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   BFH, 08.07.1994 - III R 48/93   

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https://dejure.org/1994,2077
BFH, 08.07.1994 - III R 48/93 (https://dejure.org/1994,2077)
BFH, Entscheidung vom 08.07.1994 - III R 48/93 (https://dejure.org/1994,2077)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - III R 48/93 (https://dejure.org/1994,2077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Gewährung einer Beihilfe nach den beamtenrechtlichen Vorschriften - Zwangsläufigkeit von Aufwendungen - Reise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.06.1991 - III R 102/89

    Kinder - Heilkuren - Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 08.07.1994 - III R 48/93
    Nach dem Urteil des BFH vom 12. Juni 1991 III R 102/89 (BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763) sei zum Nachweis der Notwendigkeit einer der Behandlung einer Krankheit dienenden Reise (Kur) grundsätzlich die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses erforderlich.

    Im übrigen hält der Senat daran fest, daß zum Nachweis der Notwendigkeit einer der Behandlung einer Krankheit dienenden Reise (Kur) regelmäßig die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses erforderlich ist (Urteil in BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763 m. w. N.).

    Das FG geht ferner unzutreffend davon aus, im Streitfall sei nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763 wegen Änderung der Rechtsprechung ausnahmsweise die Vorlage eines erst nachträglich ausgestellten amtsärztlichen Attestes anzuerkennen.

    In dem Urteil in BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763 hat der Senat erstmals besondere Anforderungen für Kinderkuren aufgestellt, bei denen das Kind von den Eltern begleitet wird und nicht in einem Kinderheim, sondern privat untergebracht ist.

  • BFH, 20.09.1991 - III R 91/89

    Auf Privatverordnung beruhende Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann

    Auszug aus BFH, 08.07.1994 - III R 48/93
    Die Vorentscheidung weiche auch von dem Urteil des BFH vom 20. September 1991 III R 91/89 (BFHE 165, 525 [BFH 20.09.1991 - III R 91/89], BStBl II 1992, 137) ab.

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 165, 525 [BFH 20.09.1991 - III R 91/89], BStBl II 1992, 137 setzt die Zwangsläufigkeit i. S. von § 33 Abs. 2 EStG grundsätzlich auch voraus, daß der Steuerpflichtige etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte erfolglos geltend gemacht hat, wobei sich der Umfang und die Intensität der erforderlichen Rechtsverfolgung nach dem Maßstab der Zumutbarkeit bestimmen.

    Dies hat zur Folge, daß insoweit eine außergewöhnliche Belastung zu verneinen ist (Senat, BFHE 165, 525 [BFH 20.09.1991 - III R 91/89], BStBl II 1992, 137).

    Der Senat hat dementsprechend in dem Urteil in BFHE 165, 525 [BFH 20.09.1991 - III R 91/89], BStBl II 1992, 137 nicht darauf abgestellt, welchem Ehegatten ein Ersatzanspruch gegen die Versicherung für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Krankheit zusteht.

  • BFH, 03.06.1987 - III R 205/81

    Anforderungen an Nachweis - Unterhaltsleistungen - Unterhalt an im Ausland

    Auszug aus BFH, 08.07.1994 - III R 48/93
    Wie der Senat in dem Urteil vom 3. Juni 1987 III R 205/81 (BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675) ausgeführt hat, handelt es sich, wenn über gleichartige Sachverhalte in einer Vielzahl von Verfahren zu entscheiden ist, bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Zumutbaren der Nachweispflicht genügt ist, auch um rechtliche Wertungen.
  • BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 08.07.1994 - III R 48/93
    In dem Urteil vom 14. Februar 1980 VI R 218/77 (BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295) hat der BFH auf die Möglichkeit der Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens -- jetzt selbständiges Beweisverfahren -- nach § 155 FGO i. V. m. §§ 485 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) hingewiesen, falls das zuständige Gesundheitsamt aus rechtlichen Gründen die Ausstellung eines Attestes ablehnen sollte.
  • BFH, 13.03.1985 - I R 7/81

    Beweiserhebung durch Finanzgericht - Verweigerung der Auskunft - Geschäftsverkehr

    Auszug aus BFH, 08.07.1994 - III R 48/93
    Insoweit liegt die Informationsbeschaffung im Bereich der Kläger (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 7/81, BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Denn wenn über gleichartige Sachverhalte in einer Vielzahl von Fällen zu entscheiden ist, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Zumutbaren der Nachweispflicht genügt ist, geht es auch um rechtliche Wertungen, so dass es der Rechtsprechung nicht verwehrt ist, allgemeingültige Kriterien zur Konkretisierung der Nachweispflicht aufzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 205/81, BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675; vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, und in BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613).
  • BFH, 02.04.1998 - III R 67/97

    Ambulante Kinderkur und außergewöhnliche Belastung

    Die Rechtsprechung darf allgemeingültige Kriterien zur Konkretisierung der Nachweispflicht hinsichtlich der Notwendigkeit von Kuraufwendungen aufstellen (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24; in BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614).

    Anstelle eines amtsärztlichen Gutachtens anerkennt er auch die Bescheinigung einer Versorgungsanstalt oder die Bestätigung einer Behörde, wenn sich aus dieser zweifelsfrei ergibt, daß der Steuerpflichtige krank und der Aufenthalt an einem bestimmten Kurort für einen gewissen Zeitraum medizinisch angezeigt ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1992 III R 232/90, BFH/NV 1993, 231; in BFH/NV 1995, 24, 26; in BFHE 178, 81,.

    Der Senat hat im Hinblick auf die im allgemeinen besonders schwierige Abgrenzung zu den üblichen Erholungsreisen und wegen der naheliegenden Möglichkeit von Mißbräuchen strenge Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer der Behandlung einer Krankheit dienenden Reise gestellt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 24).

  • BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11

    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

    Auch bei Aufwendungen für Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 III R 52/93, BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614, 616, und vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, 25, m.w.N.), verlangte der BFH diesen oder einen vergleichbaren (BFH-Urteil vom 2. April 1998 III R 67/97, BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613) formalisierten Nachweis.
  • BFH, 03.03.2005 - III R 64/03

    Außergewöhnliche Belastung: Behandlungskosten für "Lese-Rechtsschreibschwäche";

    Es ist deshalb gerechtfertigt, den Beteiligten im Rahmen ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei der Erforschung des Sachverhalts durch das Gericht gemäß § 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO aufzuerlegen, die Nachweise zu beschaffen, aufgrund deren beurteilt werden kann, ob die Aufwendungen für die Behandlung einer Krankheit entstanden sind (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Weder die Finanzbehörden noch die Gerichte, sondern nur der rechtzeitig eingeschaltete Amtsarzt oder etwa der medizinische Dienst einer öffentlichen Krankenversicherung nach § 278 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) besitzen zugleich Sachkunde und die notwendige Neutralität, um die medizinische Indikation von solchen nicht nur für Kranke nützlichen Maßnahmen ohne die für den behandelnden Arzt bestehende Gefahr einer Störung des Vertrauensverhältnisses zu seinen Patienten objektiv beurteilen zu können (vgl. ausführlich zur Rechtsgrundlage BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 III R 52/93, BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614, und vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, 25, m.w.N.; ferner in BFH/NV 1998, 1480, 1481, und vom 17. Dezember 1997 III R 35/97, BFHE 185, 34, BStBl II 1998, 298, unter 1. der Gründe, jeweils m.umf.N.).
  • BFH, 21.04.2005 - III R 45/03

    Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei

    Es ist deshalb gerechtfertigt, den Beteiligten im Rahmen ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei der Erforschung des Sachverhalts durch das Gericht gemäß § 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO aufzuerlegen, vor Entstehung der Unterbringungsaufwendungen die von der Rechtsprechung geforderten Nachweise über die Erkrankung und die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme zu beschaffen (Senatsurteil vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Es ist der höchstrichterlichen Rechtsprechung daher nicht verwehrt, allgemeingültige Kriterien zur Konkretisierung der Nachweispflicht hinsichtlich der Notwendigkeit von Kuraufwendungen aufzustellen (BFH-Urteil vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 35/97

    Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für Begleitperson

    Die Rechtsprechung des Senats hat hierfür allgemeingültige Kriterien zur Konkretisierung der Nachweispflicht aufgestellt (vgl. dazu grundsätzlich Senatsurteile vom 3. Juni 1987 III R 205/81, BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675, und vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24).
  • BFH, 17.07.2003 - III R 5/02

    Außergewöhnliche Belastung, Klima-Heilbehandlung am Toten Meer

    Es ist der höchstrichterlichen Rechtsprechung daher nicht verwehrt, allgemeingültige Kriterien zur Konkretisierung der Nachweispflicht hinsichtlich der Notwendigkeit von Kuraufwendungen aufzustellen (BFH-Urteile in BFHE 178, 81, BStBl II 1995, 614, und vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24).

