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   BFH, 19.10.2017 - III R 8/17   

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https://dejure.org/2017,58642
BFH, 19.10.2017 - III R 8/17 (https://dejure.org/2017,58642)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2017 - III R 8/17 (https://dejure.org/2017,58642)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - III R 8/17 (https://dejure.org/2017,58642)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1, EStG § ... 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG § 32 Abs 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d, EStG § 32 Abs 5 S 1, WehrPflG § 13a, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • Bundesfinanzhof

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 1 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009
    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • rechtsportal.de

    Verlängerung der Kindergeldberechtigung auf Grund mehrjährigen Dienstes im Katastrophenschutz

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Kindergeldanspruch für ältere Katastrophenschützer

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Dienst im Katastrophenschutz und das Kindergeld

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wegen Dienstes im Katastrophenschutz gibt es kein Kindergeld über Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienst im Katastrophenschutz - und der Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr hinaus

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung des Kindergeldes für Dienst bei der Feuerwehr: Katastrophenschutz geht neben der Ausbildung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlängerung des Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr hinaus wegen Dienst ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung der kindergeldrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit bei Dienst im Katastrophenschutz

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Wann gilt die verlängerte Bezugsdauer über das 25. Lebensjahr?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 5
    Kindergeld, Verlängerung, Wehrdienst

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 260, 196
  • NJW 2018, 1502
  • FamRZ 2018, 968
  • BStBl II 2018, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.12.2011 - III R 5/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19; vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406, BStBl II 1995, 382, Rz 21; Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1035, Rz 10).

    Sie zu schließen, bleibt Aufgabe des Gesetzgebers (Senatsurteil in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19).

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 12/12

    Verlängerter Bezug von Kindergeld auch für Dienstmonate der Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    Die mangelnde Ausdehnung der Verlängerungstatbestände des § 32 Abs. 5 EStG auf den von S geleisteten Dienst im Katastrophenschutz steht auch nicht in Divergenz zum BFH-Urteil vom 5. September 2013 XI R 12/12 (BFHE 242, 404, BStBl II 2014, 39).

    Vielmehr ist mit dem XI. Senat (Urteil in BFHE 242, 404, BStBl II 2014, 39, Rz 26 ff.) und mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 29. März 2004  2 BvR 1670/01, 2 BvR 1340/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 694, Rz 14, m.w.N.) davon auszugehen, dass der Gesetzgeber insoweit eine vergröbernde, die Abwicklung von Massenverfahren erleichternde Typisierung vornehmen durfte und Dienste, die im Regelfall zu keiner Ausbildungsverzögerung führen, kein Bedürfnis für die Schaffung eines Verlängerungstatbestandes begründen.

  • BFH, 31.03.2014 - III B 147/13

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits entschieden, dass § 32 Abs. 5 EStG eine abschließende Aufzählung der Verlängerungstatbestände enthält (Senatsbeschluss vom 31. März 2014 III B 147/13, BFH/NV 2014, 1035, Rz 9; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2002 VIII R 68/01, BFH/NV 2003, 460, Rz 14).

    Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19; vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406, BStBl II 1995, 382, Rz 21; Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1035, Rz 10).

  • BFH, 14.09.1994 - I R 136/93

    Beitrittsgebiet - Bescheide über Steuerrate 1990 - Halbierung der Steuer -

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19; vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406, BStBl II 1995, 382, Rz 21; Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1035, Rz 10).
  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 68/01

    Kindergeld; Zivildienst; Verlängerung des Zeitraums für den Kindergeldbezug

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits entschieden, dass § 32 Abs. 5 EStG eine abschließende Aufzählung der Verlängerungstatbestände enthält (Senatsbeschluss vom 31. März 2014 III B 147/13, BFH/NV 2014, 1035, Rz 9; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2002 VIII R 68/01, BFH/NV 2003, 460, Rz 14).
  • BVerfG, 29.03.2004 - 2 BvR 1670/01

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Anspruchs auf Kindergeld für ein

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    Vielmehr ist mit dem XI. Senat (Urteil in BFHE 242, 404, BStBl II 2014, 39, Rz 26 ff.) und mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 29. März 2004  2 BvR 1670/01, 2 BvR 1340/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 694, Rz 14, m.w.N.) davon auszugehen, dass der Gesetzgeber insoweit eine vergröbernde, die Abwicklung von Massenverfahren erleichternde Typisierung vornehmen durfte und Dienste, die im Regelfall zu keiner Ausbildungsverzögerung führen, kein Bedürfnis für die Schaffung eines Verlängerungstatbestandes begründen.
  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    Die unter § 13a WPflG fallende Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz wird in dieser ebenfalls abschließenden Aufzählung (Senatsurteile vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010, Rz 11 ff., und vom 7. April 2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325, Rz 13) hingegen nicht genannt.
  • BFH, 07.04.2011 - III R 11/09

    Freiwilligendienst keine Berufsausbildung - kindergeldrechtliche Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    Die unter § 13a WPflG fallende Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz wird in dieser ebenfalls abschließenden Aufzählung (Senatsurteile vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010, Rz 11 ff., und vom 7. April 2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325, Rz 13) hingegen nicht genannt.
  • FG Saarland, 15.02.2017 - 2 K 1200/16

    Kein Kindergeld über das 25. Lebensjahr aufgrund Ableistung eines Dienstes im

    Auszug aus BFH, 19.10.2017 - III R 8/17
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 15. Februar 2017  2 K 1200/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 13.11.2018 - 5 K 236/15

    Zurechnung des Übernahmegewinns bei der Verschmelzung einer GmbH im Wege der

    Denn vor dem Hintergrund, dass § 5 Abs. 1 UmwStG nach der vom BMF im UmwSt-Erlass vom 25. März 1998 (BStBl I 1998, 268, Textziffer 5.01) ausdrücklich vertretenen Auffassung mit dem Begriff der "Anschaffung" einen entgeltlichen Anteilserwerb voraussetzt, und der Gesetzgeber es dennoch unterlassen hat, bei der Neufassung des UmwStG durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 eine Gesetzesformulierung zu wählen, die eindeutig auch unentgeltliche Erwerbsvorgänge erfasst, dürfte es an der für eine Analogie erforderlichen planwidrigen gesetzlichen Regelungslücke (BFH-Urteil vom 13. März 2018 IX R 22/17, juris; BFH-Urteil vom 19. Oktober 2017 III R 8/17, BStBl II 2018, 399) fehlen.
  • FG Hamburg, 31.05.2023 - 1 K 223/22

    Kindergeld: Trotz unverschuldetem Andauern der Berufsausbildung besteht kein

    Diese bewusste gesetzgeberische Entscheidung steht der Annahme einer planwidrigen Lücke im vorliegenden Fall entgegen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Oktober 2017, III R 8/17, BStBl II 2018, 399 und Beschluss vom 31. März 2014, III B 147/13, BFH/NV 2014, 1035).
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