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   BFH, 13.03.1979 - III R 79/77   

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https://dejure.org/1979,869
BFH, 13.03.1979 - III R 79/77 (https://dejure.org/1979,869)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1979 - III R 79/77 (https://dejure.org/1979,869)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1979 - III R 79/77 (https://dejure.org/1979,869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensteuervorauszahlung - Erlöschen der Steuerschuld - Verjährungsfrist - Vorauszahlungsschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 550
  • DB 1979, 1967
  • BStBl II 1979, 461
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.07.1969 - III B 6/69

    Verbot der Schlechterstellung - Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 13.03.1979 - III R 79/77
    c) Da der Vermögensteueranspruch für 1969 auch in Höhe der geleisteten Vorauszahlungen verjährt ist, darf für 1969 keine Vermögensteuer mehr festgesetzt werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1969 III B 6/69, BFHE 96, 337, BStBl II 1969, 657).

    Auf den Erlaß eines solchen Bescheids zum Zwecke der Erstattung von Vorauszahlungen hat die Klägerin einen unverjährbaren Rechtsanspruch (BFH-Beschluß III B 6/69).

  • RFH, 23.01.1925 - V A 80/24
    Auszug aus BFH, 13.03.1979 - III R 79/77
    Dementsprechend hat der Reichsfinanzhof - RFH - (Urteil vom 23. Januar 1925 V A 80/24, RFHE 15, 288) entschieden, daß Vorauszahlungen zu erstatten sind, wenn keine Veranlagung nachfolgt.
  • BFH, 28.04.1972 - III R 3/71

    Vermögensteuerhauptveranlagung - Verjährung - Hauptveranlagung

    Auszug aus BFH, 13.03.1979 - III R 79/77
    Denn eine zunächst unterbliebene Hauptveranlagung kann nur solange nachgeholt werden, als die zum Hauptveranlagungszeitpunkt entstandene Vermögensteuer noch nicht verjährt ist (BFH-Urteil vom 28. April 1972 III R 3/71, BFHE 105, 501, BStBl II 1972, 660).
  • BFH, 22.04.1977 - III R 122/74

    Berechnung der verjährten Steuer - Betriebsprüfung - Ablaufhemmung -

    Auszug aus BFH, 13.03.1979 - III R 79/77
    Da die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 VStG nicht vorlagen, war auch eine Neuveranlagung auf den 1. Januar 1970 nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1977 III R 122/74, BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681).
  • OVG Sachsen, 01.04.2003 - 5 B 115/01

    Grundsteuer, Vorauszahlung, Verjährung, Festsetzungsverjährung,

    a) Dass die Verjährung eines Steueranspruchs einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Erstattung geleisteter Vorauszahlungen auslöst, haben der Reichsfinanzhof und der Bundesfinanzhof unter der Geltung der Reichsabgabenordnung entschieden (RFH, Urt. v. 23.1.1925, RFHE 15, 288 ff.; BFH, Urt. v. 13.3.1979, BFHE 127, 550 ff.).

    Die Vorauszahlungsschuld lässt sich insofern als eine besondere Schuld begreifen, als sie den Gegenstand spezieller, auf sie bezogener Regelungen des jeweiligen Steuergesetzes bildet, welche die Grundlagen und Modalitäten der betreffenden Zahlungspflicht bestimmen (vgl. auch BFH, Urt. v. 13.3.1979, aaO, S. 553; Kruse in: Tipke/Kruse, AO, Stand 2002, § 47 RdNr. 17; Stolterfoht in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand 2003, § 37 RdNr. A 8; Koops/Scharfenberg, DStR 1995, 552 [553]).

    Dadurch entfällt auch die materielle Vorauszahlungsschuld, da ihr eine eigenständige Bedeutung nur im Zeitraum vor der Steuerfestsetzung zukommt (vgl. auch BFH, Urt. v. 13.3.1979, aaO, S. 553).

    Aufgrund ihres provisorischen Charakters im Verhältnis zur eigentlichen Steuerschuld führt das Erlöschen der Steuerschuld infolge Verjährung auch zum Erlöschen der Vorauszahlungsschuld (vgl. auch BFH, Urt. v. 13.3.1979, aaO, S. 553).

  • BFH, 13.02.1996 - VII R 55/95

    Erstattung von Vermögensteuervorauszahlungen - Eintritt der

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. März 1979 III R 79/77 (BFHE 127, 550, BStBl II 1979, 461) entfalle die Vermögensteuervorauszahlungsschuld, wenn die Vermögensteuer wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr festgesetzt werden dürfe.

    Mit seinem Urteil in BFHE 127, 550, BStBl II 1979, 461 hat der III. Senat des BFH zur Rechtslage nach der Reichsabgabenordnung (AO) entschieden, daß die Vorauszahlungsschuld entfällt und damit ein Anspruch auf Erstattung geleisteter Vermögensteuervorauszahlungen entsteht, wenn die Vermögensteuer wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr festgesetzt werden darf (§§ 144, 145, 148 AO).

    Die Finanzverwaltung hält -- ebenso wie das im Streitfall ergangene FG-Urteil -- die oben zitierte BFH-Entscheidung (BFHE 127, 550, BStBl II 1979, 461), wonach bereits geleistete Vorauszahlungen zu erstatten sind, wenn die Jahressteuerschuld wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr festgesetzt werden kann, seit dem Inkrafttreten der AO 1977 nicht mehr für anwendbar.

