Rechtsprechung
   BFH, 14.08.1997 - III R 35/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8813
BFH, 14.08.1997 - III R 35/96 (https://dejure.org/1997,8813)
BFH, Entscheidung vom 14.08.1997 - III R 35/96 (https://dejure.org/1997,8813)
BFH, Entscheidung vom 14. August 1997 - III R 35/96 (https://dejure.org/1997,8813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 S 1 Ziff 1a, InvZulG § 5 Abs 1 Nr 2
    DDR; Gesellschaft des bürgerlichen Rechts; Wohnsitz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 14.08.1997 - III R 35/96
    Die Revisionsbegründung muß von dem Prozeßbevollmächtigten selbst stammen (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).

    Es fehlt jedenfalls an einer eigenen verantwortlichen Stellungnahme des postulationsbefugten Prozeßbevollmächtigten zur Würdigung des Streitstoffes in dem angefochtenen Urteil, ohne die die Revisions instanz nicht in die Lage versetzt wird, sich möglichst schnell, sicher und umfassend über die Streitsache zu unterrichten (BFH- Beschluß in BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).

  • BFH, 26.11.1985 - IX R 80/84

    Hinreichende Begründung der Revision durch Übersendung einer nicht von ihm selbst

    Auszug aus BFH, 14.08.1997 - III R 35/96
    Dies gilt selbst dann, wenn sich der Prozeßbevollmächtigte die fremde Begründung zu eigen macht (BFH-Beschluß vom 26. November 1985 IX R 80/84, BFH/NV 1987, 305).
  • BFH, 27.02.1998 - IX B 29/96

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Dies gilt auch dann, wenn auf Ausführungen eines anderen -- nicht mit der Prozeßvertretung dieses Beteiligten betrauten -- Angehörigen der in dieser Norm bezeichneten Berufsgruppen verwiesen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1985 IX R 80/84, BFH/NV 1987, 305; vom 14. August 1997 III R 35/96, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/97

    Ausländische Zeugen

    Gegen die Statthaftigkeit eines solchen Vorgehens könnte immerhin sprechen, daß nach Sinn und Zweck der Vorschriften über die Postulationsfähigkeit im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) eine postulationsfähige Person selbst die Verantwortung über das von ihr Vorgetragene übernehmen muß (BFH-Urteil vom 14. August 1997 III R 35/96, BFH/NV 1998, 332) und deshalb die Bezugnahme auf den Vortrag eines anderen (postulationsfähigen) Bevollmächtigten grundsätzlich unzureichend ist.
  • BFH, 11.04.2001 - I R 30/00

    Revisionsbegründung; Unterzeichnung

    Das aber ist für eine wirksame Revisionsbegründung erforderlich (BFH-Urteil vom 14. August 1997 III R 35/96, BFH/NV 1998, 332, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2013 - X S 48/13

    Anhörungsrüge: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen an

    Nicht ausreichend ist, dass der Beschwerdeführer auf ein im FG-Verfahren vorgelegtes Gutachten eines Dritten verweist und später erklärt, sich die Ausführungen zu eigen gemacht zu haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. März 2007 VII B 297/06, BFH/NV 2007, 1339; vom 14. August 1997 III R 35/96, BFH/NV 1998, 332, für eine Revisionsbegründung).
  • BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99

    Revisionsbegründungsfrist; Fristverlängerung

    Da eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nach § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO nur auf einen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist gestellten Antrag gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 1997 III R 35/96, BFH/NV 1998, 332), kommt die Umdeutung des vom Kläger gestellten Wiedereinsetzungsantrags in einen weiteren Antrag auf Fristverlängerung von vornherein nicht in Betracht, so dass unerörtert bleiben kann, ob durch die bloße pauschale Bezugnahme auf die "mitgeteilten Gründe" einer "unfallbedingten Dienstverhinderung" Gründe für eine Fristverlängerung ausreichend bezeichnet wären.
  • BFH, 20.03.2000 - III B 39/99

    Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung; Hinweis auf

    Abschließend weist der Senat noch darauf hin, dass die gegen das von der Klägerin zitierte Urteil des Thüringer FG in EFG 1996, 672 eingelegte Revision vom Senat mit Beschluss vom 14. August 1997 III R 35/96 (BFH/NV 1998, 332) als unzulässig verworfen worden ist.
  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/98

    GmbH - Gewinnverschiebung - Ausland - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Gegen die Statthaftigkeit eines solchen Vorgehens könnte immerhin sprechen, daß nach Sinn und Zweck der Vorschriften über die Postulationsfähigkeit im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) eine postulationsfähige Person selbst die Verantwortung über das von ihr Vorgetragene übernehmen muß (BFH-Urteil vom 14. August 1997 III R 35/96, BFH/NV 1998, 332) und deshalb die Bezugnahme auf den Vortrag eines anderen (postulationsfähigen) Bevollmächtigten grundsätzlich unzureichend ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht