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   BFH, 24.02.2010 - III R 69/07   

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https://dejure.org/2010,1326
BFH, 24.02.2010 - III R 69/07 (https://dejure.org/2010,1326)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2010 - III R 69/07 (https://dejure.org/2010,1326)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - III R 69/07 (https://dejure.org/2010,1326)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • openjur.de

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude; Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht; Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 1, InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 2, InvZulG § 3 Abs 1 S 3, InvZulG § 5, BGB § 137, InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 4
    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • Bundesfinanzhof

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 InvZulG 1999, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 InvZulG 1999, § 3 Abs 1 S 3 InvZulG 1999, § 5 InvZulG 1999, § 137 BGB
    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude – Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht – Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • Betriebs-Berater

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • Betriebs-Berater

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • rewis.io

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • rewis.io

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude - Begriffe Hersteller, Herstellung, Herstellungsarbeiten bzw. Herstellungskosten im Investitionszulagenrecht - Normzweck des § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Herstellers im Steuerrecht

  • datenbank.nwb.de

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter Mietwohngebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Investitonszulagenberechtigung bei Mietwohngebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachrangige Investitionszulagenberechtigung für modernisierte Mietwohngebäude

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beherrschung des Baugeschehens und Tragung des Bauherrenrisikos als Indiz für die Herstellereigenschaft; Zulagenbegünstigung einer Anschaffung nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 bei Inanspruchnahme der Investitionszulage durch ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Nachrangige Zulagenberechtigung bei modernisierten Mietwohngebäude

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nach Zulage für Hersteller keine Zulage für Vermieter einer Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hersteller und vorrangig investitionszulagenberechtigt ist nur derjenige, der tatsächlich baut! (IMR 2010, 1133)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Investitionszulagengesetz
    Begünstigung betrieblich genutzter Gebäudeneubauten
    Allgemeiner Überblick

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 562
  • NZBau 2010, 504
  • NZM 2010, 522
  • BB 2010, 1245
  • BB 2010, 1839
  • DB 2010, 13
  • BStBl II 2014, 192
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Danach ist Bauherr bzw. Hersteller derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt (BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 342).

    Da die X-KG das Bauvorhaben als Eigentümerin im eigenen Namen nicht für fremde --insbesondere nicht des Klägers-- Rechnung durchführte und zudem bis zum Monatsersten nach Abnahme und vollständiger Kaufpreiszahlung die Gefahr trug, lastete auf dem Kläger auch kein Risiko, das über dasjenige eines Erwerbers hinausging (vgl. BFH-Urteil in BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299).

  • BFH, 30.10.2001 - X B 28/01

    Einkommensteuer - Beschwerde - Beschwerdegrund - Abzugsbetrag -

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Dass die Wohnungen bei Vertragsschluss noch nicht fertig gestellt waren, steht der Annahme eines Anschaffungsgeschäfts nicht entgegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).

    Danach ist Bauherr bzw. Hersteller derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt (BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 342).

  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/02

    Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Dass die X-KG die Bauarbeiten nicht vollumfänglich vorfinanzierte, sondern vereinbarungsgemäß in Anlehnung an § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung dem Bautenstand entsprechend Kaufpreisraten beanspruchen konnte, ist nicht geeignet, den Kläger als Hersteller der Wohnungen anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2004 IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49).
  • BFH, 20.10.2005 - III R 18/04

    InvZul für Modernisierung

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Die im Investitionszulagenrecht verwendeten Begriffe der Herstellung, der Herstellungsarbeiten bzw. der Herstellungskosten entsprechen der einkommensteuerrechtlichen Begriffsbestimmung (Senatsurteile vom 15. Mai 1997 III R 143/93, BFHE 182, 470, BStBl II 1997, 575; vom 20. Oktober 2005 III R 18/04, BFH/NV 2006, 815).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95

    Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Dass die Wohnungen bei Vertragsschluss noch nicht fertig gestellt waren, steht der Annahme eines Anschaffungsgeschäfts nicht entgegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • BFH, 15.05.1997 - III R 143/93

    Herstellungskosten einer Kuh sind die Aufwendungen für das Jungtier von der

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Die im Investitionszulagenrecht verwendeten Begriffe der Herstellung, der Herstellungsarbeiten bzw. der Herstellungskosten entsprechen der einkommensteuerrechtlichen Begriffsbestimmung (Senatsurteile vom 15. Mai 1997 III R 143/93, BFHE 182, 470, BStBl II 1997, 575; vom 20. Oktober 2005 III R 18/04, BFH/NV 2006, 815).
  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 148/05

