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   BFH, 28.04.2010 - III R 71/07   

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https://dejure.org/2010,5198
BFH, 28.04.2010 - III R 71/07 (https://dejure.org/2010,5198)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2010 - III R 71/07 (https://dejure.org/2010,5198)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2010 - III R 71/07 (https://dejure.org/2010,5198)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • openjur.de

    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten; Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 26 Abs 1 S 1, EStG § 26b
    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • Bundesfinanzhof

    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 26b EStG 1997
    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 26b EStG 1997
    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • IWW
  • rewis.io

    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammenveranlagung von Eheleuten trotz deren Ankündigung der beabsichtigten Trennung

  • datenbank.nwb.de

    Veranlagungswahlrecht von Ehegatten: Beendigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft muss aufgrund äußerer Umstände erkennbar sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusammenveranlagung von Eheleuten trotz deren Ankündigung der beabsichtigten Trennung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.06.1973 - VI R 150/69

    Zum Begriff des dauernden Getrenntlebens; Einzelveranlagung dauernd getrennt

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 71/07
    Sie leben dauernd getrennt, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr besteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Juni 1973 VI R 150/69, BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640; vom 13. Dezember 1985 VI R 190/82, BFHE 145, 549, BStBl II 1986, 486; Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2001 III B 129/01, BFH/NV 2002, 483, m.w.N.).

    Dazu gehört die gemeinsame Erledigung der sie gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen des Zusammenlebens (BFH-Urteil in BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640, m.w.N.).

    Diese sind aber in erster Linie aufgrund objektiver Umstände, nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu beurteilen, wobei dem räumlichen Zusammenleben oder einer räumlichen Trennung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640, m.w.N.; in BFHE 145, 549, BStBl II 1986, 486; in BFH/NV 2002, 483).

  • BFH, 07.12.2001 - III B 129/01

    FGO -Novelle: Erforderlichkeit der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 71/07
    Sie leben dauernd getrennt, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr besteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Juni 1973 VI R 150/69, BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640; vom 13. Dezember 1985 VI R 190/82, BFHE 145, 549, BStBl II 1986, 486; Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2001 III B 129/01, BFH/NV 2002, 483, m.w.N.).

    Diese sind aber in erster Linie aufgrund objektiver Umstände, nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu beurteilen, wobei dem räumlichen Zusammenleben oder einer räumlichen Trennung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640, m.w.N.; in BFHE 145, 549, BStBl II 1986, 486; in BFH/NV 2002, 483).

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 190/82

    Ob Ehegatten zum Beginn des VZ nicht dauernd getrennt gelebt haben, ist für das

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 71/07
    Sie leben dauernd getrennt, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr besteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Juni 1973 VI R 150/69, BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640; vom 13. Dezember 1985 VI R 190/82, BFHE 145, 549, BStBl II 1986, 486; Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2001 III B 129/01, BFH/NV 2002, 483, m.w.N.).

    Diese sind aber in erster Linie aufgrund objektiver Umstände, nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu beurteilen, wobei dem räumlichen Zusammenleben oder einer räumlichen Trennung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640, m.w.N.; in BFHE 145, 549, BStBl II 1986, 486; in BFH/NV 2002, 483).

  • BFH, 09.02.2009 - III R 38/07

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 71/07
    Die Beigeladene ist im Revisionsverfahren nicht vertreten und es ist auch nicht erkennbar, dass ihr besondere außergerichtliche Kosten entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107, m.w.N.).
  • FG Berlin, 25.10.2006 - 2 K 2570/04

    Annahme des Getrenntlebens von Ehegatten nach sich widersprechenden Aussagen

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 71/07
    Das FG gab der Klage statt und setzte die Einkommensteuer auf den Betrag herab, der sich bei Anwendung des Splittingtarifs und ohne Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die Beigeladene ergab (Urteil vom 25. Oktober 2006  2 K 2570/04, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 212).
  • BFH, 24.01.2013 - III B 113/11

    Dauernde Trennung von Ehegatten - Entscheidungsbegründung

    Zur Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde trägt die Klägerin vor, das FG-Urteil weiche vom Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 71/07 (BFH/NV 2010, 2042) ab und beruhe auf Verfahrensfehlern.

    Dieser --wörtlich dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. April 2007 I R 64/06 (BFH/NV 2007, 1893) entnommene-- Rechtssatz widerspricht aber nicht dem Senatsurteil in BFH/NV 2010, 2042, welches davon ausgeht, dass die eheliche Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten umfasst und dazu auch die gemeinsame Erledigung der sie gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen des Zusammenlebens gehört.

    Das FG-Urteil weicht auch nicht insoweit vom Senatsurteil in BFH/NV 2010, 2042 ab, als dieses einer räumlichen Trennung besondere Bedeutung für das dauernde Getrenntleben zumisst.

  • FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 13 K 225/14

    Zusammenveranlagung mit einem in einem Pflegeheim lebenden Ehegatten bei

    Es muss im Wege eine Gesamtabwägung geprüft werden, ob eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer umfassenden persönlichen, geistigen und räumlichen Gemeinschaft der Eheleute besteht oder zumindest noch angestrebt wird (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2001 III B 129/01, BFH/NV 2002, 483; BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 71/07, BFH/NV 2010, 2042).

    Ein bloßer innerer Trennungsvorbehalt oder die bloße Bekundung einer Trennungsabsicht reicht aber für sich genommen nicht aus, wenn äußere Umstände für ein Getrenntleben nicht feststellbar sind (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 71/07, BFH/NV 2010, 2042; BFH-Beschluss vom 17. August 2012 III B 38/12, BFH/NV 2012, 1988).

  • FG München, 26.04.2010 - 10 K 1989/10

    Beweislast für die Zusammenveranlagung von Ehegatten andersartige Erkärungen im

    Dabei ist unter Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten, unter Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens zu verstehen (BFH-Urteile vom 9. März 1973 VI R 396/70, BFHE 109, 44 , BStBl II 1973, 487 ; vom 28. April 2010 III R 71/07, BFH/NV 2010, 2042).
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