    Eine eigenständige Vorauszahlungsschuld, die als Rechtsgrund für die geleisteten Zahlungen in Betracht kommen könnte (vgl. BFHE 127, 550, BStBl II 1979, 461; FG Hamburg, EFG 1988, 577, 578; Koops/Scharfenberg, DStR 1995, 552, 553, 554) ist jedenfalls seit dem Ergehen der Vermögensteuerfestsetzungen auf den 1. Januar 1980 und den 1. Januar 1981 durch den Steuerbescheid vom 11. Dezember 1986 nicht mehr gegeben (vgl. Stolterfoht in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 37 A 11 m. w. N.).

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3586/16

    Bestimmung der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen auf hinterzogene

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur handelt es sich bei der Vorauszahlungsschuld und der Jahressteuer gleichwohl um unterschiedliche, eigenständige materiell-rechtliche Ansprüche, die eigenen Regelungen unterfallen (BFH, Urteile vom 13. März 1979 III R 79/77, BFHE 127, 550, BStBl II 1979, 461; vom 15. April 1997 VII R 74/96, BFHE 182, 499, BStBl II 1997, 600; Heuermann in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 245. Lieferung 11.2017, § 164 AO Rn. 16; A. Schmidt in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 283. Lieferung 12.2017, § 37 EStG Rn. 28).
  • BFH, 15.04.1997 - VII R 74/96

    Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch unrichtige Angaben in der

    In einem Urteil zur Vermögensteuer hat der BFH entschieden, daß die Vorauszahlungsschuld eine durch die endgültige Festsetzung der Vermögensteuer bedingte Steuerschuld darstelle (Urteil vom 13. März 1979 III R 79/77, BFHE 127, 550, BStBl II 1979, 461).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2008 - 2 S 1548/08

    Erschließungsbeitrag: Auswirkung der Zahlungsverjährung auf die Beitragsschuld

    Die fehlende Erwähnung des Vorauszahlungsanspruchs in § 37 Abs. 1 AO hat ihren Grund vielmehr darin, dass im Bereich der Abgabenordnung in der Vorauszahlungsschuld eine durch die Festsetzung der Jahressteuerschuld auflösend bedingte Steuerschuld gesehen wird (BFH, Urt. v. 13.3.1979 - III R 79/77 - BFHE 127, 550; Kruse in Tipke/Kruse, Komm. zur AO, § 38 Rn. 28 mwN) und der Vorauszahlungsanspruch damit zu den Steueransprüchen gerechnet wird.
  • FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 3 K 149/91

    Hemmung der Festsetzungsverjährung durch Abgabe der Vermögensteuererklärung;

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  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 2259/10

    Erstattung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach Ablauf der Festsetzungsfrist

    Die auf seiner Grundlage geleisteten Vorauszahlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass später eine endgültige Steuer in dieser Höhe festgesetzt wird (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 13. März 1979, III R 79/77, BStBl II 1979, 461 zu Vermögenssteuervorauszahlungen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 6165/05

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Soweit der BFH davon spricht, dass Vorauszahlungen durch den Erlass des Jahressteuerbescheides auflösend bedingt seien  (BFH-Urteil vom 13. März 1979 - III R 79/77, BStBl. II 1979, 461, unter 2.b) der Gründe, noch zur Rechtslage nach der Reichsabgabenordnung - RAO -), ist dies demnach nicht im Sinne von § 158 BGB zu verstehen.
  • BFH, 05.08.1986 - VII R 167/82

    Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerrückstand - Verrechnungsvertrag - Umbuchung von

    Die Abhängigkeit dieser im Streit befindlichen Verrechnungsverträge von einer solchen Bedingung ergibt sich daraus, daß Vorauszahlungsschulden (und Voranmeldungsguthaben) kraft Gesetzes auflösend bedingt sind durch die Festsetzung der Jahressteuerschuld (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1979 III R 79/77, BFHE 127, 550, BStBl II 1979, 461, 463, m. w. N.; vgl. hierzu Söhn, Steuerrechtliche Folgenbeseitigung durch Erstattung, S. 145, 147, m. w. N.; Kruse, Steuerrecht, I. Allgemeiner Teil, 3. Aufl., S. 128).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 41/09

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides; Wiederaufleben einer

    Diese Rechtslage unterscheidet sich von der einkommensteuerlichen Situation: Danach fällt die Vorauszahlungsschuld mit der Aufhebung der Jahressteuerschuld ebenfalls weg (vgl. z.B. BFH-Urt. v. 13.03.1979 - III R 79/77, BStBl II 1979, 461, Niedersächsisches Finanzgericht, Urt. v. 20.10.2009 - 15 K 160/09, EFG 2010, 538).
  • BFH, 08.07.1982 - IV B 6/82

    Aussetzung der Vollziehung - Vollziehung des Grundlagebescheides - Vorläufige

  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 160/09

    Bestehen eines Anspruchs auf Erstattung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

  • BFH, 25.10.1988 - VII R 21/87

    Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des Gemeinschuldners durch den

  • VG Freiburg, 23.07.2007 - 3 K 1974/05

    Zur Erstattung von Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag nach Eintritt

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