    Investitionszulagengesetz: Zulageberechtigung für nachträgliche

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Aus der Vorschrift wird ohne weiteres ersichtlich, dass die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 InvZulG 1999 nicht zulagenbegünstigt ist, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt (Urteil des FG Hamburg vom 5. Juli 2006  1 K 148/05, EFG 2007, 59; ebenso Blümich/Stuhrmann, § 3 InvZulG 1999 Rz 21; Masuch in Bordewin/Brandt, § 3 InvZulG Rz 31; Kaligin in Lademann, EStG, § 3 InvZulG 1999 Rz 29).
  • BFH, 14.12.2006 - III R 27/03

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Die Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten und Erhaltungsarbeiten an Mietwohngebäuden hängt nach der gesetzlichen Regelung, die die Förderung der Modernisierung und Sanierung des Altbaubestands bezweckt (BTDrucks 13/8059, S. 20 f.), eindeutig nicht von der Zugehörigkeit der Gebäude zum Anlagevermögen oder davon ab, wer die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken verwirklicht (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 III R 27/03, BFHE 215, 442, BStBl II 2007, 332).
  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2610/03

    Investitionszulage - Erwerb modernisierter Wohnungen nach Abschluss der

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 69/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 15. Februar 2006  2 K 2610/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 921) ab.
  • BFH, 27.09.2012 - III R 31/09

    Investitionszulagenberechtigung für den Bauherrn - Prozessführungsbefugnis bei

    Bauherr ist vielmehr, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt und das Baugeschehen beherrscht (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, m.w.N.; Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFHE 228, 562).

    Eine Zulagenberechtigung der KG setzt nach den vorstehenden Ausführungen vielmehr voraus, dass diese die Sanierung auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt und das Baugeschehen beherrscht hat (vgl. hierzu das Senatsurteil in BFHE 228, 562).

    c) Unschädlich für die Anspruchsberechtigung der KG wäre, dass diese die fünfjährige entgeltliche Nutzungsüberlassung zu Wohnzwecken nicht selbst durchgeführt hatte (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 562).

  • BFH, 07.07.2011 - III R 91/08

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

    Denn auch im Falle der Veräußerung an einen Anleger und der Vermietung zu Wohnzwecken durch diesen kann der Veräußerer eine Zulage beanspruchen (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFHE 228, 562).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Im Streitfall ist Rechtsgrundlage der begehrten erhöhten Absetzungen § 7h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Sätze 3 und 2 EStG; der Kläger hat die Eigentumswohnung angeschafft und nicht hergestellt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 13 K 13080/12

    Investitionszulage nach § 3 InvZulG für das Jahr 1999

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach die im Investitionszulagenrecht verwendeten Begriffe der Herstellung, der Herstellungsarbeiten und der Herstellungskosten den einkommensteuerrechtlichen Begriffsbestimmungen entsprechen (vgl. BFH-Urteile 22. Dezember 2011 III R 37/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2012, 1069 und vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202 m. w. N.).

    Auch wenn nach XII. 3. für den Fall der mangelhaften Sanierung keine Rückgängigmachung des Vertrages möglich sein sollte, blieb das Risiko der Bauausführung durch diese vertraglichen Regelungen bei der Klägerin (zu den Voraussetzungen des Übergangs der Bauherreneigenschaft vgl. auch BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Im Streitfall ist Rechtsgrundlage der begehrten erhöhten Ansetzungen § 7h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Sätze 3 und 2 EStG; die Klägerin hat die Eigentumswohnung angeschafft und nicht hergestellt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Im Streitfall ist Rechtsgrundlage der begehrten erhöhten Ansetzungen § 7h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Sätze 3 und 2 EStG; die Kläger haben die Eigentumswohnung angeschafft und nicht hergestellt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 13 K 2259/05

    Keine Investitionszulage für Schadensersatzleistung wegen Nichterfüllung einer

    Auf die beim BFH anhängige Frage, wer bei der normalen Abwicklung eines Kaufvertrages mit Modernisierungsverpflichtung Investitionszulage in Anspruch nehmen darf (Az. III R 69/07), kommt es ebenfalls nicht an.
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