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   BFH, 07.04.2011 - III R 88/09   

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https://dejure.org/2011,11682
BFH, 07.04.2011 - III R 88/09 (https://dejure.org/2011,11682)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2011 - III R 88/09 (https://dejure.org/2011,11682)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2011 - III R 88/09 (https://dejure.org/2011,11682)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung

  • openjur.de

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 226 Abs 1, BGB § 387, EStG § 74 Abs 2, SGB 10 § 104 Abs 1 S 1, SGB 10 § 104 Abs 2, SGB 10 § 107 Abs 1, FGO § 40 Abs 1, SGB 2 § 11 Abs 1, AO § 38
    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung

  • Bundesfinanzhof

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 226 Abs 1 AO, § 387 BGB, § 74 Abs 2 EStG 2002, § 104 Abs 1 S 1 SGB 10, § 104 Abs 2 SGB 10
    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung

  • rewis.io

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung

  • rewis.io

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II gegenüber dem Anspruch auf Kindergeld zwischen Familienkasse und Sozialleistungsträger; Erfordernis eines Verhältnisses von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung und einer Gleichartigkeit ...

  • datenbank.nwb.de

    Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X; Entstehung eines Erstattungsanspruchs; Aufrechnung eines Kindergeldanspruchs; Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die Familienkasse auf Erstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Bei der Klage, mit der der nachrangig verpflichtete Leistungsträger einen Erstattungsanspruch gemäß § 104 SGB X geltend macht, handelt es sich um eine ohne Vorverfahren zulässige allgemeine Leistungsklage i.S. des § 40 Abs. 1 FGO, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    b) Die Familienkasse kann auch nichts daraus für sich herleiten, dass ihre Leistungspflicht grundsätzlich durch die gegenüber dem(r) Kindergeldberechtigten ergangenen Bescheide begrenzt ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1156).

    Insoweit ist das Kindergeld wie die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern, so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit den Leistungen zum Lebensunterhalt gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1156).

  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Die Leistungen der unterschiedlichen Leistungsträger müssen deshalb gleichartig sein und es muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (Senatsurteil vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919).

    Ist dies nicht der Fall, entsteht ein Erstattungsanspruch nicht (Senatsurteil in BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919).

  • BFH, 26.01.2006 - III R 89/03

    Klage der Familienkasse gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X entstehen selbständig neben einem Anspruch des Berechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger und sind (nur) von der Erfüllung der in §§ 102 ff. SGB X geregelten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig (Senatsurteil vom 26. Januar 2006 III R 89/03, BFHE 212, 1, BStBl II 2006, 544, m.w.N.).

    Rechtsgrund für das "Akzeptierenmüssen" dieser Bescheide ist das im geltenden Recht vorgesehene gegliederte und auf dem Prinzip der Aufgabenteilung beruhende Sozialleistungssystem und letztlich die auf diesem System beruhende Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur engen Zusammenarbeit nach § 86 SGB X (Senatsurteil in BFHE 212, 1, BStBl II 2006, 544).

  • FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06

    Einwendungen der Kindergeldkasse gegen Erstattungsansprüche anderer nachrangig

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1330 veröffentlichten Urteil vom 9. November 2009  13 K 1931/06 ab.
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich für eine im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll (BVerwG-Urteile vom 18. Oktober 1990  5 C 51/86, BVerwGE 87, 31; vom 14. Oktober 1993  5 C 10/91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 436.0, § 11 BSHG Nr. 22; Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. August 1998 B 8 KN 20/97 R, juris; vgl. Kater in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 107 SGB X Rdnr. 12).
  • BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich für eine im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll (BVerwG-Urteile vom 18. Oktober 1990  5 C 51/86, BVerwGE 87, 31; vom 14. Oktober 1993  5 C 10/91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 436.0, § 11 BSHG Nr. 22; Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. August 1998 B 8 KN 20/97 R, juris; vgl. Kater in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 107 SGB X Rdnr. 12).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86

    Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich für eine im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll (BVerwG-Urteile vom 18. Oktober 1990  5 C 51/86, BVerwGE 87, 31; vom 14. Oktober 1993  5 C 10/91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 436.0, § 11 BSHG Nr. 22; Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. August 1998 B 8 KN 20/97 R, juris; vgl. Kater in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 107 SGB X Rdnr. 12).
  • BFH, 07.08.2007 - VII R 12/06

    Umfang der Prozessvollmacht - Aufrechnung mit Kostenerstattungsanspruch des

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Da die Aufrechnungserklärung aber eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die ohne Zutun des Erklärungsempfängers rechtsgestaltend auf dessen Rechtsstellung einwirkt, muss sich der Wille zur Tilgung und Verrechnung klar und unzweideutig aus der Aufrechnungserklärung ergeben (z.B. BFH-Urteil vom 7. August 2007 VII R 12/06, BFHE 218, 481, BStBl II 2008, 307, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03

    Wohngeld, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen bei der

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    In den Erstattungsfällen nach §§ 102 ff. SGB X geht der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (hier Kindergeld) nicht mit der Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt auf den nachrangig verpflichteten Leistungsträger über, d.h. es findet kein Wechsel des Anspruchsinhabers statt (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 7. Juli 2005  5 C 13/03, BVerwGE 124, 75).
  • BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05

    Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
    Ein steuerlicher Anspruch wie das Kindergeld (§ 31 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 1 Abs. 1 AO) ist existent und erfüllbar, wenn er i.S. des § 38 AO entstanden ist, d.h. der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 VII R 18/05, BFHE 217, 216, BStBl II 2007, 914).
  • BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher

    Mangels eines Über-/Unterordnungsverhältnisses der beiden Behörden (Beigeladene zu 1 als Vollzugsbehörde des Beigeladenen zu 3 einerseits und Familienkasse andererseits) kommt hier schon der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).

    (3) Diesem Ergebnis stehen --entgegen der Auffassung der Klägerin und wie das FG zutreffend festgestellt hat-- auch nicht die BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1326, in BFH/NV 2008, 1833 und vom 17. April 2008 III R 33/05 (BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919) entgegen.

  • BFH, 26.07.2012 - III R 28/10

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers bei nachträglicher

    Der Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X ist kein von den Voraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X unabhängiger Erstattungsanspruch eigener Art, sondern erweitert diesen nur (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326); nach anderer Auffassung wurde § 104 Abs. 2 SGB X lediglich zur Klarstellung der auch vorher schon bestehenden Rechtslage eingefügt, nach der der Erstattungsanspruch keine Personenidentität verlangte (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 22. September 1988  2 RU 9/88, BSGE 64, 96; Roos, in von Wulffen, SGB X, § 104, Rz 13; BTDrucks 10/691, S. 26).

    c) Für den Erstattungsanspruch ist unerheblich, dass die Sozialleistungen für die Kinder erbracht wurden, aber das Kindergeld aus sozialrechtlicher Sicht Einkommen der Klägerin darstellt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 17. Dezember 2003  5 C 25/02, BFH/NV 2005, Beilage 1, 68), weil es weder den Kindern direkt zugeflossen ist noch an diese abgezweigt wurde (Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1833, und in BFH/NV 2011, 1326).

    Der Senat hat zwar mehrfach entschieden, dass dem Sozialhilfeträger in der Regel kein Anspruch auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld zusteht, wenn er einem im eigenen Haushalt lebenden Kind HLU geleistet hat, weil das Kindergeld zum Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteils gehört (Senatsurteile vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; in BFH/NV 2008, 1833; in BFH/NV 2011, 1326).

  • FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 12 K 326/09

    Verrechnung von rückwirkend festgesetztem Kindergeld mit von Sozialhilfeträgern

    Denn dann besteht in der Regel ein Erstattungsanspruch nur, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).

