahren des

    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720).

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720, m.w.N.).

    Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 17.04.2013 - VI R 15/12

    Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren - Beizuladender

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720, m.w.N.).

    b) Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung (hier des Landkreises ...) begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 20.08.2007 - III B 194/06

    Kindergeldabzweigung; Beiladung

    In Abzweigungsfällen nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG, in denen ein vorrangig Kindergeldberechtigter gegen den von einer Familienkasse erlassenen Abzweigungsbescheid klagt, ist der Sozialleistungsträger notwendig beizuladen, an den das Kindergeld abgezweigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720, zur Klage eines Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid).

    Die vom FG zu treffende Entscheidung beeinflusst die Rechtsposition der Beigeladenen, weil die Familienkasse bei einer Aufhebung des Abzweigungsbescheides einen Rückerstattungsanspruch gemäß § 112 SGB X gegenüber der Beigeladenen hat (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 01.04.2014 - XI B 145/13

    Notwendige Beiladung des angeblich erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers

    b) Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des BFH der betroffene Sozialleistungsträger zum Klageverfahren eines Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid notwendig beizuladen ist, wenn die Familienkasse das Kindergeld aufgrund eines geltend gemachten Erstattungsanspruchs an den Sozialleistungsträger ausgezahlt und dem Kindergeldberechtigten durch Abrechnungsbescheid mitgeteilt hat, sein Anspruch auf Kindergeld gelte als erfüllt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720; vom 14. April 2008 III R 87/06, juris; in BFH/NV 2013, 1242; s.a. Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 74 EStG Rz 16; Blümich/Treiber, § 74 EStG Rz 52).
  • FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09

    Kindergeld für Pflegekind trotz weiter bestehender Umgangskontakte des Kindes zu

    Der Fall einer notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO liegt bei einer Abzweigung des Kindergeldes nur vor, wenn der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeleistungsträgers in Streit stehen würde, da der Kindergeldanspruch nach §§ 62 ff. EStG und der Erstattungsanspruch - obwohl es sich um eigenständige Ansprüche handelt - so eng miteinander zusammen hängen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich im Sinne von § 60 Abs. 3 FGO ergehen kann (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720).
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Rechtsprechung
   BFH - III R 33/05   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,15013
BFH - III R 33/05 (https://dejure.org/9999,15013)
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