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   BFH, 29.09.1999 - III R 50/98   

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https://dejure.org/1999,6822
BFH, 29.09.1999 - III R 50/98 (https://dejure.org/1999,6822)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1999 - III R 50/98 (https://dejure.org/1999,6822)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1999 - III R 50/98 (https://dejure.org/1999,6822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision - Versagung

  • Judicialis

    InvZulG 1986 § 1; ; InvZulG 1986 § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § ... 164 Abs. 2; ; FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 90a Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFH-EntlG Art. 1 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 1, 3
    Revision; Umdeutung in NZB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - III R 50/98
    Enthält die Entscheidung des FG keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995, m.w.N.).

    Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 995, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 26.02.2009 - II R 4/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Bauvertrag als nachträglich bekannt gewordene

    Das Wissen eines Betriebsprüfers ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Veranlagungsstelle grundsätzlich nicht zuzurechnen (z.B. BFH-Urteile vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341; vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, BFHE 187, 250, BStBl II 1999, 286).
  • BFH, 27.06.2006 - X R 23/06

    Keine Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Wird die Revision im angefochtenen Urteil des FG weder im Tenor noch in den Gründen ausdrücklich zugelassen, so ist sie nach ständiger Rechtsprechung versagt (BFH-Urteil vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 10.04.2002 - VIII B 122/01

    Umdeutung einer NZB in eine Gegenvorstellung oder außerordentliche Beschwerde

    Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige wie Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Rechtsanwälte mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, m.w.N.; vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341).
  • BFH, 25.06.2004 - III R 16/04

    Revisionszulassung; Umdeutung einer Revision in eine NZB

    Wird die Revision im angefochtenen Urteil des FG weder im Tenor noch in den Gründen ausdrücklich zugelassen, so ist sie nach ständiger Rechtsprechung versagt (BFH-Urteil vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341; BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 III R 20/02, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 26.09.2007 - X R 23/07

    Umdeutung nicht zugelassener Revision in eine NZB?

    Wird die Revision weder im Tenor noch in den Gründen des Urteils zugelassen, so ist ihre Zulassung nach ständiger Rechtsprechung des BFH versagt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341; vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 27.11.2007 - IX R 66/07

    Keine Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulassung der Revision schon dann versagt, wenn sie --wie in dem angefochtenen Urteil-- weder im Tenor noch in den Gründen ausdrücklich zugelassen ist (BFH-Urteil vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 08.12.2003 - X R 15/02

    Auslegung von Verfahrenserklärungen des Stpfl.

    Denn bereits im Schreiben vom 26. September 2003 (unter 2.c) hat der Senatsvorsitzende ausführlich dargestellt, warum die vom FA angeführten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. September 1999 II R 19/99 (BFH/NV 2000, 447) und vom 29. September 1999 III R 50/98 (BFH/NV 2000, 341) --die jeweils die Auslegung von Revisionsschriftsätzen betreffen-- für die Auslegung von Schreiben, die ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren einleiten, angesichts der nur dort geltenden besonderen Verfahrensvorschriften des § 357 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) nicht einschlägig sind.
  • BFH, 22.01.2003 - III R 20/02

    Keine Umdeutung mangels Zulassung unzulässiger Revision in statthafte NZB

    In diesem Fall scheidet eine Umdeutung in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 II R 16/97, BFH/NV 1998, 51, und vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341, jeweils m.w.N.).
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