Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1993 - III R 73/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7849
BFH, 23.04.1993 - III R 73/91 (https://dejure.org/1993,7849)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1993 - III R 73/91 (https://dejure.org/1993,7849)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1993 - III R 73/91 (https://dejure.org/1993,7849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist - Organisation eines Bürobetriebes zur Fristenwahrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.07.1992 - V R 62/91

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 23.04.1993 - III R 73/91
    Soweit der Umgang mit Fristsachen delegiert wird, ist dem FA - ebenso wie einem Prozeßbevollmächtigten - ein Versehen einer mit Fristsachen betrauten Kraft dann nicht als eigenes Verschulden zuzurechnen, wenn alle Vorkehrungen dafür getroffen worden sind, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und wenn durch regelmäßige Belehrung und Überwachung der mit Fristsachen befaßten Bediensteten Sorge für die Einhaltung der getroffenen Anordnungen getragen ist (BFH-Urteil vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251 m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 56 Anm.36 m.w.N.).
  • BFH, 12.05.1992 - VII R 38/91

    Fristversäumung durch Verschulden des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 23.04.1993 - III R 73/91
    Nach der Rechtsprechung des BFH gelten die Grundsätze der FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das FA in gleicher Weise wie für einen Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 38/91, BFH/NV 1993, 6, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.1989 - X R 98/88

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 23.04.1993 - III R 73/91
    Das FA ist insoweit nicht anders zu behandeln als ein durch einen Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe vertretener Steuerpflichtiger (BFH-Urteil vom 10. August 1989 X R 98/88, BFH/NV 1990, 289).
  • BFH, 22.11.1991 - IX B 44/90

    Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen, die eine Wiedereinsetung in den

    Auszug aus BFH, 23.04.1993 - III R 73/91
    Wird der Wiedereinsetzungsantrag auf ein sog. Büroversehen gestützt, ist daher zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags der Vortrag erforderlich, daß der Bürobetrieb in der Weise organisiert ist, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen sind, insbesondere - bezogen auf den Streitfall - daß Vorkehrungen getroffen wurden, um eine rechtzeitige Vorlage gerichtlicher Entscheidungen sicherzustellen (BFH-Beschluß vom 22.November 1991 IX B 44/90, BFH/NV 1992, 329).
  • BFH, 11.05.2010 - XI R 24/08

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt - Anforderungen an

    Wird der Wiedereinsetzungsantrag auf ein so genanntes Büroversehen gestützt, muss sich aus der Begründung ergeben, dass der Bürobetrieb in der Weise organisiert ist, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind, insbesondere dass Vorkehrungen getroffen wurden, um eine rechtzeitige Vorlage gerichtlicher Entscheidungen sicherzustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. April 1993 III R 73/91, BFH/NV 1993, 746, m.w.N.).

    Soweit der Umgang mit Fristsachen delegiert wird, ist dem FA --ebenso wie einem Prozessbevollmächtigten-- ein Versehen eines mit Fristsachen betrauten Beschäftigten dann nicht als eigenes Verschulden zuzurechnen, wenn alle Vorkehrungen dafür getroffen worden sind, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und wenn durch regelmäßige Belehrung und Überwachung der mit Fristsachen befassten Beschäftigten Sorge für die Einhaltung der getroffenen Anordnungen getragen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 746, m.w.N.).

  • BFH, 12.09.2005 - VII R 10/05

    Keine Wiedereinsetzung bei Bearbeitungsfehlern des Sachgebietsleiters

    Im Übrigen hat es der BFH schon in seinem Beschluss vom 23. April 1993 III R 73/91 (BFH/NV 1993, 746) als einen die Wiedereinsetzung ausschließenden Umstand angesehen, wenn ein Posteingang, nachdem er nicht dem zuständigen Bearbeiter vorgelegt worden ist, von einem unzuständigen Bearbeiter in der irrtümlichen Annahme seiner Zuständigkeit falsch bearbeitet, z.B. in den Steuerakten abgelegt wird, obwohl eine Frist zu wahren ist.
  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Allerdings ist einer Behörde Verschulden ihrer Mitarbeiter, das für die Versäumung einer Frist ursächlich ist, unter Umständen nach den Grundsätzen nicht zuzurechnen, die von der Rechtsprechung bei der Zurechnung eines Büroversehens von Hilfskräften eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters entwickelt worden sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, 87, BStBl II 1969, 548; BFH-Beschlüsse in BFHE 137, 221, 223, BStBl II 1983, 229; vom 9. Juni 1988 VII R 125/87, BFH/NV 1989, 180; vom 23. April 1993 III R 73/91, BFH/NV 1993, 746; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1997 11 A 10.97, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 67 VwGO Nr. 89; vom 6. Juni 1995 6 C 13.93, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report 1996, 60).
  • FG Nürnberg, 24.06.2003 - I 89/01

    Zum Umfang der Durchführung der Nutzungswertbesteuerung für die eigengenutzte

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Zurechnung eines Büroversehens von Hilfskräften eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters (BFH-Beschluss vom 23.04.1993 III R 73/91, BFH/NV 1993, 746) kommen im Streitfall nicht zur Anwendung, weil das schuldhafte Verhalten nicht einer Hilfskraft, sondern dem Steuerberater vorzuwerfen ist.
  • FG Nürnberg, 29.05.2000 - VI 125/99

    Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Zurechnung eines Büroversehens von Hilfskräften eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1969, 548; BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BStBl II 1983, 229 ; vom 9. Juni 1988 VII R 125/87, BFH/NV 1989, 180; vom 23. April 1993 III R 73/91, BFH/NV 1993, 746) kommen im Streitfall schon allein deshalb nicht zur Anwendung, weil es sich bei der betroffenen Mitarbeiterin, ... nicht um eine "Hilfskraft" der Kanzlei handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht