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   BFH, 26.11.2009 - III R 84/07   

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https://dejure.org/2009,11927
BFH, 26.11.2009 - III R 84/07 (https://dejure.org/2009,11927)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2009 - III R 84/07 (https://dejure.org/2009,11927)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2009 - III R 84/07 (https://dejure.org/2009,11927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz bei Vergabe der Studienplätze durch ZVS; Rückforderung von Kindergeld bei Weiterleitung an vorrangig Berechtigten

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld aufgrund fehlender Ausbildungswilligkeit des Kindes; Nachweis der Ausbildungswilligkeit des Kindes durch die Vorlage der schriftlichen Bewerbung bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz durch die schriftliche Bewerbung bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen (ZVS); Rückforderung von Kindergeld vom Leistungsempfänger bei Weiterleitung an vorrangig Berechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c, FGO § 76 Abs 1
    Ausbildung; Kindergeld; Nachweis; Zeuge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 94/01

    Kindergeld, Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 84/07
    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Kläger als Leistungsempfänger nach § 37 Abs. 2 AO zur Rückzahlung des Kindergeldes verpflichtet (z.B. BFH-Urteile vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23, und VIII R 94/01, BFH/NV 2004, 25).

    Denn auch eine Weiterleitung schließt die Rückforderung des Kindergeldes nicht von Gesetzes wegen aus (z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 80/01, BFH/NV 2003, 606; in BFH/NV 2004, 25, und vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 84/07
    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegenzuwirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (z.B. Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z.B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist, durch direkte Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. den daraufhin erfolgten Zwischennachrichten oder auch Absagen (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, und Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00

    Kindergeld, Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 84/07
    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Kläger als Leistungsempfänger nach § 37 Abs. 2 AO zur Rückzahlung des Kindergeldes verpflichtet (z.B. BFH-Urteile vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23, und VIII R 94/01, BFH/NV 2004, 25).
  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 84/07
    Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z.B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist, durch direkte Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. den daraufhin erfolgten Zwischennachrichten oder auch Absagen (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, und Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03

    Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 84/07
    Denn auch eine Weiterleitung schließt die Rückforderung des Kindergeldes nicht von Gesetzes wegen aus (z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 80/01, BFH/NV 2003, 606; in BFH/NV 2004, 25, und vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).
  • FG München, 26.09.2006 - 12 K 2236/06

    Rückforderung von Kindergeld bei fehlender Weiterleitungsbestätigung des

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 84/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 26. September 2006 12 K 2236/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 140) ab.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 80/01

    Kindergeld; Teilbarkeit von Bescheiden, Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 84/07
    Denn auch eine Weiterleitung schließt die Rückforderung des Kindergeldes nicht von Gesetzes wegen aus (z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 80/01, BFH/NV 2003, 606; in BFH/NV 2004, 25, und vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 70/11

    Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist hierfür erforderlich, dass ein Ausbildungsplatz fehlt und sich das Kind ernsthaft um einen solchen bemüht (Senatsurteil vom 26. November 2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853; Schmidt/Loschelder, EStG, 31. Aufl., § 32 Rz 31 f.).

    Die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG setzt --wie bereits ausgeführt (s. B.II.1.)-- voraus, dass ein Ausbildungsplatz fehlt und sich das Kind ernsthaft um einen solchen bemüht (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 853).

    Zudem liegt ein ernsthaftes Bemühen in Fällen, in denen eine Ausbildung --wie z.B. ein Studium-- nur zu bestimmten Zeitpunkten begonnen werden kann, nur dann vor, wenn sich das Kind für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn bewirbt (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 853).

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11

    Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn

    aa) Soweit sich X zunächst nicht i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hatte, da sie sich bereits spätestens im April 2008 um einen Studienplatz für das Sommersemester 2009 sowie spätestens im November 2008 für das Wintersemester 2009/2010 und damit jeweils nicht für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn am ...seminar beworben hatte (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. November 2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853; in BFHE 239, 116, BFH/NV 2013, 128), ist dies für den Streitfall ohne Belang.
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - 4 K 842/13

    Nachweis der Ausbildungsbereitschaft bzw. der Teilnahme an einer Berufsausbildung

    Der Kläger bezog sich insbesondere auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26. November 2009, III R 84/07, BFH/NV 2010, 853.

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (vgl. z.B. BFH Urteil vom 19.06.2008 III R 66/05, Entscheidungsgründe unter II 1.b), BStBl II 2009, 1005, m.w.N.; Urteil vom 26.11.2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853).

    Soweit der BFH im Urteil vom 26.11.2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853, ausführt, dass eine Ausbildungswilligkeit unter bestimmten Bedingungen vermutet werden kann, wenn sich das Kind zum nächstmöglichen Ausbildungstermin bewirbt, geht der Senat im Streitfall davon aus, dass diese Vermutung nicht aufgestellt werden kann.

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 6 K 3291/08

    Kindergeldanspruch - Ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz - Kein

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473; und vom 26. November 2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853; BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, und vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z.B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist, durch direkte Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. den daraufhin erfolgten Zwischennachrichten oder auch Absagen (siehe BFH-Urteil vom 26. November 2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853 m.w.N.).

    cc) Die Meldung Xs vom April 2008 bei der Agentur für Arbeit als Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle kann ein ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz nicht rückwirkend belegen (siehe BFH-Urteil vom 26. November 2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853).

  • FG Hamburg, 20.02.2018 - 6 K 135/17

    Kindergeld: Ausbildungswilligkeit im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH-Urteile vom 15.07.2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473; vom 26.11.2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853; BFH-Beschlüsse vom 21.07.2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, und vom 24.01.2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z. B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist, durch direkte Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. den daraufhin erfolgten Zwischennachrichten oder auch Absagen (siehe BFH-Urteil vom 26.11.2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853 m. w. N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2022 - 2 K 2067/20

    Versäumnis eines Termins bei der Agentur für Arbeit führt nicht zum Wegfall des

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH-Urteile vom 15.07.2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473; vom 26.11.2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853; BFH-Beschlüsse vom 21.07.2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, und vom 24.01.2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z. B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist, durch direkte Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. den daraufhin erfolgten Zwischen-nachrichten oder auch Absagen (BFH-Urteil vom 26.11.2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853).

  • FG Nürnberg, 10.09.2015 - 6 K 1562/14

    Bescheid, Kindergeld, Arbeitsentgelt, Kind, Arbeit, Bewerber,

    Ferner liegt es auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (vgl. z.B. BFH Urteil vom 19.06.2008 III R 66/05, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.; Urteil vom 26.11.2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853; BFH-Urteil vom 26.08.2014 XI R 14/12, BFH/NV 2015, 322; Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 17.07.2007, 10 K 10024/05 B, über Juris).
  • FG Münster, 01.04.2011 - 10 K 1574/10

    Kein Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld solange das Kind nicht

    Kann die gewünschte Ausbildung nur zu bestimmten Zeitpunkten begonnen werden, muss sich das Kind für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn bewerben (BFH-Urteil vom 26.11.2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853).
  • FG München, 27.01.2011 - 5 K 259/10

    Aufhebung der Festsetzung des Kindergelds, wenn Familienkasse nachträglich durch

    Im Streitfall ist der Kauf der Bücher allerdings ohne Vorlage der Belege nicht objektiviert (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2009 III R 84/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 853).
  • FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10

    Volljähriges Kind in der verlängerten Wartezeit auf den Wunschstudienplatz an der

    Lehnt die ZVS den Antrag auf Zulassung zu einem Studium ab, ist eine weiterbestehende Ausbildungswilligkeit des Kindes zu vermuten, wenn es sich rechtzeitig - ggf. noch am letzten Tag der Bewerbungsfrist für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn - erneut um die Zuteilung eines Studienplatzes bewirbt (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853).
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