    Angesichts der langjährigen BFH-Rechtsprechung, nach der die Nachweise für die Notwendigkeit einer Kur vor deren Antritt zu beschaffen sind (z.B. BFH-Urteile vom 14. Februar 1980 VI R 218/77, BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295, und in BFH/NV 1995, 24), rechtfertigt aber die Unwissenheit des Klägers über die Nachweisanforderungen keine Ausnahme.

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Behandlung einer Lese-Rechtschreib-Störung

    Es ist deshalb gerechtfertigt, den Beteiligten im Rahmen ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei der Erforschung des Sachverhalts durch das Gericht gemäß § 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO aufzuerlegen, die Nachweise zu beschaffen, aufgrund deren beurteilt werden kann, ob die Aufwendungen für die Behandlung einer Krankheit entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, m.w.N.).

    Im Ausnahmefall (z.B. bei Weigerung der Finanzbehörde, selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben) hat der Steuerpflichtige darüber hinaus noch die Möglichkeit, ein selbständiges Beweisverfahren nach § 155 FGO in Verbindung mit § 485 ff. der Zivilprozessordnung -ZPO- beim Finanzgericht zu beantragen (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 24; in BStBl II 1980, 295; Dürr in: jurisPR-SteuerR 31/2005 Anm. 4 zu D.; derselbe in: jurisPR-SteuerR 39/2007 Anm. B.; Schall in: Der Steuerberater -StB- 1993, 366 zu II.,IV. ff, jeweils mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 05.10.2011 - VI R 20/11

    Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer therapeutischen Behandlung als

  • FG Düsseldorf, 02.03.2006 - 11 K 2589/05

    Außergewöhnliche Belastungen; Krankheitskosten; Attest; Pollenallergie; Allergie;

  • BFH, 05.10.2011 - VI R 88/10

    Aufwendungen einer heilklimatischen Kur bei einem Kind als außergewöhnliche

  • BFH, 05.10.2011 - VI R 49/10

    Aufwendungen für einen Kuraufenthalt und alternative Behandlungsmethoden als

  • FG Köln, 21.03.2018 - 3 K 544/17

    Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie als

  • FG Münster, 16.06.2010 - 10 K 1655/09

    Notwendigkeit von Gutachten bei alternativen Heilbehandlungsmethoden

  • BFH, 27.04.1999 - III B 118/98

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Beweiswürdigung;

  • FG Hamburg, 26.08.2004 - VI 167/02

    Einkommensteuer: Krankheitskosten

  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 318/01

    Nachweis von Aufwendungen zur Behandlung der Legasthenie als außergewöhnliche

  • FG Hamburg, 27.04.2012 - 2 K 19/11

    Einkommensteuer: Formalisierter Nachweis für Krankheitskosten als

  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 5 K 3889/11

    Gesetzliche Anforderungen an den Nachweis der Zwangsläufigkeit i.S. von § 33 Abs.

  • FG Hamburg, 11.05.2001 - VI 122/00

    Aufwendungen für behinderungsbedingte Unterbringung in betreuter Wohngemeinschaft

  • FG Düsseldorf, 18.08.2009 - 17 K 3411/08

    Zu den Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung von Kuraufwendungen

  • FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04

    Ansatz von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Sozialtherapeutischen

  • FG München, 10.09.2007 - 2 K 3041/04

    Ansatz von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Sozialtherapeutischen

  • FG Nürnberg, 04.12.2003 - VI 361/02

    Einbau eines Treppenlifts in ein Einfamilienhaus als außergewöhnliche Belastung

  • FG Hamburg, 01.10.1998 - II 90/98

    Bagatell-Arzneimittel als außergewöhnliche Belastungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.1996 - 1 K 2779/95

    Einkommensteuer; Aufwendungen für Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung

  • FG Brandenburg, 23.08.1995 - 2 K 1126/94

    Einkommensteuer; Fahrtkosten für sprachgestörtes Kind

  • FG Köln, 22.02.1999 - 4 K 1305/96

    Anspruch auf Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides; Anerkennung von

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