    Der Streitfall unterscheidet sich auch maßgeblich von den Entscheidungen des BFH, auf die sich die Klägerin ausdrücklich gestützt hat und in denen dieser das Bestehen eines Erstattungsanspruchs gem. § 74 Abs. 2 EStG unter Hinweis darauf abgelehnt hat, dass das Kindergeld dem Einkommen des Kindes nicht zugeordnet werden könne (vgl. BFH-Urteile vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326; vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833; vom 17. April 2008 III R 33/05, BStBl. II 2009, 919).

  • BFH, 22.11.2012 - III R 24/11

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem

    Denn der Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X ist kein von den Voraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X unabhängiger Anspruch eigener Art, sondern erweitert diesen nur (Senatsurteile in BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; in BFH/NV 2008, 1833; vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326, sowie in BFH/NV 2012, 1874).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2018 - 6 K 2194/17

    (Rückforderung von Kindergeld bei Doppelzahlungen: Kenntnis des vorrangig

    Mangels eines Über-/Unterordnungsverhältnisses der beiden Behörden (Beigeladene zu 1 als Vollzugsbehörde des Beigeladenen zu 3 einerseits und Familienkasse andererseits) kommt hier schon der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - 14 B 961/18

    Haftung des Geschäftsfühers einer GmbH für Ansprüche aus dem

    vgl. BFH, Urteil vom 7. April 2011 - III R 88/09 -, juris, Rdnr. 16.
  • FG Hamburg, 13.08.2012 - 1 K 29/11

    Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers nach Gewährung von Leistungen

    Denn § 104 Abs. 2 SGB X begründet keinen eigenen unabhängigen Erstattungsanspruch, sondern erweitert lediglich den Erstattungsanspruch des § 104 Abs. 1 SGB X (BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326 mit weiteren Nachweisen - m. w. N. - Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 31.01.2012, 12 K 326/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 939 m. w. N., Revisionsaktenzeichen: VI R 15/12).

    bb) Nach den vorgenannten Grundsätzen erfordert ein Erstattungsanspruch gemäß § 74 Abs. 2 EStG i. V. m. § 104 Abs. 2 und Abs. 1 SGB X, dass die Leistungen der unterschiedlichen Leistungsträger gleichartig sind und dass zwischen den Leistungen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung besteht (BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 88/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1326 m. w. N.).

  • FG Niedersachsen, 15.03.2019 - 2 K 65/18

    Streit über die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlten Kindergeldes

    Ist Hilfeempfänger nicht der Elternteil, der Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern das im eigenen Haushalt lebende Kind, ist das Kindergeld (nur dann) als Einkommen des Kindes anzurechnen, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; vom 7. April 2011, III R 88/09, juris; und in BFHE 238, 315, BStBl II 2013, 26, m.w.N.).
  • FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11

    Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines

    Wenn dies nicht der Fall ist, entsteht ein Erstattungsanspruch auch nicht (BFH-Urteile vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).
  • FG Nürnberg, 26.11.2013 - 5 K 1008/11

    Abzweigung von Kindergeld an den dem behinderten Kind Sozialhilfe gewährenden

    Ist Hilfeempfänger dagegen nicht der Elternteil, der Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern das im eigenen Haushalt lebende Kind, ist das Kindergeld nur dann als Einkommen des Kindes anzurechnen, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 17.07.2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833; vom 17.04.2008 III R 33/05, BStBl. II 2009, 919; vom 07.04.2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326; vom 26.07.2012 III R 28/10, BStBl. II 2013, 26 jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BFH-Urteil vom 22.11.2012 III R 24/11, BFH/NV 2013, 458, Verfassungsbeschwerde eingelegt Az. BVerfG 2 BvR 934/13).
  • FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12

    (Erfüllung des Kindergeldanspruchs des Kindergeldberechtigten wegen des Bestehens

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