Rechtsprechung
BFH, 11.04.2013 - III R 68/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007
- openjur.de
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 40 S 7, StÄndG 2007 Art 1 Nr 11, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, EStG § 63 Abs 1 Nr 1, EStG VZ 2008
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007
- Bundesfinanzhof
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2002 vom 19.07.2006, § 52 Abs 40 S 7 EStG 2009, Art 1 Nr 11 StÄndG 2007, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007 - rewis.io
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligung von Kindergeld ab dem 26. Lebensjahr
- datenbank.nwb.de
Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007 mit dem GG vereinbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewilligung von Kindergeld ab dem 26. Lebensjahr
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
- Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
- BFH, 11.04.2013 - III R 68/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1578
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.06.2010 - III R 35/09
Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine …
Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 68/09
NV: Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangszeit oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2010 III R 35/09 nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 2 BvR 2875/10).Das Verfahren war durch Senatsbeschluss vom 28. April 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176) ausgesetzt worden.
Gegen die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen, wie der Senat mit Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 2 BvR 2875/10 nicht zur Entscheidung angenommen.
Für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze ist unerheblich (Senatsurteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176, unter II.2.a (3)), ob die sich daraus ergebenden Folgen für die Beamtenbesoldung und -beihilfe ebenfalls verfassungsgemäß sind; denn eine etwaige Verfassungswidrigkeit --z.B. wegen eines Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes-- könnte auch anders als durch die (Wieder-) Heraufsetzung der Altersgrenze behoben werden, etwa indem der Gesetzgeber besoldungsrechtlich neben den nach § 32 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Kindern auch ältere Kinder einbezieht, die sich noch in Ausbildung befinden und an die nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbarer Unterhalt geleistet wird.
- BVerfG, 22.10.2012 - 2 BvR 2875/10
Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 68/09
NV: Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangszeit oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2010 III R 35/09 nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 2 BvR 2875/10).Das Verfahren war durch Senatsbeschluss vom 28. April 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176) ausgesetzt worden.
Gegen die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen, wie der Senat mit Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 2 BvR 2875/10 nicht zur Entscheidung angenommen.
- FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für …
Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 68/09
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 153 abgedruckt.
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09
Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze
Zur Frage, ob der Gesetzgeber die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug generell wie auch hinsichtlich der betreffenden Übergangsvorschrift in verfassungskonformer Weise normiert hat, haben bereits mehrere Finanzgerichte entschieden, und zwar in dem Sinne einheitlich, dass bislang alle Gerichte die von der Klägerin bejahte Verfassungswidrigkeit verneint haben (FG Düsseldorf, Urteile vom 11. September 2009 3 K 480/09 Kg, EFG 2010, 153 - Revision anhängig unter Az. III R 68/09 - und vom 17. Februar 2009 10 K 501/08 Kg, EFG 2009, 761 - Revision anhängig unter Az. III R 30/09 -, FG München, Urteile vom 17. Juni 2009 1 K 3887/08, EFG 2009, 1755 - Revision anhängig unter Az. III R 50/09 -, vom 22. April 2009 9 K 3729/08, EFG 2009, 1842 - Revision anhängig unter Az. III R 35/09 - und vom 17. Februar 2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837, 12 K 1462/08, EFG 2009, 1475 - Revisionen anhängig unter III R 17/09 und III R 27/09 -, Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. November 2008 15 K 101/08, EFG 2009, 359 - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2009 III B 271/08, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 83/09 als Revisionsverfahren fortgeführt). - FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 V 5084/09
Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze …
cc) Etwas Anderes ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass beim BFH zu dieser Rechtsfrage im Entscheidungszeitraum 6 dem Senat bekannte Revisionsverfahren (III R 83/09, III R 68/09, III R 50/09, III R 35/09, III R 27/09 und III R 17/09) anhängig sind.